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Kurzmeldungen 16. bis 22. April

Staatssekretär Andreas Westerfellhaus zum neuen Pflegebevollmächtigten ernannt

Gestern Abend erhielt Staatssekretär Andreas Westerfellhaus seine Ernennungsurkunde zum Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Der 61-jährige Westfale Andreas Westerfellhaus ist gelernter Krankenpfleger, Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie sowie Betriebswirt und leitete eine Akademie für Berufe im Gesundheitswesen in Gütersloh. Von 2009 bis 2017 war Andreas Westerfellhaus Präsident des Deutschen Pflegerates. Er gilt als ausgewiesener Pflegeexperte und wird insbesondere durch seinen Einsatz bei der Reform der Pflegeausbildung, für Pflegekammern sowie die Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Entlohnung weithin geschätzt. Andreas Westerfellhaus: „Ich möchte mich in meinem neuen Amt mit ganzer Kraft für die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen sowie für alle Pflegekräfte stark machen. Pflege ist ein verantwortungsvoller und großartiger Beruf, der endlich die gebührende Anerkennung bekommen muss. Der Koalitionsvertrag ist dafür ein gutes Fundament. Mir ist dabei besonders wichtig, die Arbeitsbedingungen und die Löhne der Pflegekräfte so zu verbessern, so dass wir kranke und pflegebedürftige Menschen auch künftig professionell versorgen können. Zudem möchte ich mich für die pflegenden Angehörigen einsetzen, die tagtäglich unschätzbare Anstrengungen leisten.“

FVDZ Bayern wählt neuen Vorstand

Die Landesversammlung 2018 hat am 14. April 2018 mit Dr. Reiner Zajitschek aus Döhlau, Dr. Thomas Sommerer aus Marktredwitz und Dr. Jens Kober aus München eine neue Führungsspitze gewählt. Die über 50 Delegierten zeigten mit ihrem Votum, dass der neue Vorstand den uneingeschränkten Rückhalt der Landesversammlung besitzt. Zajitschek wurde einstimmig und ohne Gegenkandidaten zum Nachfolger von Christian Berger gewählt. Letzterer war nach sechs erfolgreichen Jahren als Landesvorsitzender nicht mehr angetreten.

Mit Zajitschek übernimmt ein erfahrenes FVDZ-Mitglied das Ehrenamt für die nächsten zwei Jahre. Er war von 2011 bis 2013 bereits stellvertretender Bundesvorsitzender des FVDZ und arbeitet seit Oktober 2015 im Bundesvorstand mit. Zudem hat Zajitschek 2017 das anspruchsvolle Amt des Versammlungsleiters der KZVB übernommen. Das notwendige Fingerspitzengefühl im Umgang mit unterschiedlichen Interessenlagen bringt er also mit, um den als diskussionsfreudig geltenden FVDZ Bayern mit besonnener Hand zu lenken. Ihm zur Seite stehen künftig der Oberfranke Sommerer, der zum vierten Mal in Folge zum stellvertretenden Landesvorsitzenden gewählt wurde. Er ist Vorstandsmitglied der BLZK und dort als Referent für Berufskunde und berufspolitische Bildung tätig, zudem ist er Referent für berufspolitische Bildung der KZVB. Der Dritte im Geschäftsführenden Vorstand ist der Münchner Kober. Er war bereits zuvor im Vorstand des FVDZ Bayern aktiv und arbeitet aktuell im Aufsichtsrat der ABZ eG und als stellvertretender Bezirksgruppenvorsitzender des FVDZ Bayern in München.

Der Oberfranke Zajitschek übernimmt einen aktiven FVDZ Bayern, der 2014 die Kammerwahlen in Bayern gewonnen hat und dem die bayerischen Zahnärzte die Ablösung von ZZB im Jahr 2016 in der KZVB-Führung zugetraut haben. Unter der Ägide von Christian Berger, der mit Standing Ovations von der Landesversammlung verabschiedet wurde, hatte der FVDZ Bayern eine konstruktive Politik gestartet, die auf mehr Zusammenarbeit der Körperschaften und eine transparente Arbeit in den körperschaftlichen Gremien setzt. Dies wird derzeit in BLZK und KZVB erfolgreich unter freiverbandlicher Führung umgesetzt.

Inhaltlich fordert die Landesversammlung in einem 10-Punkte-Katalog von der Bundesregierung, Patientenwohl und -orientierung zum entscheidenden Maßstab und zum Leitbild für Reformen des Gesundheitswesens zu machen. Alle Beschlüsse stehen online.

