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Kurzmeldungen Mai 2020

HKP, Begutachtungen, Krankentransporte

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) haben vor dem Hintergrund der andauernden COVID-19-Pandemie eine gemeinsame Erklärung zu verschiedenen Themen abgegeben, die die vertragszahnärztliche Versorgung unmittelbar betreffen. So wurde unter anderem eine Übereinkunft zur Gültigkeit von Heil- und Kostenplänen (HKP) bei Zahnersatz erzielt: Angesichts der COVID-19-Pandemie können genehmigte Versorgungen teilweise nicht innerhalb der bundesmantelvertraglich vorgesehenen 6-Monats-Frist eingegliedert werden. Daher gilt nun Folgendes: Heil- und Kostenpläne, die in dem Zeitraum vom 30. September 2019 bis zum 31. März 2020 genehmigt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis einschließlich zum 30. September 2020. Für Versorgungen, die nicht bis zum 30. September 2020 durchgeführt werden können, muss ein neuer Heil- und Kostenplan erstellt werden. Weitere Inhalte der gemeinsamen Erklärung, die für Zahnarztpraxen und Kostenträger relevant sind, betreffen die Bereiche Begutachtungen und Krankentransporte. Die gemeinsame Erklärung kann im Wortlaut auf der Website der KZBV abgerufen werden.

46,2

Stunden arbeitet ein Zahnarzt als Praxisinhaber in normalen Zeiten durchschnittlich pro Woche.
Quelle: BZÄK

Corona-Pandemie verunsichert Ärzte

„Wie wirkt sich die Corona-Krise auf Ihre berufliche Situation in Niederlassung oder Klinik aus?“ Mit dieser Fragestellung wollte sich der Hartmannbund einen kleinen Einblick in die aktuelle Situation verschaffen und über 650 Ärztinnen und Ärzte aus allen Versorgungsbereichen haben uns innerhalb von 48 Stunden (Erhebungszeitraum 21./22. April) geantwortet. Deutlich wurde vor allem: Die Verunsicherung ist groß. 75 Prozent der Kolleginnen und Kollegen in der Niederlassung verzeichnen „stark rückläufige“ Patientenzahlen, fast neun von zehn Befragten gehen trotz Schutzschirm von wirtschaftlichen Verlusten aus und in rund jeder dritten Praxis ist Kurzarbeit ein Thema. Auch im stationären Bereich gibt es Sorgen. So fürchten Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung wegen des Ausfalls der elektiven Operationen, ihre WB nicht im erforderlichen Umgang durchführen zu können.

Konnektor-Update

Regelmäßiges Aufspielen von Software-Updates gewährleistet, dass der Konnektor zuverlässig funktioniert. Verschiedene Krankenkassen haben damit begonnen, NFC-fähige elektronische Gesundheitskarten an ihre Versicherten auszugeben. Damit Konnektoren die Karten sicher einlesen können, sind regelmäßige Software-Updates notwendig. Für Konnektoren der Firma Secunet handelt es sich aktuell um ein Update auf die Version 2.0.47. Die Updates lassen sich einfach über die Benutzeroberfläche des Konnektors herunterladen und aktivieren. Die Software-Updates gewährleisten die weitere Nutzbarkeit des Konnektors. Das Gerät muss nicht ausgetauscht werden. Bei Fragen zur Umsetzung von Software-Updates sollten sich Praxen an ihren zuständigen IT-Dienstleister wenden.