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Kurzmeldungen 22. bis 28. Oktober

Spahn droht Selbstverwaltung

In einem Interview mit dem „Tagesspiegel“ zeigt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dass seine Geduld mit der Selbstverwaltung endlich ist. Er sei zwar „ein großer Freund der Selbstverwaltung im Gesundheitssystem. Denn wenn die mitentscheiden, die vor Ort Bescheid wissen, kann das nur gut sein.“ Dann folgte dazu das große Aber: „Aber die Selbstverwaltung muss auch ihrer Verantwortung gerecht werden.“ Und das hätte sie verschiedentlich nicht getan. So hätte Krankenkassen und Ärzte jahrelang verhindert, dass Patienten vor bestimmten Eingriffen wie Mandeloperationen oder Gebärmutterentfernungen eine zweite ärztliche Meinung einholen können. Spahn weiter: „So macht man Vertrauen kaputt. Und so war es auch bei den Personaluntergrenzen für die Pflege: Jahrelange Diskussionen ohne Ergebnis. Deshalb meine klare Ansage: Wenn die Selbstverwaltung nicht liefert, werde ich das Parlament öfter als bisher bitten, uns im Gesundheitsministerium entscheiden zu lassen.“ Aus dem Bundesgesundheitsministerium würden dann klare Ansagen mit „eindeutigen Fristen und Vorgaben“ kommen.

Die Uhr tickt

In seinem NC-Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht den Ländern eine Frist bis Ende 2019 vorgegeben, um ein verfassungskonformes Zulassungsverfahren umzusetzen. Dafür müssen sie bis Ende 2018 einen neuen Staatsvertrag vereinbaren. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hatte auf ihrer Sitzung am 12. Oktober 2018 auch die Vereinbarung von Eckpunkten für einen neuen Staatsvertrag für das Zulassungsverfahren auf der Tagesordnung. Mit Sorge sieht der Medizinische Fakultätentag (MFT), dass bislang keine Ergebnisse dieser Sitzung bekanntgegeben wurden. Medienberichten zufolge lässt eine Entscheidung weiter auf sich warten, da sich die Länder nicht einig sind, in welchem Umfang die Abiturnote künftig berücksichtigt werden soll. Wenn ein neues Zulassungsverfahren durch alle Universitäten bis Ende 2019 rechtssicher umgesetzt sein soll, muss der neue Staatsvertrag noch in diesem Jahr ausgehandelt sein. Nur dann können alle 16 Landesparlamente diesen fristgerecht verabschieden. Dabei darf der Streit um den Umfang einer Abiturbestenquote nicht zu Lasten der Auswahlverfahren der Hochschulen gehen.

Ab 2019 Gesundheitskarten mit kontaktloser Schnittstelle?

Laut einem Bericht im „Ärztenachrichtendienst“ plant das Bundesgesundheitsministerium die Einführung einer neuen Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle ab 1. Dezember 2019. Die kontaktlose Schnittstelle ermöglicht den Versicherten einen Zugriff auf ihre digitalen Gesundheitsakten über mobile Endgeräte wie Tablets und Smartphones. Nach dem Gesetzentwurf hätten alle Versicherten ein Recht auf die neue Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle. Die Kosten für den Kartenaustausch werden auf 50 bis 60 Millionen Euro geschätzt. Bundesgesundheitsminister Spahn hatte wiederholt eine mobile Nutzung der Gesundheitsdaten für die Versicherten angemahnt.

Ein Koffer voller Mundpflege

BLZK und KZVB unterstützen die Schulung von Pflegekräften. Pflegebedürftige tragen ein hohes Risiko für Zahnerkrankungen. Viele von ihnen können nicht mehr selbst für ihre Mundhygiene sorgen. Pflegekräfte müssen dann diese Aufgabe übernehmen. Um deren Schulung zu unterstützen, bietet die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) zusammen mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) unter dem Motto „Ein Koffer voller Wissen: Mundpflege in der Pflege“ Unterrichtsmaterialien an. Diese können Zahnärzte nutzen, um Pflegenden die notwendigen fachlichen Kenntnisse im Rahmen von Schulungen zu vermitteln. Mit diesem neuen Projekt leisten die bayerischen Zahnärzte einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Mundgesundheit – insbesondere der Prävention – von Pflegebedürftigen. Der Koffer ist für schulende Zahnärzte bei der Bayerische Landeszahnärztekammer (E-Mail: schulungskoffer@blzk.de) erhältlich.