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Kurzmeldungen 10. bis 16. Dezember

KBV-VV-Delegierte kritisieren TSVG

Die ärztliche und psychotherapeutische Basis hat auf ihrer Jahresversammlung in Berlin das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz aufs Schärfste kritisiert. Die Delegierten der Vertreterversammlung fordern in einer Resolution die Ablehnung des Gesetzes in seiner jetzigen Form.  Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) „beleidigt von seinem Ansatz her die Würde unseres ganzen Berufsstandes und missachtet auf ehrverletzende Weise unsere tägliche Arbeitsleistung. Wir warnen insbesondere vor den absehbaren negativen Auswirkungen auf die Behandlungskapazitäten für die uns vertrauenden Patienten“, heißt es in der verabschiedeten Resolution der rund 60 Mitglieder der Vertreterversammlung (VV) der KBV.

Das Gesetz sei in der vorliegenden Form zurückzuweisen. Die VV-Mitglieder forderten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die kritisierten Punkte abzuändern. Die KBV sei zwar eingebunden gewesen, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. „Richtig ist, dass uns der „Therapiewunsch“ der Regierung mitgeteilt wurde, unsere Therapieempfehlungen, um Risiken und Nebenwirkungen zu reduzieren und die Compliance zu erhöhen, aber in den zentralen Punkten ignoriert wurden.“

TSVG bleibt wichtiges Thema für FVDZ

Auf den Sitzungen des Bundesvorstandes stand das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) erneut im Fokus. Für den 13. Dezember ist die erste Lesung vorgesehen, im Januar soll eine Verbände-Anhörung folgen und am 1. April 2019 soll das Gesetz in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant zeitnah einen Runden Tisch zum Thema MVZ. „Wir verteidigen bis zum Schluss unsere Position, dass zahnärztliche MVZ (ZMVZ) für die Versorgung nicht nur nicht notwendig sind, sondern die flächendeckende Versorgung gefährden“, erklärte der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader. Der Freie Verband werde mit seiner Kampagne gegen kapitalgetriebene ZMVZ weiter dagegenhalten. Zugleich wird man sich aber auch intensiv mit Kooperationsformen der Zukunft beschäftigen.

Aufseher für Bundesversicherungsamt gefordert

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, hat mit Blick auf massive Regulierungsmaßnahmen des Bundesversicherungsamtes (BVA) im Zusammenhang mit Honorarvereinbarungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gebeten, das Vorgehen des unter seiner Aufsicht stehenden Amtes zu prüfen. Reinhardt: „Die engen Vorgaben, die das BVA zum Beispiel hinsichtlich von Terminsetzungen und der Festlegung von Veränderungsraten der Morbidität macht oder etwa sein kategorisches Verbot von Fördertöpfen, sind weitere Bausteine eines Erosionsprozesses der gemeinsamen Selbstverwaltung.“ Wer die Spielräume der dort verhandelnden Partner derartig massiv einschränke, behindere nicht nur die sinnvolle Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten, sondern stelle das bestehende System grundsätzlich in Frage. „Hier scheint es mir dringend geboten, die Aufseher selbst angemessen zu beaufsichtigen“, formulierte Reinhardt abschließend seine Erwartungshaltung an den Gesundheitsminister.

Krankenkassen und Kliniken einig

„Der Streit um Krankenhausrechnungen zwischen Kliniken und Krankenkassen ist auf Bundesebene beigelegt. Unter Vermittlung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und des Spitzenverbandes der Krankenkassen (GKV-SV) sowie der Verbände der Kassenarten auf Bundesebene heute auf eine gemeinsame Empfehlung für alle Klagefälle und Aufrechnungen geeinigt. Danach sollten die Konfliktparteien prüfen, vor Ort die Klagen und Aufrechnungen fallen zu lassen, sofern die neu definierten Kriterien zur Behandlung von Schlaganfall- und Geriatrie-Patienten erfüllt sind. Im Streit um die Abrechnung der Mehrwertsteuer bei Krebsmedikamenten empfehlen DKG und GKV-SV, die Klagen und Aufrechnungen ruhen zu lassen, bis das Bundessozialgericht dazu Anfang kommenden Jahres eine Entscheidung gefällt hat.