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Kurzmeldungen 17. bis 23. Juni

Verbesserte studentische Ausbildung hilft Patienten

Die vom Bundesrat beschlossene Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO) sehen die Zahnärzte in Nordrhein grundsätzlich positiv. „Wir haben in den vergangenen Monaten hierzu viele intensive Gespräche mit dem in NRW zuständigen Bildungsministerium geführt“, so Dr. Johannes Szafraniak, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein. „In einem Studiengang, wo es auch auf handwerkliches Geschick, Fingerfertigkeit und Übung ankommt, ist eine intensive Betreuung das A und O, um die bestmögliche Versorgung für die Patienten zu gewährleisten“, so Dr. Ralf Hausweiler, Vizepräsident der ZÄK Nordrhein. „Dass beispielsweise Prävention und Erhaltung von Zähnen künftig eine größere Rolle in der Ausbildung spielen, hilft ebenfalls den Patienten.“ Die Bedenken des zuständigen NRW-Ministeriums zur Finanzierung der zusätzlichen Betreuung können die Zahnärzte nachvollziehen. Vor dem Hintergrund der vielen zahnmedizinischen Studienstandorte in NRW sieht die ZÄK Nordrhein hier den Bund in der Pflicht. Denn, so Szafraniak: „Die bestmögliche Ausbildung der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland und damit auch die bestmögliche Patientenversorgung darf nicht auf der Strecke bleiben.“

63 Jahre andauerndes Koma beendet

Die Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) begrüßt, dass der Bundesrat zugestimmt hat, die zahnärztliche Approbationsordnung (ZApprO) zu modernisieren. Um die nötige Reform nicht scheitern zu lassen, war deswegen ein Ringen um einen Kompromiss nötig, der jetzt eine Novelle der ZApprO in zwei Schritten ermöglicht. „Dass die dringend überfällige Aktualisierung der Approbationsordnung erst in zwei Schritten erfolgt, ist nicht optimal, aber alle Male besser, als sie weiter im Koma liegen zu lassen“, sagte der Präsident der ZKN Henner Bunke, D.M.D./Univ. of Florida. „Hier danke ich insbesondere auch dem Land Niedersachsen, das an der Erarbeitung der Kompromisslösung beteiligt war, und bereit ist, sich an der Finanzierung der Mehrkosten zu beteiligen.“ Reformiert wird jetzt im ersten Schritt der klinische Teil des Studiums. Die Bundeszahnärztekammer und mit ihr die 17 Landeszahnärztekammern dringen nun darauf, dass die noch ausstehenden notwendigen Reformen des ersten Studienabschnitts in den Entwurf für den Masterplan Medizinstudium 2020 aufgenommen werden.

Halbe Novelle nach 64 Jahren Stillstand

 „Wir hätten uns eine zahnärztliche Approbationsordnung aus einem Guss gewünscht,“ kommentierte der Bundesvorsitzende des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte, Harald Schrader, die Neuregelung. Nach 64 Jahren Stillstand und ohne jegliche Neuerung wäre es an der Zeit gewesen, die Innovationskraft, die in der Zahnmedizin steckt, auch in der Approbationsordnung für Zahnärzte sichtbar zu machen. Was nun geschieht, ist eher Stückwerk. Jetzt bleibt zu hoffen, dass sich der ‚Masterplan 2020 Medizin‘ nicht auch um Jahre verzögert.“
Zufrieden zeigte sich Schrader damit, dass die zahntechnische und prothetische Ausbildung im Zahnmedizinstudium erhalten bleibt. „Dafür ist der FVDZ in den vergangenen zwei Jahren massiv eingetreten, denn ein Zahnarzt muss in der Lage sein, zahntechnische Werkstücke beurteilen, herstellen und bearbeiten zu können.“ Dass mit dem zusätzlichen Antrag, den Bund an der Finanzierung und den Folgekosten zu beteiligen, zumindest der Ball im Spiel gehalten wird, sieht der FVDZ ebenfalls positiv. „Eine bessere Betreuungsrelation und die Beibehaltung der Studienplatzkapazitäten werden nicht zum Nulltarif zu haben sein“, betonte Schrader. „Wenn die Finanzierung nicht gesichert ist, wird sich auch mit einer Neuregelung der Approbationsordnung nichts ändern.“

Gesundheitswirtschaft wächst

Die Bedeutung der Gesundheitswirtschaft ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. In der Branche sind mittlerweile rund 7,6 Millionen Menschen beschäftigt. Der Sektor erwirtschaftet rund zwölf Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Von besonderer Bedeutung innerhalb der Gesundheitswirtschaft ist die Innovationskraft der Medizintechnikbranche. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP. Die mittelständische geprägte Medizintechnik gehöre mit Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Höhe von neun Prozent ihres Umsatzes zu den innovativsten Branchen in Deutschland. Rund ein Drittel des Umsatzes werde mit Produkten erzielt, die jünger als drei Jahre sind. Deutschen Firmen seien international gut aufgestellt und gehörten mit einer Exportquote von 64 Prozent häufig zur Weltspitze. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) seien in der Medizintechnik in vielen Bereichen Vorreiter des technologischen Fortschritts und Innovationstreiber der Branche. 

Zahl der Woche       45,8

Stunden beträgt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit eines Praxisinhabers – 34,3 Stunden entfallen davon auf Behandlungszeit.

Quelle: KZBV Jahrbuch 2018