DZW / Tanja Peschel
"Qualifizierte ZFA können insbesondere bei der Erhebung des Mundgesundheitsstatus, der Erstellung eines individuellen Mundgesundheitsplans, der Aufklärung zur Mundgesundheit und bei der Entfernung harter Zahnbeläge sowie bei der Parodontitis- und Periimplantitisbehandlung auf Delegationsbasis entlasten. Warum wird auf diese Kompetenz schon wieder verzichtet?“, fragt Sylvia Gabel, Referatsleiterin Zahnmedizinische Fachangestellte im Verband medizinischer Fachberufe e.V.