Anzeige

Investitionen: Verschiedene Finanzierungsvarianten im Vergleich

Wenn Behandlungsgeräte oder EDV-Anlagen in die Jahre kommen oder die Ausrüstung modernisiert werden soll, müssen Zahnärzte über Investitionen entscheiden. Unsere Mandanten fragen uns oft danach, wie sie solche Anschaffungen optimal finanzieren können – als Barkauf, über einen Leasingvertrag oder mit Kreditaufnahme. Pauschale Antworten auf diese Fragen gibt es nicht, denn für die Wahl einer Finanzierungsvariante müssen auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden.

Dirk Herschbach

Abschreibungen als Betriebsausgaben absetzen

Aus steuerlicher Sicht macht es einen Unterschied, wer Eigentümer der Anlage wird, denn das wirkt sich unmittelbar darauf aus, welche Ausgaben bei der Gewinnermittlung abzugsfähig sind. Bezahlt der Zahnarzt den Kaufpreis in bar oder finanziert er den Betrag mit einem Kredit, ist er der Eigentümer. Dann können die Abschreibungen für die angesetzte Nutzungsdauer als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Bei der Kreditfinanzierung kommen noch die Zinsen hinzu.

Beim Leasing bleibt die Anlage rechtlich und wirtschaftlich Eigentum der Leasinggesellschaft, die das Leasingobjekt dem Zahnarzt für die Vertragslaufzeit zum Gebrauch überlässt. Dafür zahlt er Leasingraten, die auf der Grundlage der vereinbarten Nutzungsdauer und eines vom Leasinggeber angenommenen Restwerts kalkuliert werden. Die Leasingraten kann der Zahnarzt in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen.

Die Zahlungen im Vergleich

Ein Beispiel verdeutlicht, wie hoch die jeweiligen Steuerersparnisse und die daraus resultierenden Nettozahlungen bei den Alternativen ausfallen. Es soll ein Behandlungsgerät zum Preis von 41.283 Euro angeschafft werden. Die steuerlich übliche Nutzungsdauer für die Abschreibungen liegt bei zehn Jahren. Der Zahnarzt ermittelt seinen jährlichen Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung. Hier wird angenommen, dass sein Gewinn über 150.000 Euro und der persönliche Gesamtsteuersatz bei 44,31 Prozent (Einkommensteuersatz plus Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer) liegt.

Bei einem Barkauf sind lediglich 1.829,25 Euro Steuerabzug pro Jahr durch die Abschreibungen möglich (Rechnung: 41.283 Euro/10 Jahre x 0,4431 Steuersatz). Weitere Finanzierungsalternativen stehen zur Wahl:

1. Leasingvertrag über 60 Monate mit Raten von 742,35 Euro monatlich

2. Leasingvertrag über 60 Monate mit einer Leasingsonderzahlung von 11.900 Euro im ersten Jahr und monatlichen Raten von 528,38 Euro

3. Kreditfinanzierung mit einem Annuitätendarlehen über 60 Monate. Die Monatsraten sind fest und betragen 738,82 Euro, wobei sich der Tilgungsanteil jeweils um die ersparten Zinsen erhöht.

Fazit und weitere Entscheidungskriterien

Beim ersten Blick auf die Finanzierungsvarianten würden sich beim Leasing die größte Steuerersparnis und die niedrigsten Gesamtnettozahlungen über die gesamte Laufzeit ergeben. Bei der Variante mit der Leasingsonderzahlung ließe sich ein erheblicher Steuereffekt in das erste Nutzungsjahr vorziehen, außerdem liegen die Ratenzahlungen in den folgenden vier Jahren niedriger. Jedoch ist bei beiden Leasingvarianten ungewiss, wie hoch der Restwert nach Ablauf der Leasingverträge angesetzt wird. Das sollte bei der Entscheidungsfindung im Hinterkopf behalten werden, je nachdem, ob geplant wird, die Anlage anschließend für weitere Jahre zu leasen oder zum Restwert zu kaufen.

Für die Investitionsentscheidung gibt es weitere Kriterien, die es zu bedenken gilt. Sind zum Beispiel entsprechende liquide Mittel vorhanden, besteht beim Barkauf in vielen Fällen die Chance, lohnenswerte Rabatte beim Kaufpreis auszuhandeln. Eventuell ist das sogar beim kreditfinanzierten Kauf möglich. Außerdem: Erfüllt der Zahnarzt die Bedingungen des Paragrafen 7g Einkommensteuergesetz (unter anderem ein Gewinn von maximal 100.000 Euro), kann ein Investitionsabzugsbetrag von 40 Prozent und sogar zusätzlich eine Sonderabschreibung von 20 Prozent geltend gemacht werden.

Gute Dental-Depots, Hersteller und Händler vermitteln über Kooperationspartner Leasing- und Finanzierungsangebote. Unser Rat: Lassen Sie sich anhand der Konditionen und Ihrer steuerlichen Voraussetzungen individuell beraten. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.