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Dentista und BZÄK bringen Ratgeber für gute Verträge raus

Hand mit Kugelschreiber bei Vertragsunterzeichnung

Im Falle von Neugründungen können Befristungen ohne sachlichen Grund bis zur Dauer von vier Jahren möglich sein

Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Dentista e.V. stellen ihren neuen Ratgeber "Verträge – mit Hirn und Herz" zur Verfügung. Denn was im Alltag gilt, den Umgang miteinander mit Hirn und Herz zu gestalten und Fairness als Leitbild zu sehen, gilt auch für Verträge.

Was macht guten Vertrag aus

Der Ratgeber zeigt beispielsweise, was einen guten Anstellungsvertrag ausmacht, wie sich die Kostenbeteiligung an Fortbildungsmaßnahmen am besten gestaltet, wie man eine Kooperation mit Kollegen eingeht und wieder löst, wie es rechtlich um die Probezeit steht oder wie man einer langjährigen Mitarbeiterin, die allerdings den Praxisfrieden stört, entgegentritt. Ergänzt werden die rechtlichen und persönlichen Empfehlungen um Verträge mit dem Lebenspartner – Ehevertrag, Scheidung, Todesfall oder Vorsorgevollmacht

„Wir wollen unsere Kolleginnen und Kollegen mit vielfältigen Tipps durch das Berufsleben begleiten, das durch vielerlei Verträge geprägt ist“, sagt Sabine Steding, stellvertretende Vorsitzende des BZÄK-Ausschusses Beruflicher Nachwuchs, Familie und Praxismanagement. „Wir möchten ihnen zeigen, wo sie sich selbst absichern müssen, aber auch den Vertragspartner fair behandeln.“ Dazu gehört auch, vor nicht-individualisierten Musterverträgen zu warnen: Sie können sich im Fall eines Falles als wertlos bis kontraproduktiv erweisen. Dennoch sind sie nicht nutzlos: Für die Vorbereitung eines spezifischen Vertrags können sie wichtige Stichworte liefern, über die man sich Gedanken machen sollte. 

Dr. Susanne Fath, Präsidentin des Dentista e.V.: „Wenn man sich auf etwas freut, beispielsweise die bevorstehende Zusammenarbeit mit einer Kollegin oder die Weiterentwicklung der Praxis durch gezielte Fortbildung, dann herrscht meist eitel Sonnenschein. Da möchte man sich am liebsten gar nicht mit Verträgen und rechtlichen Aspekten belasten. Es doch zu tun, ist aber nicht nur gut für einen selbst, sondern auch fair dem Vertragspartner gegenüber: Verträge regeln ein gesundes Miteinander – und helfen, wenn genau das nicht mehr gelingt.“