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Blick in das 2. Bevölkerungsschutzgesetz
Reichstag

Weiter geht’s – unter diesem Titel bietet BFS health finance eine Informations- und Diskussionsplattform für den Praxisalltag in Zeiten von COVID-19. Auf dzw.de finden Sie ab sofort regelmäßig Hinweise auf interessante Expertentalks, Interviews und Fachnachrichten, die auf der Plattform veröffentlicht wurden.

Mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sollen die bereits getroffenen Regelungen und Maßnahmen aus dem sogenannten „1. Bevölkerungsschutzgesetz“ und Krankenhausentlastungsgesetz weiterentwickelt und ergänzt werden. Die Regelungen betreffen alle im Gesundheitssystem Beteiligten in unterschiedlicher Tiefe und Breite. BFS health finance wirft für Sie einen Blick auf den fast 100 seitigen Gesetzestext und fasst das Wichtigste für Mediziner zusammen.

Infektionsschutzgesetz und Rückkehrrecht

Das Infektionsschutzgesetz soll weiterentwickelt und präzisiert werden. Unter anderem wird dauerhaft eine gesetzliche Meldepflicht in Bezug zu COVID-19 und SARS-CoV-2 verankert, dies betrifft auch neu eingeführte Meldepflichten zur Genesung und bei negativen Labortests. Testungen in Bezug zu COVID-19 sollen symptomunabhängig Bestandteil des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung werden und auch durch den öffentlichen Gesundheitsdienst vorgenommene Testungen sollen zukünftig über die GKV abgerechnet werden können.

Um zu verhindern, dass privat Krankenversicherte aufgrund vorübergehender Hilfebedürftigkeit dauerhaft im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert sein werden, erhalten sie ein Rückkehrrecht in ihren vorherigen Versicherungstarif unter Berücksichtigung vormals erworbener Rechte ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Wechsel die Hilfebedürftigkeit überwunden haben.

Lesen Sie die weitere Einschätzung zu den Bereichen Digitale Versorgungsangebote, Lehrbetrieb an Hochschulen sowie Sicherheitszuschlag und Immunitätsausweis bei BFS health finance.

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