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  • Approbationsentzug: Verurteilung in Wirtschaftssachen kann ausreichen

    Viele Zahnärzte wissen nicht, dass ihnen die Approbation entzogen werden kann, wenn sie Straftaten begehen. Dies wird damit begründet, dass (Zahn-)Ärzte eines besonderen Vertrauens bedürfen. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand der Zahnärzte kann dadurch erschüttert werden, dass Zahnärzte ihren Beruf völlig unbehelligt weiter ausüben dürfen, obwohl sie sich strafbar gemacht haben.