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KZBV: „Flächendeckend und wohnortnah“

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) nimmt zum jüngst veröffentlichten Zahngesundheitsatlas der Barmer Stellung.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) nimmt zum jüngst veröffentlichten Zahngesundheitsatlas der Barmer Stellung.

Zum jüngst veröffentlichten Zahngesundheitsatlas der Barmer teilt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit:

„Statistische Auffälligkeiten sowie regionale Unterschiede bei der Inanspruchnahme von zahnmedizinischen Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie auch von Privatleistungen sind angesichts der komplexen Versorgung in Deutschland normal und erwartbar. Die von der Barmer ausgewiesenen regionalen Daten decken sich mit den der KZBV vorliegenden Erkenntnissen über regionale Unterschiede des Abrechnungsverhaltens sowohl im Ost-West-Vergleich als auch im Vergleich Stadt/Land.

Dabei wurden die in dem Atlas veröffentlichten Daten einer Standardisierung anhand der Alters - und Geschlechtsstruktur unterzogen, um sie auf die bundesweite Bevölkerung hochzurechnen. Die von der Barmer dargestellte höhere Inanspruchnahmequote bei den zahnärztlichen Leistungen im Osten liegt auch aus Sicht der KZBV am traditionell höheren Präventionsverhalten in den östlichen Ländern. Im Westen ist eine höhere Kontrollorientierung im Süden im Vergleich zu den übrigen westlichen Bundesländern zu beobachten. Die regionalen Daten zeigen im mittelfristigen Zeitvergleich in fast allen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen eine gleichgerichtete Entwicklung bei den zentralen zahnmedizinischen Versorgungen, besonders einen Rückgang bei Zahnfüllungen und -extraktionen.

Der Berufsstand selbst fühlt bereits seit vielen Jahren mit den Deutschen Mundgesundheitsstudien – den größten Untersuchungen ihrer Art hierzulande überhaupt – der Bevölkerung regelmäßig „auf den Zahn“. Die Vertragszahnärzteschaft begrüßt aber grundsätzlich alle zusätzlichen Bemühungen, weitere Transparenz in das Versorgungsgeschehen zu bringen, um Verbesserungsmöglichkeiten für die Mundgesundheit der Patienten aufzuzeigen. Die derzeit fünfte Auflage der DMS gibt einen breiten Überblick über die aktuelle Mundgesundheit und die zahnmedizinische Versorgungssituation in Deutschland. Die Ergebnisse erlauben wichtige Weichenstellungen, um die Versorgung für Millionen von Menschen zielgerichtet zu verbessern, auszubauen und zukunftsfest zu machen. Es geht um Themen wie Karies, Parodontitis, Alter und soziale Einflussfaktoren. Systematisch erfasst wurden alle Altersgruppen und sozialen Schichten.

Entwicklung der Mundgesundheit in Ost und West: So hat sich etwa die Mundgesundheit von Kindern und jüngeren Erwachsenen in Ost- und Westdeutschland in den vergangenen 25 Jahren kontinuierlich verbessert und angeglichen. Deutschland ist in Sachen Mundgesundheit damit schon lange wiedervereinigt. So unterscheiden sich die Daten zu Kariesfreiheit und Karieserfahrung bei Kindern in den alten und neuen Ländern nur noch geringfügig. Dies ist ein starker Beleg dafür, wie ein auf Früherkennung sowie Gruppen- und Individualprophylaxe ausgerichtetes Gesundheitssystem dazu beiträgt, die Gesundheit nachhaltig zu verbessern. Denn auch bei Erwachsenen zeigt sich eine klare Angleichung bei der verminderten Karieserfahrung und bei der sinkenden Zahl fehlender Zähne. Auch das Bild bei der zahnprothetischen Versorgung ist annähernd gleich. Diese Ergebnisse sind eine Bestätigung für alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, zeigen sie doch, dass sie ihren Job gut gemacht haben.

