Wer ab 1. August 2019 seine Auszbildung zur ZFA in Berlin beginnt, kann sich freuen: Die ZÄK Berlin hat eine Anhebung der Ausbildungsvergütung für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) beschlossen.
Neben dem „Normalfall“ der Einstellung gibt es auch Sonderformen von Arbeitsverhältnissen wie die Teilzeitbeschäftigung, die geringfügige Beschäftigung und das Ausbildungsverhältnis.