Anzeige

Impfdiskussion: Begrifflichkeiten rund um Corona

Von Chefredakteur Marc Oliver Pick

Von Chefredakteur Marc Oliver Pick

Ist Ihnen auch schon aufgefallen, welche sprachlichen Auswirkungen die Corona-Krise, vor allem aber die derzeitige Impfdiskussion mit sich bringen? Selbstverständlich gibt es durchaus ernstere ­Begleiterscheinungen der Covid-19-Pandemie, und damit meine ich nicht nur die wieder einmal ansteigenden Infektionszahlen oder die zum Teil drastischen ­Auswirkungen auf die Situation in Ihren Praxen.

Im Zusammenhang mit der anhaltenden und in zunehmendem Maße heftiger geführten Impfdiskussion – wer darf ­zuerst, welcher Impfstoff kommt zum ­Einsatz, warum dauert das so lange – tauchen seit Neuestem Begriffe wie „Impfprivilegien“ oder „Impfpass“, alternativ auch „grüner EU-Pass“ auf. Letztere ­bezeichnen nicht etwas das handliche Druckwerk, das bei Bedarf seltsamerweise oft nicht auffindbar ist (erinnern Sie sich an die Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass“?), sondern soll dem Inhaber bescheinigen, dass er gegen Covid-19 geimpft ist. 

Doch Privilegien für Geimpfte?

Und damit sollen ihm gewisse Privi­legien zugestanden werden, zum Beispiel der Besuch öffentlicher Veranstaltungen oder was auch immer. Lange wurden ­solche Impfprivilegien von der Politik – zumindest, was Deutschland angeht – abgelehnt. Man befürchtete Diskriminierungen derjenigen, die eben (noch) nicht geimpft sind, weil die Impfverordnung eine entsprechende Reihenfolge vorsieht. ­Mittlerweile scheint die Idee aber gar nicht mehr ganz so fern zu liegen. Israel handhabt das bereits so, und nun macht auch Österreichs Kanzler Kurz Druck auf die EU, auf diese Weise wieder mehr Bewegungsfreiheit für europäische Bürger möglich zu machen.

Andere Wortschöpfungen sind „Impfvordrängler“, gerne zusammen mit dem Neuwort „Impfreste“ verwendet, beides gehört ja auch definitiv zusammen. Normalerweise sind Reste zwar nicht unbedingt das, was das Herz begehrt, aber in Corona-Zeiten ist sowieso alles anders. Gemeint sind mit „Impfvordränglern“ wiederholt bekannt gewordene Fälle, in denen Mandatsträger wie Bürgermeister, Landräte, aber auch Geistliche und weitere Personengruppen mit sogenannten Impfresten vorzeitig ­geimpft wurden. Kaum zu glauben, aber wahr, dass sich selbst Menschen mit ­einem sicherlich auskömmlichen Einkommen in Deutschland jetzt um „Reste“ ­balgen oder eben vordrängeln.

Impfvordrängler sollen Bußgeld zahlen

Zwar sieht die neue Impfverordnung tatsächlich ­bestimmte Ausnahmefälle vor, benennt diese aber nicht konkret. Impfvordrängler sollen es künftig auf Betreiben der SPD nicht nur schwerer haben, sondern gar mit einer Geldbuße in Höhe von 25.000 Euro belegt werden – ganz egal, ob die übriggebliebenen Impfstoffe ansonsten entsorgt würden.

So leicht verständlich die genannten neuen Begrifflichkeiten auch sind, es gibt darüber hinaus immer noch eigentlich klipp und klar definierte Begriffe, die trotzdem von vielen nicht richtig verstanden werden und, was noch schlimmer ist, als Falschinformation in die Welt getragen werden und damit die Impfakzeptanz schwächen. Ein Beispiel dafür ist der Begriff „Wirksamkeit“, etwa eines Impfstoffs gegen das ­Coronavirus Sars-CoV-2. Was bedeutet eine Wirksamkeit von 94 bis 95 Prozent, die für die beiden ersten mRNA-Impfstoffe von ­BioNTech und Moderna nachgewiesen wurden? Eine simple und nachvollzieh­bare Erklärung liefert Prof. Olliaro vom Oxford Centre for Global Health Research im renommierten Journal „The Lancet ­Infectious Diseases“. 

Verständnis der Wirksamkeit könnte Akzeptanz erhöhen

Die meisten Menschen verstehen unter Wirksamkeit, dass von beispielsweise 100.000 geimpften Personen 5 Prozent trotz Impfung erkranken, in diesem Falle also 5.000 geimpfte Personen. 95.000 würden dagegen nicht erkranken. Das ist eine falsche Interpretation.

Die Wirksamkeit bezieht sich nicht auf die Gesamtzahl der Geimpften (100.000), sondern auf die Zahl der Erkrankten. ­Unter der Annahme, dass von 100.000 nicht ­geimpften Personen rund 1 Prozent an ­Covid-19 erkranken, entspricht dies einer Zahl von 1.000 Erkrankten. Werden diese 100.000 Beispielpersonen dagegen mit ­einem Impfstoff geimpft, der eine 95-prozentige Wirksamkeit hat, reduziert sich die Zahl der Erkrankten von bisher 1.000 auf 50. Anders herum: 95 Prozent derjenigen, die ungeimpft erkranken würden, erkranken nach Impfung nicht.

Für Sie als Zahnärztinnen und Zahnärzte sicher nichts Neues, aber: Wenn das Verständnis von Wirksamkeit bei Ihren Patienten genau so hoch wäre wie die Wirksamkeit der Impfstoffe, würde dies die Impfakzeptanz der Bevölkerung sicher erhöhen.