 

KBV fordert für mehr Sprechstunden auch mehr Geld

Die schwarz-rote Regierungskoalition plant die Ausweitung der Sprechzeiten für GKV-Versicherte von bisher 20 auf 25 Stunden pro Woche. So sollen Kassenpatienten künftig schneller einen Arzttermin auch bei Fachärzten bekommen. In einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur forderte nun Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): „Ein Viertel mehr Sprechstunden heißt auch ein Viertel mehr Geld“ und „Da gehört ein Preisschild dran. Das ist die Minimalvoraussetzung.“ In einem Gesundheitssystem, in dem Haus- und Fachärzte jetzt bereits nicht alle Leistungen bezahlt bekämen, könne niemand erwarten, „dass alle freudig sagen: Nun machen wir noch mehr umsonst“, so Gassen weiter. Ärzte würden jetzt bereits durchschnittlich 52 Stunden pro Woche arbeiten.

MVZ – Chance oder Risiko?

Die Zahlen sprechen für sich: Seit der Gesetzgeber 2004 medizinische Versorgungszentren, kurz MVZ zugelassen hat, ist deren Zahl rasant gestiegen. Ende 2016 meldete die Kassenärztliche Bundesvereinigung knapp 2.500 solche Einrichtungen. 91 Prozent der Ärzte arbeiten dort als Angestellte. 43 Prozent befinden sich in ärztlicher Trägerschaft. Seit Mitte 2015 auch fachgleiche MVZ möglich sind, ist auch die Anzahl der Zahnärzte-MZV deutlich gestiegen. Nach der Auswertung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung nahmen Mitte 2017 knapp 360 MVZ an der vertragszahnärztlichen Versorgung teil.

Anhand der Ergebnisse der apoBank-Studie Chance Niederlassung wird deutlich, warum der Trend zur Anstellung in der ambulanten Medizin zu dieser Versorgungsform passt: Junge Heilberufler legen verstärkt Wert auf ihre Work-Life-Balance. Zudem begründet ihr Wunsch nach Teilzeitarbeit und Teamarbeit die Präferenzen für eine Angestelltentätigkeit. Nach ihrem zukünftigen Arbeitsverhältnis gefragt, zählt die Tätigkeit in einem MVZ für viele junge Ärzte und Zahnärzte zu den Favoriten.

„Das digitale Europa vorantreiben!“

Am 10. April 2018 trafen sich zum „Digital Day“ in Brüssel hochrangige Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und von Interessengruppen, um Herausforderungen und Chancen für die digitale Zukunft Europas zu diskutieren. Unter dem Stichwort „Digitale Transformation“ stehen in diesem Jahr eine Bestandsaufnahme großer digitaler Investitionsprojekte sowie die Themen künstliche Intelligenz, Blockchain, und E-Health im Zentrum der Veranstaltung. Staatssekretär Matthias Machnig vom BMWi: „Der Digitale Tag zeigt, wir in Europa wollen die Dynamik der digitalen Transformation aufrechterhalten und sie gestalten. Eine schnelle und flächendeckende Vernetzung ist dabei die Basis für neue und innovative Geschäftsmodelle sowie globale Wettbewerbsfähigkeit. Und Technologien wie Blockchain und Künstliche Intelligenz besitzen das Potenzial, ganze Unternehmenslandschaften nachhaltig zu verändern. Zu Recht stehen diese Themen daher heute im Fokus. Unser Ziel ist es, aus gemeinsamen Herausforderungen und Interessen auch gemeinsame Vereinbarungen und konkrete Schritte abzuleiten, um den Erfolg der digitalen europäischen Wirtschaft und Gesellschaft voranzutreiben!“

Zahnärztekammer MV sei uneingeschränkt handlungsfähig

Der Landesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte berichtet in einer Pressemitteilung vom 10. April 2018 über die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern am 4. April 2018 (DZW 15/2018, S. 2). Dazu nimmt die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern in einer Pressemeldung wie folgt Stellung: Die außerordentliche Kammerversammlung war einzuberufen, da 16 Kammerdelegierte dies unter Vorlage einer Tagesordnung verlangt hatten. In der Sitzung wurde ein von 13 Delegierten vertretener Antrag mit folgendem Wortlaut eingebracht: „Die Kammerversammlung beschließt die Bildung einer aus fünf Zahnärzten bestehenden Kommission zur Erarbeitung von Compliance-Richtlinien“. Die Einrichtung einer Untersuchungskommission, die diverse Fragestellungen untersuchen sollte, stand weder auf der Tagesordnung, noch war sie Inhalt des vorbezeichneten Antrages. Ebenso wenig wurden in der Sitzung Vorwürfe der Vorteilsnahme im Amt, der Untreue oder nicht legitimierter Vertragsabschlüsse erhoben. Die vom Kammervorstand vorgeschlagene Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Beantwortung offener Fragen aus der Vergangenheit wurde von den Antragstellern ausdrücklich abgelehnt. Der Antrag auf Einrichtung einer Kommission zur Erarbeitung von Compliance-Richtlinien fand mit 14 Ja- und 21 Nein-Stimmen keine Mehrheit. Im Übrigen sei die Zahnärztekammer mit der Wahl der satzungsgemäßen Ausschüsse voll handlungsfähig.