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Kurzmeldungen 7. bis 13. Januar

Alte Gesundheitskarten sind ab 1. Januar ungültig

Zum 1. Januar 2019 verlieren alte Gesundheitskarten ihre Gültigkeit. Dies betrifft Karten der Generation 1plus (eGK G1+). Diese erkennt man an einem kleinen Aufdruck rechts oben auf der Vorderseite, wo sich auch das Foto des Versicherten befindet. Gültig sind nach dem Jahreswechsel ausschließlich Gesundheitskarten der zweiten Generation (Aufdruck „G2“ oder „G2.1“). Patienten sollten vor ihrem nächsten Arzt-, Psychotherapeuten- oder Zahnarztbesuch ihre Gesundheitskarte überprüfen. Nur wenn sie mit „G2“ oder „G 2.1.“ gekennzeichnet sind, werden sie akzeptiert. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen sich gesetzlich Versicherte an ihre Krankenkasse wenden und sich eine neue Karte zuschicken lassen. Wenn innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung keine gültige Karte oder ein anderer, gültiger Anspruchsnachweis vorgelegt wird, ist der Arzt, Psychotherapeut oder Zahnarzt berechtigt, eine Privatrechnung zu stellen.

Reinhardt will Präsident der Bundesärztekammer werden

Professor Frank Ulrich Montgomery wird nach acht Jahren im Amt als Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) im Mai 2019 zum Ärztetag in Münster ausscheiden. Die Generalversammlung des Ständigen Ausschusses der Ärzte der europäischen Union (CPME) hat Montgomery, zu ihrem neuen Präsidenten gewählt. Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ hat sich nun Klaus Reinhardt, Vorstandsvorsitzender des Hartmannbundes, als Nachfolger Montgomerys ins Rennen gebracht: „Ich will Präsident der Bundesärztekammer werden, ich werde mich in Münster zur Wahl stellen“, so Reinhardt. Die Sicherung der Berufsfreiheit der Ärzte und der Therapiehoheit seien ihm wichtig – ebenso der Widerstand gegen die „Industrialisierung der Medizin“ und die „Vorgaben durch ökonomische Zwänge“. Auf dem 122. Deutschen Ärztetag, der vom 28. bis 31. Mai in Münster stattfindet, werden die Delegierten über die Neubesetzung entscheiden.

Nur Wissen und Gewissen verpflichtet

Müssen Angehörige der Freien Berufe zwangsläufig selbstständig tätig sein? Die Frage hatte der Verband Freier Berufe in Bayern (VFB) beantwortet: Sie müssen nicht. Auf seiner Jahreshauptversammlung wurde dies nun in der Satzung verankert. Tatsächlich gibt es viele angestellte Freiberuflerwie Klinikärzte, Ingenieure, Rechtsanwälte, Architekten und Steuerberater. „Was den Freien Beruf ausmacht, ist nicht die Frage, ob selbstständig tätig oder angestellt, sondern vielmehr die Tatsache, dass er weisungsfrei nach fachlichem Wissen und Gewissen urteilt“, sagt VFB-Präsident Michael Schwarz. Die Satzung wurde im Wortlaut nun so gefasst, dass alle Angehörigen der Freien Berufe, auch die Angestellten, einbezogen sind. Der Angehörige der Freien Berufe ist laut Definition nur seinem Beruf und allein dem Rat- und Hilfesuchenden verpflichtet. Gesetzesvorschriften oder Weisungshinweise des Berufsrechts sorgen für den vertrauensvollen Umgang mit dem Anliegen des Patienten, der Klienten und Mandanten. Bei den Freien Berufen geht es um das Erbringen einer Dienstleistung höherer Art mit Gemeinwohlverpflichtung.

Datensicherheit fängt beim Nutzer an

Zu den jüngst bekannt gewordenen Hackerangriffen erklärt der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen: „Das ist ein Albtraum: Hacker knacken digitale Konten und veröffentlichen große Datenmengen prominenter Persönlichkeiten. Diese Geschehnisse zeigen deutlich, dass Digitalisierung kein Allheilmittel ist. Und nur, weil wir Dinge hinterfragen, sind wir nicht automatisch Blockierer, wie uns gerne von der Politik vorgeworfen wird. Das sage ich insbesondere in Richtung der Staatsministerin Dorothee Bär. Sie hatte vor dem Jahreswechsel unter anderem erklärt, es gebe Mediziner, die jedwede Digitalisierung ablehnten, weil sie sich vor Transparenz fürchten würden. Mal abgesehen davon, dass dies Unsinn ist, denke ich mir: Diese Art von Transparenz, wie sie jetzt durch Hacker geschaffen worden ist, kann die Staatsministerin nicht gemeint haben. Die niedergelassene Ärzteschaft unterstützt die Digitalisierung dort, wo sie für Praxen und Patienten nützlich ist. Wir sollten sinnvoll und sparsam mit unseren digital veröffentlichten Daten umgehen.“