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Telematikinfrastruktur: Erste Arztpraxen sichern sich schnelle Anbindung

Der Startschuss für die Anbindung der Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur ist gefallen. Ein Unternehmen ist führend dabei und will nun Mediziner mit dem Frühbucher-Rabatt ködern.

Die mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte betraute gematik hat die Architektur der Telematikinfrastruktur sowie Sicherheits- und Betriebskonzepte festgelegt, sämtliche Spezifikationen definiert und die notwendigen Zulassungsverfahren etabliert.

Die mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte betraute gematik hat die Architektur der Telematikinfrastruktur sowie Sicherheits- und Betriebskonzepte festgelegt, sämtliche Spezifikationen definiert und die notwendigen Zulassungsverfahren etabliert.

Die gematik hat den Online-Rollout der Telematikinfrastruktur freigegeben. Laut einer Pressemitteilung der Cpmpugroup (CGM) nutzen Ärzte bereits die Möglichkeit, sich einen frühzeitigen Termin für den Anschluss ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur zu sichern. Die CGM als E-Health-Unternehmen registriert seit Anfang Juli 2017 eingehende Bestellungen, nachdem es sein Frühbucher-Rabatt veröffentlicht hat.

Zeitsparende Verzahnung an Praxis

Wie das Unternehmen weiter mitteilt, bietet die CGm mit dem Frühbucher-Angebot alles, was für den TI-Anschluss benötigt wird. Zum einen würden hierzu der TI-Konnektor, Kartenterminals sowie ein sicherer Internetzugang gehören. Darüber hinaus biete die CGM auch die Installation durch zertifizierte Techniker mit dem Frühbucher-Angebot an. Dadurch soll die Anbindung der Praxis und die Verzahnung mit dem Arzt- oder Zahnarztinformationssystem professionell und zeitsparend erfolgen.

Frühbucher-Angebot

Wie das Unternehmen weiter mitteilt, wird Kunden eine Installation und Inbetriebnahme noch in diesem Jahr garantiert, die das Frühbucher-Angebot bis zum 31.08.2017 wahrnehmen. Darüber hinaus macht die CGM darauf aufmerksam, dass Frühbuchern der Differenzbetrag zu einer verringernden Förderung erstattet wird, wenn die Inbetriebnahme durch ein Verschulden der CGM nicht rechtzeitg erfolgen kann.