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Mehr Freiheit für den freien Beruf des Zahnarztes

Erschlagen von zu vielen Vorschriften: Kleine freiberufliche Einheiten wie Zahnarztpraxen sind durch bürokratische Vorgaben übermäßig belastet, so die Kritik.

Erschlagen von zu vielen Vorschriften: Kleine freiberufliche Einheiten wie Zahnarztpraxen sind durch bürokratische Vorgaben übermäßig belastet, so die Kritik.

Eine „Flut von Verordnungen“ hat der Präsident des Deutschen Zentrums für orale Implantologie (DZOI), Dr. Helmut B. Engels, angeprangert, nachdem jetzt bei einer Gutachtertagung des Fachverbands die DSGVO auf der Tagesordnung stand.

Unterstützung für BZÄK-Positionspapier: Bürokratieabbau angehen

Der in Bad Godesberg praktizierende Zahnmediziner begrüßt das Ziel des von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) erarbeiteten Positionspapiers zur Europawahl 2019, auf das die Standesvertretung unter der Überschrift „Bürokratieabbau angehen – in Deutschland und auf europäischer Ebene“ aktuell hingewiesen hat.

Differenzierung zwischen kleinen freiberuflichen und größeren Einrichtungen

Die BZÄK richtet in diesem Positionspapier im Hinblick auf die Europawahlen einen Appell an die Politik, bei bürokratischen Vorschriften zwischen kleineren freiberuflichen Versorgungseinrichtungen wie beispielsweise Zahnarztpraxen und größeren Einrichtungen wie Krankenhäusern stärker zu differenzieren.

"Wir setzen nur noch Verordnungen um"

„Ich unterstütze diesen Aufruf nachdrücklich“, so Engels. Und weiter: „Um bei diesem aktuellen Beispiel zu bleiben: Wenn wir DSGVO-konform praktizieren wollen, dürften wir unsere Patienten nicht einmal mehr namentlich im Wartezimmer aufrufen, sondern müssten Nummern vergeben. Wir setzen nur noch Verordnungen um: Fortbildungsordnung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, RKI-Empfehlungen für Hygiene, QM Qualitätsmanagement, MPG Medizinproduktegesetz und jetzt auch noch die DSGVO. Statt den freien Beruf des Zahnarzts auszuüben, ertrinken wir in einer Flut von Vorschriften.“  
 
Fachverbände wie das DZOI helfen ihren Mitgliedern mit Fortbildungsangeboten und Expertenmeinungen bei den steigenden bürokratischen Anforderungen. Aber: „Es wundert mich nicht, dass immer mehr Kolleginnen und Kollegen lieber als angestellte Zahnärzte arbeiten."
 

Mehr Freiheit für den freien Beruf des Zahnarztes fordert DZOI-Präsident Dr. Helmut B. Engels.

Mehr Freiheit für den freien Beruf des Zahnarztes fordert DZOI-Präsident Dr. Helmut B. Engels.

Gesetze und Verordnungen von A bis Z

Zur Veranschaulichung hat DZOI-Präsident Engels eine Liste von Gesetzen und Verordnungen zusammengestellt, die ohne Anspruch auf Vollständigkeit zeigt, mit welchen Themen sich jeder Inhaber einer Zahnarztpraxis intensiv auseinanderzusetzen hat:
 
A

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (Aushangpflicht nach § 12 Absatz 5 AGG)
Approbationsordnung Zahnärzte (ZÄPrO)
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), § 61b (Aushangpflicht nach Artikel 2 des ArbREG-AnpassungsG i.d.F. Artikel 9 des Gleichbehandlungsgesetzes)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (Aushangpflicht für Flucht- und Rettungsplan § 55 ArbStättV)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG (Aushangpflicht nach § 16 ArbZG)
 

B

Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bürgerliches Gesestzbuch (BGB) §§ 630a ff (Patientenrechtegesetz)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 611a, 611b, 612 Abs.3, 612a (Aushangpflicht nach Artikel 2 des ArbREG-AnpassungsG i.d.F. Artikel 9 des GleiBG)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
 

D

DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)
 

E

Einkommensteuergesetz (EStG)
Entgeltfortzahlungsgesetz
 

G

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZGH)
 

I

Infektionsschutzgesetz (IfSG)
 

J

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) (Aushangpflicht nach § 47 JArbSch)
 

K

Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
 

M

Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
MPG (Medizinproduktegesetz)
Musterberufsordnung (MBO)
Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) - Kieferorthopädie und Oralchirurgie
(verbindlich ist die Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landeszahnärztekammer)
Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) - Zahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen (verbindlich ist die Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landeszahnärztekammer)
Mutterschutzgesetz (Aushangpflicht nach § 18 MuSchG)
 

R

Röntgenverordnung
 

S

Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V)
Sozialgesetzbuch - Siebentes Buch (SGB VII)
 

T

Teilzeit- und Befristungsgesetz
TI (Telematikinfrastruktur)
 

Z

Zahnheilkundegesetz (ZHG)

 

Quelle: DZOI


 
BZÄK-Presseinformation „Bürokratieabbau angehen – in Deutschland und auf europäischer Ebene“
 

BZÄK-Positionspapier: „Für eine moderne Zahnmedizin mit hoher Versorgungsqualität – Gesundheits- und binnenmarktpolitisches Positionspapier zur Europawahl 2019“