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Kurzmeldungen 14. bis 20. Januar

ZMVZ – Angestellte dürfen keine Vorbereitungsassistenten ausbilden

Das Sozialgericht Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob ein zahnärztliches MVZ mit einem Vertragszahnarzt und ansonsten angestellten Zahnärzten mehr als einen Vorbereitungsassistenten ausbilden darf. „Ein in Einzelpraxis tätiger Vertragszahnarzt könne seiner Ausbildungsverpflichtung nur gegenüber einem einzigen Vorbereitungsassistenten in Vollzeit gerecht werden“, heißt es im Urteil. Die Möglichkeit, die Ausbildung auf einen angestellten Zahnarzt zu übertragen, bestehe nicht. Das Recht zur Beschäftigung von Vorbereitungsassistenten resultiere aus dem Status eines Vertragszahnarztes. Das gelte auch für ein zahnärztliches MVZ. Der Vertragszahnarzt ist Ansprechpartner im GKV-System, nur er könne die Abrechnungs- und Vertragskenntnisse vermitteln.

Zahnmedizin-Ergonomie-Studie verlängert

Obwohl ein Großteil der Zahnärzte über Nacken- und Rückenschmerzen klagen, wird eine muskuloskelettale Erkrankung im zahnmedizinischen Bereich aktuell nicht als Berufskrankheit anerkannt. Doch wie ist es überhaupt um die Gesundheit derjenigen bestellt, die als Zahnärzte, zahnmedizinische Fachangestellte oder Studenten und Auszubildende in dem Bereich arbeiten?

Dieser Frage will eine aktuelle Studie auf den Grund gehen, die das Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Goethe-Universität Frankfurt am Main mithilfe der Poliklinik für Kieferorthopädie (Universitätsmedizin) der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und dem Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (Carolinum) der Goethe-Universität Frankfurt aktuell deutschlandweit durchführt. Beteiligung erwünscht: Bis 31. März 2019 sind alle interessierten Zahnärzte und ZFAs bundesweit aufgerufen, an der zwischen 10 und 20 Minuten dauernden Online-Studie teilzunehmen.

Neue Präsidentin der Deutschen Schmerzgesellschaft

Seit Jahresbeginn ist Prof. Dr. med. Claudia Sommer neue Präsidentin der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V. „Jeder Mensch hat ein Recht auf eine angemessene Schmerzlinderung – die Versorgung muss besser werden!“, so die Schmerz-Präsidentin. Die 60-jährige Neurologin, Leitende Oberärztin und Schmerzforscherin am Uniklinikum Würzburg folgt in diesem Amt für die nächsten 2 Jahre ihrem Vorgänger Prof. Dr. med. Martin Schmelz. Vizepräsident ist erneut Prof. Dr. Dipl.-Psych. Michael Hüppe (Lübeck). Geschäftsführer der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V. bleibt Thomas Isenberg (Berlin), der dieses Amt bereits seit 2012 ausübt. „Als Präsidentin Europas größter wissenschaftlich-medizinischer Schmerzfachgesellschaft ist es mein Ziel, die Probleme einer bedarfsgerechten Schmerzversorgung in Deutschland sowohl im Gesundheitswesen als auch in der Forschung deutlich zu benennen und einen Beitrag zu Verbesserungen zu leisten“, so die neue Schmerzpräsidentin Sommer.

Claudia Schmidtke wird Patientenbeauftragte

Die CDU-Abgeordnete wird neue Patientenbeauftragte der Bundesregierung – das bestätigte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dem „Tagesspiegel“. Schmidtke ist Medizinprofessorin und arbeitete als Oberärztin in der Klinik für Herz- und thorakale Gefäßchirurgie der Lübecker Universität. Seit 2014 ist sie leitende Oberärztin und Stellvertreterin des Chefarztes am Herzzentrum Bad Segeberg. Seit 2017 sitzt Schmidtke als Direktkandidatin ihres Lübecker Wahlkreises im Bundestag. Die 52-jährige Herzchirurgin soll ihr Amt zeitnah antreten. Ihr Vorgänger Ralph Brauksiepe war nach nur sechs Monaten im Amt in die Wirtschaft gewechselt. Schmidtke bringe „alle Voraussetzungen für die verantwortungsvolle Aufgabe als Patientenbeauftragte mit“, sagte Spahn dem „Tagesspiegel“. Die profilierte Ärztin ist Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages. „Ich bin Herzchirurgin, kenne den Alltag in unseren Kliniken mit all seinen Facetten gut. Die Verbesserung der Bedingungen im Gesundheitswesen und insbesondere der Pflege sind mir daher besonders wichtig. Mein Ziel: Vorzügliche Qualität für alle, dabei die Dynamik des Wettbewerbs nutzen“, schreibt Schmidtke auf ihrer Website.