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Update: Hygiene in Pandemiezeiten

Was tun, wenn Hygieneartikel nicht mehr geliefert werden können?

Was tun, wenn Hygieneartikel nicht mehr geliefert werden können?

Update vom 18.03.2020 zur Liefersituation bei Henry Schein

Henry Schein hat uns gebeten, darüber zu informieren, dass mit hoher Dringlichkeit daran gearbeitet wird, Nachschub bei Masken, Handschuhen, Desinfektionsmitteln sowie Schutzanzügen und -Kitteln zu beschaffen. Am 12. März hat das Unternehmen folgenden Ausblick gegeben:

  • Masken: Diese sind zurzeit das meist gesuchte Produkt, wir erwarten in den kommenden Monaten eine erhöhte Nachfrage, wenngleich wir erwarten, dass es in den kommenden Wochen wahrscheinlich zu einer Auflockerung unserer Lieferkette kommt. Trotzdem erwarten wir ein Fortbestehen des Engpasses.
  • Handschuhe: In den vergangenen Tagen ist die Nachfrage gestiegen. Die Lieferkette für Handschuhe ist stabiler als die für die Masken und wir erwarten hier nicht denselben Druck.
  • Desinfektionsmittel: Die Nachfrage ist während der letzten Wochen gestiegen und wir erwarten, dass es hier zu Beeinträchtigungen kommt, deshalb rationieren wir hier die Lieferungen.
  • Schutzanzüge/-Kittel: Wegen dem erheblichen Rückruf der Hersteller vor dem COVID-19 Ausbruch sind diese Mangelware. Wir erwarten nicht, dass sich dieser Engpass in der nächsten Zeit verbessert und es kann sein, dass wir bestimmte

Lesen Sie hier das komplette Update über die aktuelle Liefersituation bei Henry Schein:

10.03.2020: Ein Anruf aus Chemnitz leitet Recherche ein

Vor kurzem erreichte die Redaktion der Zahnarztwoche der Anruf einer aufgebrachten Zahnärztin auch Chemnitz. Es würde viel über Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus berichtet, aber wie bitte solle sie sich und ihre Mitarbeiter schützen, wenn die elementaren Hygieneartikel nicht lieferbar seien? Weder der Großhandel noch die Apotheke in ihrem Haus könne sie noch mit Desinfektionsmitteln versorgen. Darüber sollten wir doch mal berichten, so ihr Rat und ihre Bitte.

Das wollen wir tun und ich recherchiere zunächst im Internet: Ein Blick in die Dental-Online-Shops spiegelt die bekannte Situation wider. Viele Hygieneartikel und Desinfektionsmittel sind vergriffen, es bestehen Lieferzeiten von 8 bis 14 Wochen oder Liefertermine können gar nicht genannt werden.  Henry Schein Dental beispielsweise verweist darauf, dass man Störungen bei der Belieferung für bestimmte Infektionsprodukte in verschiedenen Märkten erwarte. Für bestimmte Anfragen möge man sich bitte an den lokalen Sales Consultant wenden.

Ich erkundige mich daraufhin bei den Produzenten nach der Lieferfähigkeit. Die Firma Hartmann erklärt: „Wir befinden uns aktuell in einer Situation, die immer noch durch eine hohe Dynamik geprägt ist. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns grundsätzlich zu Produktionsmengen und zu einzelnen Produkten nicht äußern. Allgemein ist die Nachfrage nach Masken oder Desinfektionsprodukten in den vergangenen Wochen gestiegen. Wir haben deshalb die Produktion von Desinfektionsmitteln kurzfristig hochgefahren.“

Mechthild Claes, Pressesprecherin der B. Braun Melsungen AG, sagt: „Für die meisten Produkte ist die Versorgung unserer bestehenden Kunden und Märkte sichergestellt. Allerdings hat die Nachfrage nach Produkten zum persönlichen Schutz, wie Gesichtsmasken oder Handschuhe, sowie nach Produkten für die Hände- und Flächendesinfektion erheblich zugenommen. Bei Desinfektionsmitteln konnten wir unsere Produktion nochmals um 20 Prozent erhöhen. Dennoch kann es dazu kommen, dass wir nicht alle Aufträge bedienen oder nur eine spätere Lieferung anbieten können. Die Belieferung bestehender Kunden erfolgt in der Größenordnung der bisherigen durchschnittlichen monatlichen Bestellmengen. Im Falle bestimmter Gebindegrößen von Desinfektionsmitteln sowie Produktvarianten von Handschuhen muss mit temporären Lieferengpässen gerechnet werden. Im Bereich der Schutzkleidung kann die Belieferung von Gesichtsmasken, Kopfhauben, OP-Mänteln und Schürzen derzeit nicht mehr gewährleistet werden. Für das übrige Produktportfolio verzeichnen wir momentan bei B. Braun keine generellen Lieferengpässe infolge der Coronavirus-Situation…“

