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G-BA beschließt Erstfassung der Heilmittel-Richtlinie

Vertragszahnärzte können Heilmittel künftig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach einer eigenen Richtlinie verordnen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kürzlich entschieden und erstmalig eine Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte verabschiedet, die voraussichtlich zum 1. Juli 2017 in Kraft treten wird.

Erarbeitung einer Richtlinie

Die Antrag dazu kam von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und wurde mit den Partnern der Selbstverwaltung und der Patientenvertretung erarbeitet worden. Die KZBV habe damit ihr Verhandlungsziel erreicht, eine praxisnahe Richtlinie zu gestalten, die eine rechtssichere Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärzte ermöglicht und das bisherige Versorgungsgeschehen weitgehend abbildet, heißt es. Patienten müssen dann zum Beispiel Verordnungen für den zahnärztlichen Bereich nicht wie bisher bei anderen Ärzten einholen.

"Der Heilmittelkatalog ist jetzt fachlich auf die spezifischen Erfordernisse der zahnärztlichen Versorgung zugeschnitten. Davon profitieren besonders die Patienten, da Verordnungen bei Störungen im Zahn-, Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich sowie bei Sprech- und Sprachstörungen direkt durch Zahnärzte veranlasst werden können.

Position der Zahnärzte gestärkt

Darüber hinaus erleichtern konkrete Zuordnungen von Indikationen zu einzelnen Heilmitteln Entscheidungen der Behandler, welche Heilmittel in welchem Umfang verordnungsfähig sind“, betont Dr. Günther E. Buchholz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV. Als Beispiel nannte er Krankengymnastik für Versicherte mit Störungen des zentralen Nervensystems und Auswirkungen auf den Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich.

Mit dem Beschluss sieht die KZBV auch die Position der Zahnärzte gestärkt: "Zugleich wird die Eigenständigkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung im G-BA unterstrichen. Unsere Position in diesem ansonsten zur Vereinheitlichung ärztlicher Bereiche tendierenden Gremium wurde mit dem Beschluss klar gestärkt", so der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer.