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Ein Urteil – viele Beurteilungen

Das Urteil und die Beurteilungen des Urteils zeigen das Dilemma von Bewertungsplattformen.

Das Urteil und die Beurteilungen des Urteils zeigen das Dilemma von Bewertungsplattformen.

Das OLG Hamm untersagt Jameda die Veröffentlichung falscher Tatsachen. Dieses Mal hatte eine Essener Zahnärztin gegen Jameda geklagt. Sie wollte, dass eine Bewertung über sie auf dem Arztbewertungsportal gelöscht wird, die sie für rechtswidrig hielt.

Der Hintergrund: Jameda bietet Patienten die Möglichkeit, Ärzte und ihre Behandlungen auf einer Schulnotenskala von eins bis sechs in verschiedenen Kategorien zu bewerten. In diesem Fall ist die klagende Ärztin mit einem „Gold-Profil“ bei Jameda registriert, nimmt das Selbstdarstellungsangebot des Ärztebewertungsportals also aktiv wahr. Im beklagten Fall sieht sie sich aber von einer Patientin zu Unrecht schlecht beurteilt. Die infrage stehende negative Bewertung lautet in Auszügen:

„Nicht vertrauenswürdig! Die Kommunikation von Frau ... ist problematisch: Sie verzichtet auf die einfachen Komm. Grundregeln und eine Aufklärung / Beratung. Die Prothetik Lösungen von Frau ... waren zum Teil falsch ... Ich habe die Zahnärztin als eine herrische, sehr emotional auf Kritik reagierende Persönlichkeit kennengelernt.“

Die vergebenen Noten sahen entsprechend aus: „Behandlung 5,0“, „Aufklärung 5,0“ und „Vertrauensverhältnis 6,0“. Die klagende Ärztin sah sich willkürlich beurteilt und klagte in der Vorinstanz am Landgericht Essen erfolgreich. Sowohl die Passage zur Beratung wie auch zur Prothetiklösung seien zu löschen, auch da Jameda sich in den eigenen Nutzungsbedingungen dazu verpflichte, von Nutzern eingestellte Bewertungen auf Rechtsverletzung hin zu überprüfen und wo nötig zu löschen. Nun urteilte das Oberlandesgericht, „wenn von einer Aufklärung ihrer Patientin ausgegangen werden könne, sei die Bewertung auf dem Portal, dass die Zahnärztin auf eine Aufklärung/Beratung verzichte, falsch, weshalb dem Unternehmen aus München zu untersagen sei, eine solche falsche Tatsache zu veröffentlichen“.

Das Dilemma von Bewertungsplattformen

Der Passus zur Prothetiklösung wurde beim OLG-Urteil wiederum nicht als rechtswidrig eingestuft. In der Pressemitteilung von Jameda klingt der Sachverhalt ganz anders. Hier sieht man sich eher als Vorkämpfer der Meinungsfreiheit: „jameda, Deutschlands größte Arztempfehlung, hat sich erneut erfolgreich für den Erhalt einer kritischen Arztbewertung eingesetzt. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte heute, dass jameda die kritische Bewertung einer zahlenden Kundin auf jameda, abgesehen von einem Teilsatz, wieder veröffentlichen darf. […] Das Ziel von jameda ist es, alle authentischen Bewertungen – auch kritische – zu veröffentlichen, damit diese Patienten bei der Arztsuche helfen. Problemmeldungen von Ärzten überprüft jameda stets entsprechend den rechtlichen Vorgaben.“ Das Urteil und die Beurteilungen des Urteils zeigen das Dilemma von Bewertungsplattformen. Zum einen lassen sich Patientenbewertungen eben nicht vom Portalbetreiber so einfach beurteilen. Denn ob die Essener Zahnärztin ihre Patientin ausreichend beraten hat, kann Jameda eben nicht beurteilen. Und zum anderen gibt es subjektive Unterschiede, was ein Patient als ausreichende Beratung versteht und wie sie beurteilt wird. So kommt es im Ringen um die Deutungshoheit zur possenhaften Umdeutung des OLG-Urteils, das die Veröffentlichung falscher Tatsachenbehauptungen untersagt, in: „Das OLG Hamm urteilte nun, dass jameda die gesamte Bewertung bis auf einen Teilsatz wieder veröffentlichen darf“ aus Jameda-Sicht. Da stellt sich die Frage: Werden Ärztebewertungsportale das neue Beschäftigungsprogramm für Juristen? Es klingt jedenfalls nach einer unendlichen Geschichte.