Anzeige

Nur erforderliche Behandlungen durchführen

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. hatte sich mit einem offenen Brief an die ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Arbeitgeber gewandt mit der Aussage: "Überprüfen und ändern Sie die Praxisabläufe so, dass Kontakte auf die wirklich wichtigen Behandlungen beschränkt und die Infektionsketten auch in den Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen unterbrochen werden."

Inzwischen hat die  Bundeszahnärztekammer geantwortet und schreibt:

„Der Gesundheitsminister Spahn weiß um die besondere Exposition der Zahnärzteschaft und des zahnärztlichen Teams und kennt aus unseren Darstellungen die aktuellen Sorgen und Nöte des Berufsstands einschließlich der Fachangestellten. Er wird uns nicht mit den Problemen der Krise alleine lassen. Es gibt die Zusage aus dem BMG, nach den Krankenhäusern und Ärzten zeitnah für eine gesetzliche Regelung zu sorgen, die die wirtschaftliche Sicherung der Zahnarztpraxen in dieser Krise gewährleisten soll. Wir möchten in dieser schweren Situation eindringlich an Sie und den VmF appellieren, unser aller Verpflichtung, den Menschen zu helfen, gerade in Zeiten einer großen gesundheitlichen Krise durch vorbildliches Handeln nachzukommen. Es ist dabei selbstverständlich, dass nicht erforderliche Behandlungen nicht mehr durchgeführt werden sollten und die Hygienevorschriften sowie das Infektionsschutzgesetz penibel eingehalten werden, um die Menschen genauso wie Personal bestmöglich vor einer Infektion mit dem Virus zu schützen.“

Dazu erklärt Hannelore König, 1. Vorsitzende im geschäftsführenden Vorstand: „Die Zahnmedizinischen Fachangestellten sorgen an der Seite der Zahnärzte auch in Corona-Krisen-Zeiten dafür, dass notwendige zahnärztliche Behandlungen durchgeführt werden können. Es ist wichtig, dass BZÄK und KZBV klargestellt haben, dass nicht erforderliche Behandlungen zurzeit nicht vorgenommen werden sollten und dass der Schutz des Praxispersonals sowie die Einhaltung der Hygienevorschriften im Vordergrund stehen müssen. Das werden wir solange fordern, wie wir von Zahnmedizinischen Fachangestellten erfahren, dass Arbeitgeber wirtschaftliche Interessen vor den Gesundheitsschutz stellen.“