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Kurzmeldungen 1. bis 8. Dezember 2019

Drei Prozent mehr für zahntechnische Leistungen

Der GKV-Spitzenverband und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) haben sich über die Fortschreibung der Preise für zahntechnische Leistungen für das Jahr 2020 geeinigt. Zum 1. Januar 2020 erhöhen sich die bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise für die Regelversorgung im befundbezogenen Festzuschuss-System beim Zahnersatz um 3 Prozent. Nach Paragraf 57 Absatz 2 SGB V vereinbaren der GKV-Spitzenverband und der Verband der Zahntechniker-Innungen die Veränderung der bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise bei den zahntechnischen Leistungen in der Regelversorgung bei befundbezogenen Festzuschüssen. Über die Vereinbarung informieren die Vertragspartner den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der jeweils bis zum 30. November eines Kalenderjahres die Befunde, die zugeordneten Regelversorgungen sowie die Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge im Bundesanzeiger bekannt macht.

Neue TI-Pauschalen ab 2020

Die Pauschalen werden bis Ende des Jahres nicht verändert. Erst ab dem 1. Januar 2020 gelten neue Pauschalen für den eHealth-Konnektor (1.380 Euro), das stationäre eHealth-Kartenterminal (535 Euro) sowie die SMC-B (465 Euro). Die Komplexitätszuschläge für größere Praxen fallen weg. Die Pauschale in Höhe von 1.547 Euro wird auch für Konnektoren gewährt, die nach dem 31. Dezember 2019 erstmalig genutzt werden, aber bereits vor dem 1. Oktober 2019 bestellt worden sind.

Der Vorstand der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein (v.l.n.r.): Dr. Gunnar Schoepke, Dr. Roland Kaden, Dr. Michael Brandt (Präsident), Dr. Kai Voss (Vizepräsident), Dr. Martina Walther, Dr. Claudia Stange, Dr. Andreas Sporbeck

Der Vorstand der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein (v.l.n.r.): Dr. Gunnar Schoepke, Dr. Roland Kaden, Dr. Michael Brandt (Präsident), Dr. Kai Voss (Vizepräsident), Dr. Martina Walther, Dr. Claudia Stange, Dr. Andreas Sporbeck 

Kammervorstand legt AfD-Amt nieder

Dr. Roland Kaden, Vorstandsmitglied der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, hat den Delegierten der Kammerversammlung mitgeteilt, dass er sein Amt als zweiter stellvertretender Landesvorsitzender der AfD zur Verfügung stellen wird. „Ich will mich zukünftig auf mein Engagement für die Zahnärzteschaft konzentrieren“, so Dr. Kaden. In der Kammerversammlung zeigte sich, dass ein hohes politisches Amt für kontroverse Diskussionen sorgt. Doch die Delegierten haben sich parteipolitisches Engagement – wie in einem Antrag gefordert – nicht verbieten lassen. Das wäre im Übrigen, auch das wurde auf der Versammlung deutlich, voraussichtlich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Auch in Zukunft ist das Engagement in zahnärztlichen Organisationen, Vereinen, Verbänden, anderen zahnärztlichen Körperschaften und auch in politischen Parteien mit der Interessenvertretung der Kammer vereinbar. Die Delegierten hatten in einer offenen Diskussion bewiesen, dass sie sehr gut differenzieren können. Die Sacharbeit des Vorstandsmitglieds wurde einhellig gelobt. Nur mit seinem hohen politischen Amt hatte eine Anzahl der Delegierten Probleme. Sie fürchteten, dass sich dieses negativ auf die Kammer auswirken könnte. „Die Kammer ist und bleibt ein neutraler und verlässlicher Ansprechpartner im gesellschaftspolitischen Diskurs. Unseren Gemeinwohlauftrag nehmen wir sehr ernst“, so der Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, Dr. Michael Brandt. Am Montag teilte Dr. Roland Kaden der Zahnärztekammer mit, dass er offiziell vom Amt des stellvertretenden Landesvorsitzenden der AfD zurückgetreten ist. „Diesen Schritt begrüße ich“, sagte der Kammerpräsident, „und ich bin erleichtert, weil die Kollegenschaft sich nun wieder voll und ganz auf die Sacharbeit konzentrieren kann. Parteipolitisches Engagement hat bei uns immer einen Platz, wenn es um Gesundheitspolitik geht –  parteipolitische Lagerbildung dagegen nicht.“

Kliniken fordern Mittel für mehr Sicherheit

Immer häufiger kommt es zu Übergriffen in Notaufnahmen und Krankenhäusern auf Pflegekräfte sowie Ärztinnen und Ärzte. Für die Kliniken bedeutet dies, dass zunehmend Sicherheitsdienste insbesondere die Notaufnahme schützen und bewachen müssen. „Es ist beim Gesetzgeber angekommen, dass die Übergriffe auf Rettungspersonal, aber auch auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Notfallambulanzen zunehmen. Es ist zu begrüßen, dass jetzt endlich strafrechtliche Schritte in die Wege geleitet wurden. Das alleine reicht aber nicht. Auch die finanziellen Mittel, um mit Sicherheitsdiensten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser schützen zu können, müssen gestellt werden. Denn diese Kosten werden nicht über die Fallpauschalen abgebildet“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Georg Baum anlässlich der Haushaltsdebatte im Deutschen Bundestag.
„Was wir benötigen, ist ein Programm, das in Kliniken die Kosten für sicherheitsrelevante Maßnahmen gegenfinanziert. Wir haben im Hygienebereich ein Sonderprogramm, und ein solches brauchen wir auch dringend für diese Sicherheitsaufgaben. Denn weder über die DRG-Kalkulation noch über die Landesbasisfallwerte können die Krankenhäuser solche hausindividuellen Kosten finanzieren. Zu erinnern, ist, dass die Personalkostensteigerungen für die originären Beschäftigten in den Krankenhäusern nicht voll ausfinanziert werden. Und selbst wo die Ausfinanzierung der Tarifsteigerungen durch das Pflegestärkungsgesetz versprochen wurde, findet sie im FKWG-Gesetzentwurf nur anteilig statt. Es ist ein Skandal, wenn die Kassen den Einsatz von Rücklagen für die Pflegestärkung auch noch kritisieren. Nicht weniger, sondern mehr Mittel müssen für die Aufrechterhaltung der qualifizierten hochwertigen Versorgung bereitgestellt werden. Der gleiche Problemfall stellt sich für das Personal im IT- Bereich und für die Cyber Sicherheit.“, so Baum.

Zahl der Woche        15,35

Milliarden Euro beträgt der Anteil des Bundesgesundheitsministeriums am Bundeshaushalt 2020.
Quelle: Bundesregierung