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Kurzmeldungen März 2020

ADA fordert Zahnärzte auf, Wahlleistungen zu verschieben

Die American Dental Association (ADA) ist sich der beispiellosen und außergewöhnlichen Umstände bewusst, denen sich Zahnärzte und alle Angehörigen der Gesundheitsberufe im Zusammenhang mit der wachsenden Besorgnis über COVID-19 gegenübersehen. Die ADA ist zutiefst besorgt um die Gesundheit und das Wohlergehen der Öffentlichkeit und des zahnärztlichen Teams. Damit die Zahnmedizin ihren Teil zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 beitragen kann, empfiehlt die ADA den Zahnärzten landesweit, Wahlleistungen für die nächsten drei Wochen zu verschieben. Die Konzentration auf die zahnärztliche Notfallversorgung wird es uns ermöglichen, unsere Notfallpatienten zu betreuen und die Belastung der zahnärztlichen Notfallabteilungen von Krankenhäusern zu verringern. Als Angehörige der Gesundheitsberufe ist es Aufgabe der Zahnärzte, gut informierte Entscheidungen über ihre Patienten und ihre Praxis zu treffen. Die ADA hat sich verpflichtet, dem Berufsstand die neuesten Informationen nützlich und zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die ADA evaluiert ständig und wird ihre Empfehlung laufend aktualisieren, sobald neue Informationen verfügbar werden. Bitte besuchen Sie ADA.org/virus für die neuesten Informationen.

8,3

Liter beträgt der Pro-Kopf-Verbrauch von reinem Alkohol hierzulande.
Quelle: BZÄK

Frühjahrsfest von KZBV und BZÄK fällt aus

Vor dem Hintergrund der Ausbreitung von COVID-19 und mit Blick auf den Gesundheitsschutz wird das für den 5. Mai geplante Frühjahrsfest von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) nicht stattfinden. „Das Verhindern einer schnellen Verbreitung von COVID-19 hat absolute Priorität. Dazu möchten wir mit unserer Entscheidung einen Beitrag leisten“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. „Als Bundesverbände im Gesundheitswesen ist es unsere Pflicht, das Mögliche zu tun, um die Erkrankungskurve so flach wie möglich zu halten“, so Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK. Der Austausch und das persönliche Gespräch stehen beim Frühjahrsfest im Vordergrund. Die Entscheidung, das Fest nicht stattfinden zu lassen, wurde daher auf Grundlage der „Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“ des Robert Koch-Institutes (RKI) getroffen. Das RKI nennt als Faktoren für die Begünstigung der Übertragungen von COVID-19 unter anderem eine hohe Anzahl und Intensität der Kontaktmöglichkeiten.

KammerIdent-Verfahren wieder verfügbar

Das zwischenzeitlich gestoppte KammerIdent-Verfahren, mit dem Ärztinnen und Ärzte, die einen eArztausweis beantragen, durch einen Mitarbeiter einer Ärztekammer gemäß den Anforderungen der eIDAS-Verordnung der EU identifiziert werden, ist wieder verfügbar. Wegen Sicherheitsmängel, die durch den Chaos Computer Club kurz vor der Jahreswende bekannt wurden, war es notwendig, kritische Bestandteile des Verfahrens zu überarbeiten. „Wir freuen uns, dass damit neben dem PostIdent-Verfahren nun wieder ein weiteres Verfahren zur Verfügung steht“, so Erik Bodendieck, Vorsitzender des Ausschuss Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung der Bundesärztekammer. Das KammerIdent-Verfahren wird von einem Teil der Ärztekammern als Identifizierungsvariante angeboten. Antragstellende Ärzte können sich auf dem Internetauftritt ihrer Kammer informieren, ob diese das Verfahren anbietet.

Kinderbetreuung für medizinisches Personal gefordert

Zur Aufrechterhaltung der Patientenversorgung fordern die Kassenzahnärztliche Vereinigung und die Zahnärztekammer Sachsen-­Anhalt die Sicherstellung einer fortlaufenden Betreuung für Kinder von medizinischem Personal. Die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus schränkt das öffentliche Leben in Deutschland immer mehr ein. Die Landesregierungen beraten derzeit über Schließungen von Schulen und Kitas. In einigen Städten mussten wegen Infektionen bereits Schulen und Kitas geschlossen werden. Dr. Jochen Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen- Anhalt, und Dr. Carsten Hünecke, Präsident der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt, geben zu bedenken, dass solche Entscheidungen mit Bedacht auf den Erhalt der kritischen Infrastruktur im Gesundheitswesen getroffen werden müssen. „Wenn es dazu kommt, dass Schulen und Kitas in ganzen Regionen oder flächendeckend im Land geschlossen werden, muss die Landesregierung eine alternative fortlaufende Betreuung für die Kinder von Ärzten und medizinischem Personal sicherstellen, damit diese weiter arbeiten können und nicht zur Kinderbetreuung zu Hause bleiben müssen“, erklärte Schmidt.

Quarantäne durch Coronaviren

„Wenn ein Arbeitnehmer in Quarantäne muss, hat er nach dem Infektionsschutzgesetz einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Der Arbeitgeber bezahlt dessen Verdienstausfall für die ersten sechs Wochen“, sagt Axel Wiedemann, Landesgeschäftsführer der Barmer in Sachsen-Anhalt. Ab der siebten Woche einer Quarantäne werde eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Diese müsse der Betroffene aber selber bei der dafür zuständigen Landesbehörde beantragen. Darüber hinaus sei es die Pflicht des Arbeitnehmers, sich bei seinem Arbeitgeber abzumelden und ihn über die voraussichtliche Dauer der Quarantäne zu informieren. Der Arbeitgeber wiederum müsse seiner Fürsorgepflicht gegenüber der Belegschaft nachkommen. „Bei einem begründeten Verdacht auf eine Coronavirusinfektion muss der Arbeitgeber den Betroffenen umgehend nach Hause schicken und ihn anweisen, seinen Arzt oder das Gesundheitsamt telefonisch zu kontaktieren“, sagt Wiedemann. Von Rückkehrern aus aktuellen Risikogebieten könne er zudem eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ verlangen. Das Gesundheitsamt müsse bestätigen, dass keine Bedenken gegen die Rückkehr an den Arbeitsplatz vorlägen.