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Kurzmeldungen vom 16. bis zum 29. Dezember 2019

S3-Leitlinie „Zahnbehandlungsangst beim Erwachsenen“

Erstmals ist nach den Regularien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) eine S3-Leitlinie zur Epidemiologie, der Diagnostik und Therapie der Zahnbehandlungsangst mit Krankheitswert bei Erwachsenen entwickelt worden. Federführend durch die DGZMK und den AKPP wurde in Zusammenarbeit mit 23 weiteren beteiligten Fachgesellschaften und Institutionen eine evidenz- und konsensbasierte Orientierungshilfe für dieses klinisch relevante Problem erarbeitet, sowohl hinsichtlich eines interdisziplinären Therapieansatzes von Zahnarzt und Psychotherapeut, als auch für eine Akuttherapie in Notfallsituationen. Die Zahnbehandlung wird von den betroffenen Menschen in der Regel vermieden, somit steht die Angst einer erfolgreichen zahnärztlichen Betreuung der Patientinnen und Patienten häufig entgegen. Die Leitlinie finden Sie hier.

Hohe Ausgabendynamik – kostspielige Gesetze

Anlässlich der heutigen Bekanntgabe der Finanzergebnisse der gesetzlichen Krankenversicherung für das 1. bis 3. Quartal 2019 durch das Bundesgesundheitsministerium erklärt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Die aktuellen Zahlen zeigen, dass sich die hohe Ausgabendynamik im 3. Quartal 2019 nochmals deutlich verstärkt hat. Die gesetzlichen Krankenkassen geben gegenwärtig für die Versorgung ihrer Versicherten mehr aus, als sie einnehmen. Diese Wirkung findet sich in fast allen Leistungsbereichen: von Arzneimitteln über Heilmittel bis zur ambulanten und stationären Versorgung. Das alles passiert vor dem Hintergrund vieler teurer Reformen der Großen Koalition, deren Kosten die GKV und damit die Beitragszahler tragen. Und eine Trendwende ist nicht erkennbar. Gleichzeitig wird den Krankenkassen eine solide Finanzplanung für mittel- bis langfristig stabile Zusatzbeitragssätze erschwert. Denn zugleich verpflichtet der Gesetzgeber die Krankenkassen ab 2020, erwirtschaftete Reserven stärker abzubauen, als für eine nachhaltige Finanzplanung geboten wäre.“

Tag des Ehrenamts

Die Soziale Selbstverwaltung der Ersatzkassen TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK hat zum Internationalen Tag des Ehrenamtes am Donnerstag, den 5. Dezember, den freiwilligen Einsatz von Tausenden Bürgern im Gesundheitswesen gewürdigt. „Überall im Land engagieren sich Frauen und Männer in der Pflege, der Hospizarbeit, im Rettungsdienst, bei der Betreuung von Demenzkranken, in Selbsthilfegruppen und vielen weiteren Bereichen des Gesundheitswesens. Mit ihrem Engagement leisten sie einen enormen Beitrag für die Gesundheitsversorgung in unserem Land. Dafür gebühren ihnen unser Dank und unsere Anerkennung“, erklärte Uwe Klemens, ehrenamtlicher Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. Klemens unterstrich daneben auch die Verdienste der vielen Menschen, die sich in einem politischen Ehrenamt in Deutschland engagieren – sei es als Wahlhelfer, als Vertreter in kommunalen Parlamenten oder als ehrenamtliche Bürgermeister. „Das gemeinnützige politische Engagement ist eine unverzichtbare Stütze unserer Demokratie. Die vielen Menschen, die sich hier einsetzen, zeigen durch ihr Engagement, wie wichtig demokratische Mitbestimmung für unser Land ist.“

Masernimpfung soll zur Pflicht werden

Die Masernimpfung in Schulen und Kitas könnte bald zur Pflicht werden: Der Bundesrat entscheidet am 20. Dezember 2019, ob er die vom Bundestag bereits beschlossene Impfpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen billigt. Dann müssten Eltern ab dem 1. März 2020 nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind, wenn sie sie in einer Kita oder Schule anmelden. Auch für die Aufnahme in andere Gemeinschaftseinrichtungen wie Heimen oder die Unterbringung in Asylbewerberunterkünften soll eine Masernimpfung dann Voraussetzung sein. Von der Impfpflicht erfasst sind auch Beschäftigte solcher Einrichtungen oder im medizinischen Bereich. Bei Verstößen gegen die Impfpflicht droht ein Bußgeld bis zu 2.500 Euro. Das Bußgeld kann auch gegen Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Nicht geimpftes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen oder Bewohner solcher Einrichtungen müssen nach den Neuregelungen ebenfalls mit Bußgeldern rechnen.

Beitragsbelastung der Versicherten

Die Beitragsbelastung der Versicherten ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pro Kopf in den letzten zehn Jahren stärker gestiegen als in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Dies ist das Ergebnis einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP), in der auch die bevorstehenden Steigerungen zum Jahr 2020 bereits einbezogen sind. Von 2010 bis 2020 erhöhten sich die Beitragseinnahmen pro Versicherten in der GKV um 45,6 Prozent und in der PKV um 25,3 Prozent. Das entspricht im Schnitt einem Anstieg pro Jahr um 3,8 Prozent in der GKV und um 2,3 Prozent in der PKV. Der Beitragssatz inklusive Zusatzbeiträge in der GKV konnte zwar aufgrund der guten Wirtschaftskonjunktur und dementsprechend guten Einnahmensituation im betrachteten Zeitraum annähernd stabil gehalten werden. Die absolute Belastung der Versicherten sei gleichzeitig jedoch gestiegen, so die Studie der PKV.