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"Froh sein, dass ein Novellierungsprozess wie bei den Zahnärzten erspart bleibt"

Dr. K. Ulrich Rubehn äußert sich im Rahmen der Serie "So sehe ich es" zu einem Beitrag seines Kollegen Dr. Rainer-Udo Steck. Dessen Beitrag "Kein Zahnarzt kann die Hunderte von Vorgaben noch überblicken" hat Rubehn zum Anlass genommen und ist unter anderem der Meinung, dass Zahnärzte noch froh sein können.

Der geschätzte Kollege Steck hat – mal wieder – recht, wenn er die unzähligen Vorschriften auflistet, mit denen die Praxisführung heutzutage erschwert wird. Wir alle sollten nur wissen: Es ist der politische Mainstream, dem niedergelassenen Zahnarzt das Erwerbsleben möglichst schwer zu machen und am liebsten so unattraktiv zu gestalten, dass es über kurz oder lang viele ganz lassen, sich niederzulassen. Wenn man Staatsmedizin schon nicht mit einem Handstreich einführen kann, dann eben über die Daumenschraube.

Inhaltlich missglückte Notoperation

In einem Punkt hat Steck aber dann doch nicht Recht: Zum Schluss seiner Philippika beklagt er den "Dilettantismus der BZÄK in Sachen GOZ-Reform 2012". Als GOZ-Experte müsste Steck die Hintergründe zur GOZ-Novellierung 2012 eigentlich kennen. Aus dem Wunschkonzert der Zahnärzteschaft namens HOZ (Honorarordnung für Zahnärzte) ist eine inhaltlich missglückte Notoperation an der GOZ von 1988 geworden, deren Ergebnis niemanden wirklich befriedigen konnte. Auch nicht diejenigen, die am Novellierungsprozess intensiv mitgestrickt haben.

Die meisten GOZ-Kenner sind sich aber in einer Einschätzung sehr einig: Bei aller berechtigten Kritik an der GOZ 2012 kann die Zahnärzteschaft froh sein, dass ihr ein Novellierungsprozess wie derzeit bei den Ärzten (vorerst) erspart bleibt.

Hinterherhinken auch aus bewtriebswirtschaftlicher Sicht

Was sich dort an Gewitterwolken am Honorarhorizont für die Ärzte aufbaut, sprengt das zahnärztliche Vorstellungsvermögen des Jahres 2011. Wenn den Zahnärzten 2012 bleierne Westen angelegt wurden (Punktwert), dann sollen den Ärzten 2017 offenbar Betonklötze ans Bein gebunden werden, was viele trotz Schwimmkenntnissen nicht überleben werden.

Niemand ist über unsere GOZ wirklich froh, weil sie neben etlichen fachlichen Defiziten auch betriebswirtschaftlich hinter notwendigen Parametern zurückbleibt. Immerhin hat sich die GOZ 2012 aber weiterentwickelt – vielleicht in falsche Richtungen, mag sein. Immerhin hat die Entwicklung der GOZ auch spürbar positive Auswirkungen in den Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung mit sich gebracht. So gesehen, sind wir im Vergleich zu dem sich anbahnenden GOÄ-Desaster noch mit einem blauen Auge davongekommen.


Dr. K. Ulrich Rubehn war in den Jahren 2010 bis 2012 als damaliger Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Vorsitzender des GOZ-Senats bei der Bundeszahnärztekammer und damit am Novellierungsprozess zur GOZ 2012 im Bundesgesundheitsministerium intensiv beteiligt. Er war federführender Autor des GOZ-Kommentars der BZÄK, der im Januar 2012 veröffentlicht wurde.

Dr. K. Ulrich Rubehn

Dr. K. Ulrich Rubehn