Intraligamentäre Anästhesie

  • Abrechnung: ILA indiziert, durchgeführt – und vergütet

    Dr. Peter Esser zur korrekten Abrechnung der Intraligamentären Anästhesie
    Ein aktuelles Urteil des OLG Hamm zeigt, wie wichtig die Aufklärung nicht nur über Behandlungsalternativen ist, sondern auch über alternative Anästhesie-Methoden. Ein Zahnarzt war wegen unterlassener Aufklärung über die Alternative ILA zur Zahlung von 4.000 Euro Schmerzensgeld an einen Patienten verurteilt worden. Wer in seiner Praxis die "Intraligamentäre Anästhesie" anbietet, sollte sie auch richtig abrechnen. Abrechnungsspezialist Dr. Peter Esser zeigt, was zu beachten ist.
  • Mit der intraligamentären Anästhesie auf der sicheren Seite

    22.04.2016 , von dzw
    Interview: Prof. Dr. Eike Glockmann und Dr. Ralf Kulick zum aktuellen Stand für die Praxis – Fortbildungen bieten gute Gelegenheit, das Verfahren kennenzulernen und zu üben.
    Das Thema „intraligamentäre Anästhesie“, kurz „ILA“ wird in zahlreichen Zahnarztpraxen diskutiert. Da durch eine Leitungsanästhesie der N. alveolaris inferior oder der N. lingualis vorübergehend oder dauerhaft geschädigt werden kann, ist es wichtig, Patienten über derartige Gefahren aufzuklären. Angeboten werden sollten daher auch alternative Methoden der zahnärztlichen Lokalanästhesie, wie die ILA, sofern die Indikation beim Eingriff gegeben ist.