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Kurzmeldungen 24. bis 30. Juni

Digitale Versorgung Gesetz

Die Bundeszahnärztekammer begrüßt den Referentenentwurf für das Digitale Versorgung Gesetz (DVG), der viele Regelungslücken schließt und für die nahe Zukunft Wege eröffnet, die voranschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen zu lenken und auf europäischer Ebene Anschlussfähigkeit herzustellen. Die BZÄK erkennt jedoch mit Sorge einen Trend, der sich durch den gesamten Entwurf zieht: Um das Tempo bei der Umsetzung zu erhöhen, geht Schnelligkeit an manchen Stellen vor Sorgfalt und Patientenschutz, für den sich die BZÄK als Vertreterin der Zahnärzteschaft auftragsgemäß einsetzt. Auch Fragen des Datenschutzes sieht sie an diversen Stellen äußerst kritisch. Die Verbändeanhörung am 17. Juni in Berlin hat gezeigt: Die BZÄK ist mit ihrer Kritik in guter Gesellschaft. Neben der Bundesärztekammer teilen auch diverse medizinische Fachgesellschaften, Patientenorganisationen und der DGB diese Bedenken. Die BZÄK erwartet hier kräftige Nachbesserungen.

Digitale Gesundheitsanwendungen als GKV-Leistung

Der Gesetzgeber sieht vor, dass der konkrete Leistungsanspruch von Versicherten sowohl Software als auch andere, auf digitalen Technologien basierende Medizinprodukte mit gesundheitsbezogener Zweckbestimmung umfassen soll. Nur, wenn dafür eine Refinanzierung über die GKV erfolgt, ist sichergestellt, dass der Aufwand der Hersteller digitaler Anwendungen angemessen vergütet wird und damit wirtschaftlich zu erbringen ist, so der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) im Zusammenhang der Verbändeanhörung zum DVG. Der BAH verweist außerdem darauf, dass Medical Apps Medizinprodukte sind, die durch ein Konformitätsverfahren geprüft werden. Hier wird die EU-Medizinprodukteverordnung ab Mai 2020 erweiterte Anforderungen etablieren. Insbesondere sei sicherzustellen, dass die benannten Stellen, die dieses Verfahren durchführen, in ausreichender Zahl vorhanden sind. Sonst drohe ein Flaschenhals, der die digitale Versorgung Versicherter völlig unnötig ausbremsen könnte.

Matthias Frosch wird neuer Präsident des MFT

Die Mitgliederversammlung des Medizinischen Fakultätentages (MFT) hat auf ihrer heutigen Sitzung Prof. Dr. Matthias Frosch mit großer Mehrheit zu ihrem neuen Präsidenten gewählt. Frosch ist Mediziner, Mikrobiologe und als Dekan der Medizinischen Fakultät Würzburg seit 2013 im Präsidium des MFT.

Matthias Frosch ist seit 2016 MFT-Vizepräsident und tritt ab Juli die Nachfolge von Heyo K. Kroemer an, der aufgrund seines neuen Amts als Vorstandsvorsitzender der Charité vorzeitig aus dem Präsidium des MFT ausscheidet. In den anschließenden Diskussionen der Mitgliederversammlung standen vor allem die Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020, die Kompetenzorientierung des Medizinstudiums, die Qualität des Praktischen Jahres und die neue Zahnärztliche Approbationsordnung im Vordergrund. „Diese Themen werden die Arbeit des MFT-Präsidiums auch in den kommenden Jahren entscheidend bestimmen. Der MFT wird bei der Ausgestaltung des Masterplans und der kompetenzorientierten Weiterentwicklung des Medizinstudiums mit den Gesundheits- und Wissenschaftsministerien sowie weiteren beteiligten Verbänden eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten“, betont Matthias Frosch.

Die europäische Medizinprodukte-Verordnung

Die bereits in Kraft getretene EU-Verordnung 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates über Medizinprodukte (MDR) wird in knapp einem Jahr auch für die deutschen zahntechnischen Labore verpflichtend. Die kurzen Übergangsfristen bis zum Geltungsbeginn am 26. Mai 2020 stellen dabei alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Mit der nun veröffentlichten Broschüre informiert der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) alle zahntechnischen Betriebe darüber, was sich gemäß der neuen europäischen Medizinprodukte-Verordnung bei den bisherigen Pflichten für Dentallabore geändert hat. Mit Erscheinen der Broschüre stehen die Inhalte und Formulare auch im Mitgliederbereich „www.mein-vdzi.de“ zur Verfügung. Mitglieder der Innungen im VDZI erhalten die Broschüre kostenfrei. Der reguläre Preis beträgt 56,00 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. und Versandkosten. Die 48 Seiten umfassende Broschüre kann ab sofort bei der Wirtschaftsgesellschaft des VDZI  per E-Mail an service@vdzi.de unter Angabe „MDR-Broschüre bestellt werden.

Zahl der Woche        14.074

Millionen Euro beträgt die Summen der Ausgaben für zahnmedizinische Behandlungen.

Quelle: KZBV/Jahrbuch 2018