Ausnahmezulassung für Händedesinfektionsmittel

Aufgrund des Engpasses hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) am Mittwoch, 4. März, gemäß Artikel 55 der EU-Biozidverordnung eine Ausnahmezulassung für Händedesinfektionsmittel erlassen. Sie gilt bundesweit für die Herstellung und das Inverkehrbringen 2-Propanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion. Zuvor hatten schon einige Länder Ausnahmereglungen erlassen, die allerdings nur für Apotheken gelten, bei denen Ärzte ihren Bedarf anmelden können. Von einer Eigenherstellung durch Privatpersonen oder in Arztpraxen wird dringend abgeraten. Bei der Ausnahamezulassung der Biozidverordnung (528/2012) wir der Notfall geltend gemacht, wonach Behörden, in diesem Fall die Landesregierungen für eine Dauer von 180 Tagen die Herstellung, Abgabe und Verwendung von nicht zugelassenen Desinfektionsmitteln erlauben. Es lohnt sich also, nochmals in seiner Apotheke nachzufragen.

Schutzkleidung ist schwieriger zu beschaffen

Aufgrund gesteigerter Nachfrage im Rahmen des Covid-19 Ausbruchs sowie Lieferschwierigkeiten wegen ruhender Produktionen in China besteht ein Lieferengpass sowohl für Mund-Nasen-Schutz als auch für Atemschutzmasken FFP. Das erschwert die Einhaltung des Hygieneplans des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), insbesondere bei operativen Eingriffen.

Auf Nachfrage beim Robert Koch Institut (RKI), was wir den Zahnärzten nun empfehlen sollen, antworteten die Experten vom RKI, dass es keine Behelfslösung für Zahnärzte gibt. Mund-Nasen-Schutz für den Patientenschutz muss der Norm DIN EN 14683 genügen, im Falle von aerogen übertragbaren Krankheiten müssen für den Mitarbeiterschutz Atemschutzmasken nach der Norm DIN EN 149 verwendet werden. Von einer Selbstherstellung von Masken wird abgeraten. Entscheidende Leistungsparameter eines Mund-Nasen-Schutzes für medizinisches Fachpersonal sind:

  • Bakterielle Filterleistung ≥ 98 %
  • Ausreichende Atmungsaktivität: Druckdifferenz < 60 Pa/cm² (Masken mit Spritzwasserschutz)

Darüber hinaus werden bei normkonformen Masken die Keimbelastung, der Widerstand gegen die Penetration von Flüssigkeitsspritzern und die Biokompatibilität der Materialien mit Hautkontakt überprüft. Stoffvarianten bieten keinen ausreichenden Schutz. Papiermasken und Mullmasken weisen eine zu hohe Durchlässigkeit auf (vgl. Heeg 1995). Bei Handschuhen, OP-Mänteln und Schürzen gibt es eine größere Auswahl, so dass Engpässe leichter überbrückt werden können, erklärt die Zahnärztekammer Nordrhein.

Am 4. März stellte der gemeinsame Krisenstab von Bundesinnenministerium und Bundesministerium für Gesundheit die außerordentliche Dringlichkeit für die Beschaffung medizinischer Schutzausrüstung fest. Das Bundesministerium beschafft diese zentral für Arztpraxen, Krankenhäuser sowie für Bundesbehörden. Es bleibt nun zu hoffen, dass die zentral beschaffte Schutzausrüstung medizinisches Personal und Patienten bald erreicht und zuverlässigen Schutz gewährt.

Eine Stellungnahme der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf eine Medienanfrage zu knappen Ressourcen bei Schutzausrüstung für Ärzte finden Sie hier:
https://www.kbv.de/html/44818.php