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Kurzmeldungen 8. bis 14. April

BZÄK fordert Europäische Charta der Freien Berufe

Bis heute fehlt auf europäischer Ebene ein gemeinsames Verständnis von Freiberuflichkeit sowie ein einheitlicher Politikansatz gegenüber Freien Berufen. Die BZÄK fordert daher das Europäische Parlament auf, sich für die Verabschiedung einer Europäischen Charta der Freien Berufe einzusetzen. Der europäische Gesetzgeber soll künftig den Bedürfnissen der Freien Berufe besser gerecht werden, den Mehrwert der Freien Berufe für die europäische Gesellschaft anerkennen und sicherstellen, dass die Freien Berufe nicht ausschließlich auf Grundlage rein marktwirtschaftlicher Kriterien beurteilt werden. Vor allem der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) beschäftigt sich aktiv mit Fragen zur Gestaltung des künftigen Umfeldes der Freien Berufe in Europa. Hier engagiert sich die BZÄK in besonderem Maße und fordert die anderen europäischen Berufsorganisationen und das Europäische Parlament auf, aktiv den Austausch mit dem EWSA zu suchen, um gemeinsame Politikansätze zu entwickeln.

TI-Bestellungen zum Stichtag

Nach Angaben der gematik haben etwa 100.000 Praxen von niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten die für die Telematikinfrastruktur-Anbindung notwendigen Module bestellt. Der gesetzliche Stichtag für die Bestellung war der 31. März 2019. Das erste Versichertenstammdatenmanagement muss dann bis zum 30. Juni 2019 erfolgen. Etwa 65.000 TI-Anschlüsse laufen bereits. Etwa ein Drittel aller Praxen hat die notwenigen TI-Module noch nicht bestellt. Hierunter sind diejenigen, die sich dem TI-Anschluss verweigern, Praxisabgeber und Laborärzte mit geringem Patientenkontakt. Nicht an der TI teilnehmenden Praxen droht ein Honorarabzug von einem Prozent.

Zum Nutzen der Patienten

Der neue Qualitätsbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dokumentiert auf gut 160 Seiten das hohe Niveau der vertragsärztlichen Versorgung – von Akupunktur bis Zervix-Zytologie. „Dieser Bericht zeigt eindrucksvoll, dass Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung großgeschrieben wird. Ganz gleich, ob es um die HIV-Versorgung geht, in der rund 300 Ärzte bundesweit tätig sind, oder um die Durchführung von Ultraschalluntersuchungen, die jeden zweiten Niedergelassenen betreffen: Es handelt sich in allen Fällen um eine systematische Qualitätsarbeit, von der vor allem die Patienten profitieren“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Im Berichtsjahr 2017 haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die Behandlungsqualität bei mehr als 14.000 Ärzten stichprobenartig überprüft. Dazu wurden 136.000 Patientendokumentationen zufällig ausgewählt. Bundesweit fanden knapp 14.000 Geräteprüfungen und mehr als 4.000 Hygieneprüfungen in den Praxen statt.

Deutschlands Ärzte haben ein Passwort-Problem

Deutsche Ärzte gehen nachlässig mit Passwörtern in ihren Praxen um – und gefährden damit die Sicherheit von Patientendaten. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung zur IT-Sicherheit im Gesundheitssektor im Auftrag der Versicherungswirtschaft. Neun von zehn Ärzten verwenden demnach leicht zu erratende Passwörter wie „Behandlung“ oder den Namen des Arztes. Zudem finden sich von jeder zehnten Arztpraxis und sogar von 60 Prozent der Kliniken E-Mail- und Passwort-Kombinationen im Darknet. Trotzdem wiegen sich Ärzte beim Thema Cybergefahren in Sicherheit. In bundesweiten Tests in 25 Arztpraxen zeigten sich erhebliche Schwächen bei der organisatorischen Sicherheit. „Von außen sind die untersuchten Praxen in der Regel gut abgesichert, doch bei Passwörtern schludern fast alle Ärzte“, erklärt Michael Wiesner, Experte für Computersicherheit und Mitglied des Chaos Computer Clubs, der die Praxis-IT im Auftrag des GDV testete. Auch bei Phishing-Attacken wären viele Praxen leichte Beute: In jeder zweiten Praxis öffneten Mitarbeiter eine potenziell schadhafte Mail, 20 Prozent klickten sogar auf einen Link oder öffneten den Anhang.

Zahl der Woche       1.300.000

Zahnimplantate und mehr werden in Deutschland pro Jahr gesetzt. Im vom Kabinett verabschiedeten Entwurf zum Implantateregister-Errichtungsgesetz (EIRD) sollen sie derzeit aber nicht erfasst werden.

Quelle: DGI