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Immer mehr übergewichtige Patienten

Adipositas: Immer mehr Menschen in Deutschland sind zu dick – ein Problem auch für die Behandlung in der Zahnarztpraxis.

Adipositas: Immer mehr Menschen in Deutschland sind zu dick – ein Problem auch für die Behandlung in der Zahnarztpraxis.

Die rechtlichen Aspekte beginnen bereits an der Stelle „Anamnese“. Darf man das Körpergewicht eines Patienten erfragen?
„Die Anamnese ist die professionelle Erfragung von medizinisch potenziell relevanten Informationen. Soweit das Körpergewicht behandlungsrelevant ist, ist die Frage hiernach als Teil der Anamnese zulässig“, so Wiedey.

Darüber hinaus habe der Zahnarzt auch zu prüfen und sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Lagerung und eine sachgerechte Behandlung des Patienten erfolgen kann. Auch insoweit sei die Frage nach einem Überschreiten des höchstzulässigen Gewichts für die Behandlungseinheit nicht zu beanstanden.

Gesetzt den Fall, man positioniert den Patienten, dessen Gewicht die zulässige Höchstgrenze angibt: Gerät der Zahnarzt über die Grenze zum rechtmäßigen Gebrauch? Stellen sich hier Risiken für den Zahnarzt?
Wiedey: „Die zahnärztliche Behandlungseinheit ist ein Medizinprodukt im Sinne des Medizinproduktegesetz (MPG) und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Nach Paragraf 2 Abs. 1 MPBetreibV dürfen Medizinprodukte nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung betrieben werden. Zweckbestimmung ist gemäß Paragraf 3 Nr. 10 MPG ‚die Verwendung, für die das Medizinprodukt in (…) der Gebrauchsanweisung oder den Werbematerialien (…) bestimmt ist‘. In einer Überschreitung der durch den Hersteller angegebenen Höchstgrenze liegt also ein Verstoß gegen die Medizinprodukte-Betreiberverordnung, der nach einer hieraus resultierenden Verletzung des Patienten zu einer Haftung des Zahnarztes führen kann“, so Wiedey weiter.