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„Versorgungssicherheit braucht finanzielle Planungssicherheit“

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV

Angesichts des Kabinettsbeschlusses zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz, in dem die Zahnärzteschaft nicht berücksichtigt wurde, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ihrer Forderung Nachdruck verliehen, Zahnarztpraxen bei geplanten finanziellen Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung unbedingt zu berücksichtigen.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV: „Die Zahnärzteschaft leistet auch und gerade in dieser bedrohlichen Krise Hervorragendes und mobilisiert alle Kräfte und Reserven, um auch in Zeiten zunehmender Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19 die Menschen in unserem Land im erforderlichen Umfang zahnärztlich zu versorgen. Zunehmend vielen Praxen würde aber über kurz oder lang die Luft ausgehen, da ihre Einnahmebasis fast vollständig weggebrochen ist. Um unserem Sicherstellungsauftrag weiter nachkommen zu können, müssen die Praxen zumindest soweit abgesichert sein, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können.“
Zahnärztinnen, Zahnärzte und das Praxispersonal seien stark verunsichert und besorgt, den Praxisbetrieb nicht mehr lange wirtschaftlich aufrechterhalten zu können. „Diese Sorgen sind absolut nachvollziehbar und berechtigt. Vielfach droht Kurzarbeit und zunehmend viele Praxen sind schon in wenigen Wochen von der Insolvenz bedroht und werden – ohne Unterstützung – dauerhaft aus der Versorgung verschwinden“, warnte Eßer.

Sowohl die flächendeckende Versorgung als auch die gute zahnärztliche Infrastruktur stünden dann auf dem Spiel, die das Gesundheitswesen jedoch beide in der Zeit nach der Krise dringend braucht. Die KZBV drängt deshalb auf schnelle, unbürokratische Hilfe. „Unsere Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch. Ich appelliere noch einmal eindringlich an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die zahnärztliche Versorgung möglichst bald ebenfalls unter einen finanziellen Schutzschirm zu stellen. Um unsere Versorgung für die Patienten unter schwierigsten Bedingungen weiter leisten zu können, sind wir auf die Ausweitung des finanziellen Schutzschirms für Zahnarztpraxen zwingend angewiesen“, betonte Eßer.

Dramatische Einnahmeausfälle müssen kompensiert werden

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fordert die Bundesregierung auf, auch Zahnärzte bei finanziellen Hilfen im Gesundheitsbereich gleichermaßen zu bedenken. Sie unterstützt daher die dahingehende Forderung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) angesichts des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes ausdrücklich.

Dies kann nicht nur Aufgabe der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Versicherten sein. So wie die medizinische Versorgung allen offen steht, müssen auch finanzielle Hilfen durch alle getragen werden – dies gilt besonders im Falle der Zahnärzteschaft, deren Einnahmen wesentlich auf privaten Leistungen beruhen. Private und gesetzliche Einnahmen fallen in der Corona-Krise in dramatischem Ausmaß weg. Das stellt viele Praxen vor existenzielle Probleme.

Bundeszahnärztekammer fordert Unterstützung für Praxen in der Corona-Krise – sonst drohen Insolvenzen

Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK: „Durch die Corona-Krise geraten viele Praxen in einen wirtschaftlich gravierenden Engpass. Steuert hier die Bundesregierung nicht gegen, droht vielen Praxen die Insolvenz bzw. frühzeitige Aufgabe. Alleine schon mit der großen Unsicherheit über die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit stehen heute neben den Arbeitsplätzen in den betroffenen Praxen auch unzählige Arbeitsplätze im Zahntechnikerhandwerk und in Dentalhandel und Industrie auf dem Spiel.

Das Gesundheitssystem in Deutschland lebt von der Solidarität und dem Zusammenspiel aller darin Tätigen. Die über 70.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte leisten gemeinsam mit ihren mehr als 220.000 Zahnmedizinischen Fachangestellten einen wichtigen Beitrag in diesem System. Wird hier nicht genügend geholfen, besteht die Gefahr, dass ein irreparabler Schaden für die Versorgung der Bevölkerung entsteht.

Ich zolle allen Kolleginnen und Kollegen sowie ihren Praxisteams größten Respekt, unter den derzeitigen erschwerten Arbeitsbedingungen ihre Patienten weiter zu versorgen und danke ihnen allen für ihren unermüdlichen Einsatz in der derzeitigen Ausnahmesituation!“

FVDZ schließt sich Forderung nach Schutzschirm an

„Wir schließen uns als Freier Verband der Forderung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Bundeszahnärztekammer an, die Praxen unter einen finanziellen Schutzschirm der Bundesregierung zu stellen, wie dies auch für Krankenhäuser und Wirtschaftsunternehmen der Fall ist,“ betont der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte, Harald Schrader. In der derzeitigen Situation einer zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus‘ und eines exponentiellen Anstiegs an Erkrankten, fühlten sich die Zahnärzte mit ihren Praxen und ihrer Verantwortung für Mitarbeiter und Patienten alleingelassen: Zum einen müssten die Zahnarztpraxen geöffnet bleiben, um die Versorgung zu sichern, zum anderen müssten die Behandlungen auf ein dem Notfall entsprechendes Maß zurückgefahren werden. Allein dies sei eine Gratwanderung, die nur schwer zu bewältigen sei, betont Schrader. Finanzielle Entschädigungen über den Bund oder die Länder seien für diesen Fall jedoch nicht vor-gesehen. Dies sei bisher nur möglich, wenn Schließungen oder der Notfallbetrieb behördlich angeordnet würden.

Der finanzielle Schaden für die Praxen sei jedoch folgenreich, wenn es keinen garantierten staatlichen Schutzschirm gebe: „Hier steht die flächendeckende Versorgung auf dem Spiel“, sagt Schrader. Die bereits jetzt entstehenden gravierenden Einbußen könnten viele Praxen nicht aus eigenen Mitteln abfedern. „Wenn die Politik in dieser Krise nicht reagiert, wird es unausweichlich zu Insolvenzen und Entlassungen kommen – mit allen Konsequenzen für die Patientenversorgung“, machte der FVDZ-Bundesvorsitzende deutlich.