Erhöhung der Festzuschüsse der GKV bei Zahnersatz: Die Versorgung mit Zahnersatz bewegt sich in Deutschland, nicht zuletzt auch im Vergleich mit anderen europäischen Ländern, auf einem vorbildlichen Niveau. Patienten haben die Wahlfreiheit zwischen einer hochwertigen Regelversorgung und Versorgungsformen, die besonders hohe Ansprüche erfüllen, aber von der Leistungspflicht gesetzlicher Kassen ausgenommen sind. Gerade im zahnprothetischen Bereich gibt es für einen Befund oft eine Vielzahl an Behandlungsmöglichkeiten, die sich hinsichtlich der Ästhetik, der verwendeten Materialien und des Komforts unterscheiden. Um diesen für den Patienten komplexen Sachverhalt verständlich zu machen, bietet die Zahnärzteschaft eine Vielzahl von Informationen zum Thema Zahnersatz an. Damit sorgen wir für maximale Transparenz und erleichtern dem Versicherten die Entscheidung bei der Wahl der jeweiligen Therapie.

Die regionalen Unterschiede beim Eigenanteil im Bereich Zahnersatz korrespondieren auch zu den durchschnittlich höheren Bonusanteilen als Folge der höheren Kontrollorientierung in den östlichen Ländern, daneben dürften auch soziodemografische Unterschiede (Einkommen, Bildung) von Bedeutung sein.

Die KZBV weist zudem darauf hin, dass bundesweit die Festzuschüsse der GKV bei Zahnersatz durch das kürzlich in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zum 1. Oktober 2020 von derzeit 50 Prozent auf dann 60 Prozent erhöht werden. Im Zuge dessen steigen folglich auch die Boni, die Versicherte erhalten, die mit ihrem Bonusheft eine regelmäßige Inanspruchnahme zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen nachweisen können, von 60 Prozent beziehungsweise 65 Prozent auf 70 Prozent beziehungsweise 75 Prozent. In begründeten Ausnahmen soll künftig zudem das einmalige Versäumen der Vorsorgeuntersuchung für die Bonusregelung bei Zahnersatz folgenlos bleiben. Im Falle einer unzumutbaren Belastung – einer Härtefallregelung – haben Versicherte Anspruch auf den Gesamtbetrag aus Festzuschuss (künftig 60 Prozent) und zusätzlichem Betrag (künftig 40 Prozent), mithin also auf einen Betrag von 100 Prozent. Diese Neuregelungen im Bereich Zahnersatz entlasten Mil­lionen von Patientinnen und Patienten finanziell und erleichtern zugleich die Versorgung mit Zahnersatz in vertragszahnärztlichen Praxen.

Mehrkostenregelung bei kieferorthopädischen Leistungen: Das TSVG führt zudem eine Mehrkostenregelung bei kieferorthopädischen Leistungen analog der bewährten Mehrkostenregelung bei zahnerhaltenden Maßnahmen ein. Das bedeutet, dass gesetzlich Versicherte, die eine KfO-Versorgung über die im einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen abgebildeten kieferorthopädischen Leistungen hinaus wählen, die Mehrkosten für diese Behandlung selbst tragen müssen. Diese Regelung stärkt die Autonomie der Versicherten und macht KfO-Behandlungen insgesamt nach­vollziehbarer und transparenter.

Insgesamt lässt sich zur Mundgesundheit in Deutschland mit ihren regionalen Unterschieden und Besonderheiten festhalten, dass die vor Jahren initiierte Umorientierung hin zur präventionsorientierten zahnmedizinischen Versorgung herausragende Erfolge erzielt hat. Die Daten der DMS V belegen, dass die Mundgesundheit so gut wie nie ist und auch im internationalen Vergleich Spitzenklasse. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte gilt es jetzt, diese Position im Interesse der Patienten weiter auszubauen. Die zahnmedizinische Versorgung muss angesichts des demografischen Wandels durch bedarfsgerechte Lösungen noch stärker auf die Betreuung älterer und pflegebedürftiger Menschen fokussiert werden. Und wenn wir die Karies versorgungspolitisch seit einigen Jahren im Griff haben, so lässt sich eine solche Erfolgsmeldung für die Parodontitis derzeit noch nicht verkünden. Die Daten der Zahnärzteschaft belegen, dass der Behandlungsbedarf der Parodontitis prognostisch steigt. Die Zahnärzteschaft sagt dieser stillen Volkskrankheit deshalb mit neuen Konzepten verstärkt den Kampf an. An ihrem selbstgesteckten Ziel hält die Zahnärzteschaft fest. Wir wollen die Mundgesundheit ausnahmslos aller Menschen über den gesamten Lebensbogen hinweg fördern und verbessern.“