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Schaden für den dynamisch wachsenden Intraoralscanner-Markt
Landgericht urteilt zu Intraoralscanner im von 3Shape eingereichten Patentverletzungsverfahren gegen Medit Corp.

Landgericht urteilt zu Intraoralscanner im von 3Shape eingereichten Patentverletzungsverfahren gegen Medit Corp.

Gern hätte Medit vermieden, dass Deutschlands Zahnärzte und Zahntechniker die Leidtragenden eines Rechtsstreits sind. Hintergrund: Der Südkoreanische Hersteller des Intraoralscanners i500 wurde vom Marktbegleiter 3Shape in einen Patentrechtstreit verwickelt.

Berufung steht außer Frage

Für Medit steht die Berufung außer Frage. Bis zur Prüfung gilt allerdings noch das erstinstanzliche Urteil. Parallel wird Medit für den i500 jedoch in Kürze ein Software-Update bereitstellen. Die Installation sei in wenigen Schritten möglich, wie das Unternehmen mitteilt.

Unabhängig davon dürfen alle Medit-Vertriebspartner den Intraoralscanner in seiner aktuellen Form nach wie vor vorstellen und verkaufen. Kunden dürfen den Intraoralscanner verwenden, Interessenten dürfen ihn testen und auch bestellen.

Nichtigkeitsklage eingebracht

„Wir entschuldigen uns bei unseren Kunden, unseren Vertriebspartnern und letztlich allen Interessenten von Intraoralscannern, die durch den Rechtstreit verunsichert wurden und Unannehmlichkeiten haben“, so Minho Chang, Gründer und Vorstandsvorsitzender von Medit Corp. Verglichen mit dem Schaden für den dynamisch wachsenden Intraoralscanner-Markt sei der Anlass für den Rechtsstreit klein. Darüber hätte man sich auch ohne Gericht einigen können.

Bei dem Patent geht es um das Scannen von eingeschränkt zugänglichen Hohlräumen. Da die Technologie zum „Auffüllen von Daten-Löchern“ als bekannte Technologie gilt – und bereits seit Jahrzehnten in vielen Branchen eingesetzt wird –, stellt Medit die Gültigkeit des Patents in Frage und hat eine Nichtigkeitsklage eingebracht.