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Diese Rechte und Pflichten haben Azubis

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Alle Rechte und Pflichten des Auszubildenden sind im Arbeitsvertrag genauestens geregelt.

Was ein Azubi darf und was nicht, was er tun muss und was nicht, ist gesetzlich genau festgelegt. Die Rechte und Pflichten der Auszubildenden sind geregelt durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG), Handwerksordnungen, das Jugendarbeitsschutzgesetz, die Ausbilder-Eignungsverordnung sowie andere Gesetze und Bestimmungen.

Die Rechte im Überblick:

Vergütung

Eines der wichtigsten Rechte des Azubis ist, dass er eine angemessene Ausbildungsvergütung bekommt. Die Höhe der Vergütung steht im Ausbildungsvertrag und muss während der Ausbildungszeit mindestens jährlich ansteigen.

Die Höhe ist unterschiedlich und richtet sich nach der Branche, in der das Ausbildungsverhältnis beginnt. Im ersten Ausbildungsjahr liegt die Ausbildungs- vergütung häufig zwischen 400 und 800 Euro. Sie kann aber auch höher oder niedriger sein. Auch der Anstieg in den folgenden Ausbildungsjahren ist nach Branchen unterschiedlich stark.

Ausbildungsmittel

Daneben hat er Anspruch auf kostenlose Ausbildungsmittel, wie zum Beispiel Werkzeuge, die der Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stellen muss.

Freistellung

Dass der Azubi für seinen Berufsschulunterricht von der Arbeit freibekommt, ist eigentlich selbstverständlich und daher auch ein Grundrecht: Das ist die Freistellung für Ausbildungsmaßnahmen.

Ausbildungsziel

Ein anderes wichtiges Recht des Auszubildenden ist das Arbeiten nur für das Ausbildungsziel: Er muss keine Arbeiten verrichten, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben, wie zum Beispiel private Besorgungen für den Chef oder das Putzen der Toilette.

Kündigungsrecht

Auch haben Azubis eine spezielle Kündigungsmöglichkeit und können das Ausbildungsverhältnis mit einer 4-wöchigen Frist beenden. Bei der Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ist der Zeitpunkt entscheidend: Befindet sich der Azubi noch in der Probezeit oder bereits in der regulären Ausbildungszeit.

In der Probezeit gelten besondere Kündigungsbedingungen: Das Ausbildungsverhältnis kann jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist (§ 22 Berufsbildungsgesetz) sowohl vom Azubi als auch vom Ausbildungsbetrieb gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, Gründe müssen nicht genannt werden. Nach der Probezeit gibt es drei verschiedene Arten die Ausbildung abzubrechen:

  • Fristlose Kündigung: Sie ist von beiden Seiten, also Azubi und Ausbilder, möglich, aber nur, wenn ein schwerer Gesetzesverstoß vorliegt. Ein solcher Gesetzesverstoß auf Seiten des Ausbilders wäre zum Beispiel, dass der Azubi ständig beschimpft, beleidigt oder sogar geschlagen wird.
  • Schwere Gesetzesverstöße durch den Azubi sind beispielsweise mehrfaches Schwänzen der Berufsschule oder Diebstahl. Der Ausbilder muss dem Azubi vor der Kündigung eine Abmahnung erteilt haben, um ihm die Chance zur Besserung zu geben. Sind dem Ausbilder die Gründe bereits mehr als zwei Wochen bekannt, ist die Kündigung ungültig.
  • Ordentliche Kündigung: Der Azubi hat die Möglichkeit, mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen, wenn du die angefangene Ausbildung aufgeben oder dich für einen anderen Beruf ausbilden lassen willst.
  • Aufhebungsvertrag: Das ist eigentlich keine Kündigung, sondern eine Vereinbarung zwischen Ausbilder und Azubi, die Ausbildung nicht länger fortzusetzen. Daher ist der Aufhebungsvertrag auch nur dann möglich, wenn der Ausbildungsbetrieb einverstanden ist, dass der Azubi die Ausbildung beendet.

Zeugnis

Ein weiteres Recht ist der Anspruch auf ein Zeugnis, das der Ausbilder am Ende der Ausbildung ausstellen muss.

Vertretung

Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Ausbildungsbetrieb eine Jugend- und Auszubildendenvertretung bilden, die die Interessen der Jugendlichen vertritt.

Pflichten des Azubis

Lernpflicht

Zu den allgemeinen Pflichten des Azubis gehört zuallererst die Lernpflicht. Das bedeutet, dass sich der Auszubildende darum bemühen muss die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.

Sorgfaltspflicht

Die Sorgfaltspflicht schreibt vor, dass alle Tätigkeiten in Betrieb und Berufsschule immer ordentlich und zuverlässig erfüllt werden müssen, dazu gehört auch das Führen des Berichtsheftes.

Teilnahmepflicht

Der Besuch der Berufsschule ist für den Auszubildenden ebenfalls vorgeschrieben, das ist die Teilnahmepflicht.

Anweisungen

Auch der Azubi muss die Anweisungen des Ausbilders befolgen und die angeordneten Aufgaben erledigen.

Betriebsordnung

Daneben ist er verpflichtet, die Betriebsordnung einzuhalten und beispielsweise bestimmte Schutzkleidung zu tragen, falls vorgeschrieben.

Bewahrungspflicht

Die Bewahrungspflicht bestimmt, dass der Azubi sorgsam und vorsichtig mit den Arbeitsmaterialien, also Werkzeugen, Maschinen usw. umgehen muss.

Schweigepflicht

Dazu kommt noch die Schweigepflicht, die es dem Azubi verbietet Betriebsgeheimnisse auszuplaudern.

Krankmeldung

Der Azubi ist zur Krankheitsmeldung und Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verpflichtet, wenn er nicht zur Arbeit kommen kann.

Alle Rechte und Pflichten des Auszubildenden sind im Arbeitsvertrag genauestens geregelt. Im Vertrag ist auch festgelegt, wie hoch die Vergütung während der Ausbildung tatsächlich ausfällt.