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Kurzmeldungen 6. bis 12. Mai

Weltärztebund wählt Montgomery zum Vorstandsvorsitzenden

Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, wurde auf der Sitzung des Vorstandes des Weltärztebundes (World Medical Association, WMA) am 25.04.2019 in Santiago de Chile einstimmig für zwei Jahre zum Vorsitzenden gewählt. „Die globale Gesundheitsversorgung steht vor großen Herausforderungen, die das Engagement und die Zusammenarbeit der internationalen Ärzteschaft erfordern“, so Montgomery. Insbesondere mit der Überarbeitung des Internationalen Medizinethikkodex, der Frage der Impfung oder der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten stehen in den kommenden Jahren wichtige Themen auf der Agenda des Weltärztebundes. Montgomery folgt in seiner neuen Funktion Dr. Ardis Dee Hoven aus den USA. Als seine Stellvertreterin wurde die Japanerin Dr. Mari Michinaga gewählt. Neuer Schatzmeister ist Dr. Ravindra Sitaram Wankhedkar vom indischen Ärzteverband.

Bald neue Leistungen beim Zahnarzt

Zukünftig tragen die gesetzlichen Krankenkassen eine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt bereits ab dem sechsten Lebensmonat", darauf verweist Dirk Kropp, Geschäftsführer von proDente, anlässlich des Tag des Babys am 2. Mai 2019. Der gemeinsame Bundesausschuss hatte zu Beginn des Jahres neue Leistungen für Babys und Kleinkinder beschlossen. Junge Familien haben zukünftig Anspruch auf eine Untersuchung durch den Zahnarzt bereits ab dem 6. Lebensmonat. Bis zum 34. Lebensmonat können Babys dreimal einen Zahnarzt besuchen. Die Früherkennung ist zeitlich auf die U-Untersuchungen abgestimmt. Gesetzliche Krankenkassen zahlen demnächst auch, wenn der Zahnarzt Fluoridlack auf die Milchzähne aufträgt. Damit wird die Remineralisierung des Zahnschmelzes unterstützt und Karies verhindert. Auch diese Maßnahme gilt für Babys und Kleinkinder vom 6. bis zum 34. Lebensmonat. Der neue Anspruch besteht zweimal je Kalenderhalbjahr, unabhängig davon, ob bei den Kindern bereits kariöse Stellen entdeckt wurden. Der Beschluss liegt dem Bundesministerium für Gesundheit vor und tritt frühestens am 1. Juli 2019 in Kraft.

Keine TI-Fristverlängerung

Gottfried Ludewig, Abteilungsleiter Digitalisierung im Bundesgesundheitsministerium, hatte es auf dem Kongress der Gesundheitsnetzwerker Anfang April in Berlin bereits angedeutet, dass TI-Verweigerer härter sanktionier werden könnten. Im Interview mit „E-Health-com“ hat Ludewig das jetzt noch einmal bekräftigt: „Ich kann mir gut vorstellen, dass wir bei ausbleibenden Einigungen stärker regulatorisch eingreifen. Sollten wir feststellen, dass der Prozess einen stärkeren Eingriff des Bundesgesundheitsministeriums benötigt, verfügen wir über ausreichend Vorstellungskraft und Energie, auch hier Wege zu finden.“ Auch einer TI-Fristverlängerung erteilte der Beamte eine klare Absage. Damit steht der 30. Juni 2019 als Stichtag fest.

Stimme zu. Neutral. Stimme nicht zu.

Die aktuelle Version des Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb zur Europawahl 2019 ist online: Alle 41 Parteien haben sich beteiligt und Antworten auf die 38 Thesen gegeben. Nun können alle Bürger herausfinden, wer etwa EU-weite Bürgerentscheide, eine Europäische Armee oder einen EU-weiten Mindestlohn einführen möchte. Der Nutzer muss sich entscheiden: stimme zu, stimme nicht zu, neutral. Nachdem man sich zu allen Thesen verhalten hat, ermittelt der Wahl-O-Mat, welche Partei den eigenen Positionen am nächsten steht. Und er liefert zugleich ausführliche Begründungen der Parteien zu ihren Antworten.

Masernimpfpflicht ist ein wichtiger Schritt zur richtigen Zeit

Statement von Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery zur geplanten Impfpflicht für Masern von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Es ist eine gute Nachricht, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Impfpflicht für Masern plant. Bei hohen Durchimpfungsraten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional und sogar weltweit zu eliminieren. Leider ist diese Botschaft noch immer nicht bei allen Impfgegnern angekommen. Diese Menschen gefährden nicht nur sich selbst und ihre Kinder, sie schaden auch der Gesellschaft als Ganzes. Das muss ein Ende haben. Der Vorstoß des Bundesgesundheitsministers für eine Masernimpfpflicht ist deshalb ein wichtiger Schritt zur richtigen Zeit.“

Zahl der Woche       86.600

Euro betrug 2016 das durchschnittliche verfügbare Einkommen eines Zahnarztpraxisinhaber nach Steuern und Abgaben.

Quelle: KZBV, Jahrbuch 2018