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Tipps zum Radfahren in der fünften Jahreszeit
Karneval_Radfahren

Nach fünf Bier noch aufs Rad? Wer an Karneval mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte einige Regeln beachten.

Karneval, Fastnacht, Fasnet oder Fasching – egal, wie man es nennt: Die Narrenzeit steht an, und in den Straßen wird wieder gefeiert und getanzt. Wer keine Lust hat, sich mit weiteren Feierwütigen im öffentlichen Nahverkehr durch die Stadt karren zu lassen oder stundenlang auf seine Bahn zu warten, der greift zum Fahrrad. Doch auch in der fünften Jahreszeit ist für Radfahrer nicht alles im Straßenverkehr erlaubt.

Das Blickfeld muss frei sein

Laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung dürfen weder Sicht noch Gehör beim Radfahren beeinträchtigt sein. Masken oder farbige Kontakt- beziehungsweise Motivlinsen sind deshalb während der Radfahrt tabu. „Seine Maske sollte man lieber erst am Zielort aufsetzen, damit man keine Probleme bekommt“, so Verkehrsrechtlerin Dr. Anja Matthies (Bikeright).

Das Fahrrad muss verkehrstauglich sein

Mancher Jeck setzt auf einen passenden Gesamtauftritt und schmückt deshalb sein Fahrrad kunterbunt. Doch Vorsicht: „Die Verkehrstüchtigkeit darf nicht beeinträchtigt werden. Licht und Reflektoren müssen weiterhin sichtbar sein, die Bremsen funktionieren. Blinkende Lichter sind am Rad verboten“, erklärt Matthies. Auch sollte die Fahrradverkleidung nicht in die Speichen geraten. Sonst kann es leicht zu Stürzen kommen.

Achtung vor der Dunkelheit

Selbst wenn man innerlich erwärmt ist: Anfang Februar ist immer noch Winter, und die Tage sind kurz. Auf dem Rückweg kann es schnell dunkel werden. „Wer kein fest installiertes Licht hat, der muss in der Dämmerung und bei schlechter Sicht Akku-Beleuchtung ans Rad anstecken“, erläutert Sebastian Göttling (Busch & Müller). Es ist ratsam, die Beleuchtung immer dabeizuhaben, falls doch etwas länger gefeiert wird.

Richtig abstellen

Im großen Trubel will man das Rad nicht abstellen, in der dunklen Gasse aber auch nicht. „Am besten ist es, das Fahrrad mit einem hochwertigen Schloss an festen Anlehnparkern zu sichern. Diese sind meist am Gehweg oder direkt vor Gebäuden zu finden und somit besser geeignet als Laternen oder Verkehrsschilder“, so der feiererprobte Rheinländer Andreas Hombach (WSM). Feste Anlehnparker haben noch einen weiteren Vorteil: Sie können im Gegensatz zu „Felgenklemmern“ von der Stadtverwaltung während der Umzugszeit nicht demontiert werden, um mehr Platz für das Feiervolk zu schaffen.

Fahrrad wiederfinden

Die Party ist vorbei, der Heimweg steht an. Doch das Fahrrad ist nirgends zu finden. „Auf einem großen Fahrradparkplatz lohnt es sich, einen gut sichtbaren Sattelüberzug für die schnelle Wiedererkennung zu nutzen“, rät Philipp Elsner-Krause (Fahrer Berlin). Zudem schützt der Überzug den Sattel vor Regen und Schnee. Wer ganz sichergehen möchte, sollte beim Abschließen noch ein Foto mit dem Smartphone vom abgestellten Fahrrad auf dem Parkplatz machen.

Promillegrenze beachten

Eine Promillegrenze gibt es auch für Radfahrer. Das absolute Fahrverbot liegt zwar mit 1,6 Promille deutlich über der erlaubten Grenze für Autofahrer mit 0,5. Aber: Wer auffällig fährt oder einen Unfall verursacht, kann bereits ab 0,3 Promille belangt werden. Alkoholisiert Fahrrad fahren ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. „Wer mit über 1,6 Promille auf dem Rad erwischt wird, der erhält drei Punkte in Flensburg und eine Geldbuße, gestaffelt nach Einkommen“, klärt Matthies auf. Auch die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist dann fällig, der Führerscheinentzug droht.

Unfall kann teuer werden

Bei großen Menschenansammlungen ist ein Unfall mit dem Rad schnell passiert. Ist dabei Alkohol im Spiel, kann es teuer werden. In den meisten Fällen erhält der alkoholisierte Radfahrer ab 0,3 Promille eine Teilschuld. Wird grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz festgestellt, kann die private Haftpflichtversicherung von ihrer Leistungspflicht befreit sein. Der Fahrradfahrer muss dann alle Schäden sowie Schmerzensgeldansprüche aus eigener Tasche bezahlen.

Lieber allein nach Hause fahren

Der Zug ist durch, die Kneipe schließt – also wird zu Hause weitergefeiert. Damit die Partygäste schnell hinkommen, finden Leute auf Lenker und Gepäckträger Platz. Das ist selbst zur Karnevalszeit verboten. Die Mitnahme von weiteren Personen ist nur für Kinder bis sieben Jahre gestattet. „Und auch nur dann, wenn eine passende Transportmöglichkeit wie ein Kinderanhänger oder Kindersitz angebracht ist“, erklärt die Kölnerin Hanna Gehlen (Croozer).

Vorsichtig fahren

„Zum Karneval sind die Straßen leider oft mit Glasscherben und Schmutz übersät“, weiß Doris Klytta (Schwalbe) aus eigener Erfahrung. Deshalb sei es besonders wichtig, vorsichtig und vorausschauend zu fahren. Um einen Platten zu vermeiden, sollte ein pannensicherer Reifen aufgezogen werden. Falls möglich, sollte der Radler einen Umweg durch weniger befahrene Straßen nehmen.

Für Muffel: Tour genau planen

Ja, es gibt sie: Menschen, die lieber Radsport treiben als feiern zu gehen. Diese sollten rund um die närrischen Hochburgen aber entweder für ihre Ausfahrt mehr Zeit einplanen oder die Tour abseits der diversen Feiermeilen legen. „Im Internet kann man sich vorher informieren, in welcher Stadt wann ein Umzug stattfindet und welche Straßen gesperrt sind. Die eigene Tour sollte möglichst weit weg vom närrischen Treiben stattfinden“, rät die radsportbegeisterte Mareen Werner (Sport Import).     

Quelle: Pressedienst Fahrrad