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Bundestag beschließt Freigabe von Cannabis auf Rezept

Der Bundestag hat am 18. Januar 2017 die Freigabe von Cannabis auf Rezept beschlossen. Künftig sollen schwerkranke Patienten auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versorgt werden können.

Gemeinsamer Beschluss von Regierung und Opposition

Für den Beschluss haben sowohl Regierungsparteien als auch die Oppositionsfraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gestimmt. Mit der Neuregelung, die im März 2017 in Kraft tritt, wird es schwer erkrankten Patienten unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte auf ärztliches Rezept in Apotheken zu erhalten. In Ausnahmefällen sollen Patienten auch Anspruch auf im Ausland zugelassene Fertigarzneimittel erhalten.

Cannabis-Agentur kauft ein und verteilt an Apotheken

Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf den Aufbau einer staatlichen Cannabisagentur vor, die den Anbau und Vertrieb von Cannabis an die Apotheken koordiniert und kontrolliert. Die Agentur soll künftig dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angehören. Bis dahin soll auf Importe zurückgegriffen werden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sagt, dass schwerkranke Menschen müssten bestmöglich versorgt werden. Bislang hatten Cannabis-Patienten Sondergenehmigungen gebraucht.  

Arzt darf alleine entscheiden

Zudem sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Ärzte künftig alleine über eine Cannabistherapie entscheiden können. Dem Gesetz zufolge darf ein Arzt Cannabis verschreiben, wenn er davon eine positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf oder bestimmte Krankheits-Symptome erwartet, etwa bei Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen, schwerer Appetitlosigkeit oder Übelkeit infolge einer Chemotherapie. Patienten müssen auch nicht „austherapiert“ sein, bevor sie einen Anspruch auf ein Cannabisrezept haben. Cannabis als Rauschmittel bleibt jedoch weiterhin verboten.

Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen.