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Rettungsschirm – aber nicht für Zahntechniker 

Schon zu Beginn der Corona-Krise wandte sich der VDZI an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. In einem ersten Brief vom 20. März 2020 unterbreitete der VDZI Vorschläge, wie ein finanzieller Rettungsschirm für Zahnärzte und Zahntechniker gestaltet werden könnte, ohne dass es bei den Gesetzlichen Krankenkassen zu Mehrausgaben führen würde. 

In einem weiteren Brief, vom 13. April 2020, an Jens Spahn, lobte der VDZI den Plan eines notwendigen Rettungsschirms in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Doch eines fällt hier deutlich auf – die Zahntechniker sind nach bisherigen Informationen hierbei nicht berücksichtigt.  
So ist der Betreff des Briefes mehr als passend: „Finanzieller Rettungsschirm für Zahnärzte gut – ist aber für die Zahntechniker in gleicher Weise notwendig!“

Zahntechniker stehen bislang im Regen 

Der VDZI, als Spitzenverband des deutschen Handwerks, drückt im Namen seiner 8.000 zahntechnischen Meisterbetriebe und ihren 60.000 Beschäftigten das Unverständnis und dem Unmut über die Entscheidung aus: „Die Zahntechniker als Gesundheitshandwerk stellen mit den Zahnärzten die flächendeckende Versorgung mit Zahnersatz sicher und sind dabei von dem drastischen Rückgang der Patientenbesuche in den Zahnarztpraxen wirtschaftlich sogar noch direkter und stärker betroffen als die Zahnärzteschaft selbst."

Wiederholung mit Nachdruck 

Im ersten Brief vom März haben der Präsident des VDZI Dominik Kruchen und der Generalsekretär des VDZI Walter Winkler dem Gesundheitsminister Vorschläge unterbreitet, wie ein finanzieller Rettungsschirm für Zahnärzte und Zahntechniker gestaltet werden könnte, ohne dass es bei den Gesetzlichen Krankenkassen zu Mehrausgaben führen würde.  So fordert der VDZI auch in seinem zweiten Brief dazu auf, einen Rettungsschirm auch für die zahntechnischen Meisterlabore einzuführen, und wiederholt mit Nachdruck seine Vorschläge aus dem ersten Brief: „die zum 1. Oktober 2020 anstehende Erhöhung der Festzuschüsse sofort vorzuziehen, um eine weitergehende Zurückhaltung der Patientenbesuche, nach der Corona-Krise zu verhindern.“  

 

In vielen zahntechnischen Betrieben ist ein dramatischer Auftragseinbruch zu verzeichnen, hier gehen die Aufträge in einigen Betrieben gegen Null. „Tatsächlich kommt die aktuelle Situation aufgrund der absoluten Abhängigkeit der zahntechnischen Meisterbetriebe von den Aufträgen der deutschen Zahnärzteschaft einem faktischen Tätigkeitsverbot gleich“, so der VDZI in seiner Stellungnahme. Deshalb fordert der VDZI im Namen der Zahntechniker dazu auf, dass die Politik auch Verantwortung gegenüber den zahntechnischen Laboren und Mitarbeitern wahrnehmen müsse. 

Gleichbehandlung von Zahntechnikern und Zahnärzten 

So fordern die 8.000 zahntechnischen Meisterlabore die Bundesregierung zu einer fairen Gleichbehandlung in der mit Zahnärzten vergleichbaren Problemlage auf. 

Die Vorschläge des VDZI lauten unter anderem: 

„Berücksichtigen Sie die Zahntechniker bei den finanziellen Hilfen auch der GKV. Der Vorschlag des VDZI führt dabei nicht zu Mehrausgaben. 

 Ziehen Sie die vorgesehene Erhöhung der Festzuschüsse vom 1. Oktober 2020 auf den 1. Mai 2020 vor. Der Vorschlag verhindert eine weitere Patientenzurückhaltung und damit Versorgungslücke. 
 

 

Auf der Webseite des VDZI sind die Briefe einsehbar.