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Erneute Verlängerung der Hygienepauschale

BZÄK und PKV-Verband haben sich auf eine Verlängerung der Corona-Hygienepauschale bis 31. März 2021 verständigt.

BZÄK und PKV-Verband haben sich auf eine Verlängerung der Corona-Hygienepauschale bis 31. März 2021 verständigt.

Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben sich auf eine erneute Verlängerung der Corona-Hygienepauschale bis 31. März 2021 verständigen können.

Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro pro Sitzung

Das von den Organisationen getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat einen 37. Beschluss gefasst, mit dem die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2020 befristete Regelung um drei Monate verlängert wird.
Die Pauschale kann ab dem 1. Januar 2021 weiterhin zum Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro pro Sitzung berechnet werden.

Beschluss Nr. 37 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen:

„Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie immer noch bestehenden erhöhten Aufwände für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum Einfachsatz (= 6,19 Euro), je Sitzung, zum Ansatz bringen. Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung "3010 analog - erhöhter Hygieneaufwand" zu versehen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach Paragraf 5 Absatz 2 darstellen. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und gilt befristet bis zum 31. März 2021. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.“