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Der Schlüssel zu mehr PAR-Behandlungen

Praxisteam

Am 1. Juli 2021 trat die neue PAR-Richtlinie in Kraft und löste damit die sehr veraltete Richtlinie ab. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Chancen für Patienten und Praxisteams, aber auch die mit den Neuerungen einhergehenden Herausforderungen aufgezeigt, um Kritik und Zweifel an der Umsetzbarkeit zu relativieren.

Parodontitis ist eine der großen Volkskrankheiten: Rund 11,5 Millionen Menschen über 25 Jahre leiden an Parodontitis - zum Teil ohne es zu wissen. Die Erkrankung kann die Allgemeingesundheit massiv beeinträchtigen und zu erheblichen direkten und indirekten Behandlungskosten führen.

Insgesamt wurden in 2019 rund 15 Milliarden Euro für zahnärztliche Behandlungen ausgegeben. Das entspricht rund 6 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben in der GKV. Davon sind 528 Millionen Euro auf die PAR entfallen, was 3,5 Prozent entspricht. Sehr wenig Geld für die Behandlung einer Volkskrankheit. Nach Jahren kontroverser Diskussionen über die Notwendigkeit einer Neuregelung der PAR in der GKV, eine längst überfällige Maßnahme und ein großartiger Erfolg der KZBV.

Mit der neuen PAR-Leitlinie wird eine wissenschaftlich basierte Behandlungsstrecke in eine eigene Richtlinie überführt. Die neuen Leistungen (ATG, MHU, AIT, BEVa und b, CPT und UPTa - g) und neuen Abläufe werden zukünftig das Leistungsangebot im Bereich der gesetzlichen Versorgung erweitern und deutlich verbessern.

Die neue Leistungstrecke setzt mit dem PSI als Einstieg auf Früherkennung, Aufklärung und Prävention und wird sicher so die Anzahl der PAR-Behandlungen positiv beeinflussen.

Wissenschaftlicher Hintergrund

Jetzt, mit der neuen Behandlungsrichtlinie, greift eins ins andere – die Behandlungsempfehlungen der neuen S3 Leitlinie zur Behandlung von Parodontitis Stage I bis III und die Einstufung in die Neue Klassifikation, dem Grading und Staging.

Die Richtlinie stimmt im Großen und Ganzen mit der EFP-Leitlinie für Parodontaltherapie überein – diese wurde unter Federführung der DGParo zusammen mit vielen Fachgesellschaften für Deutschland adaptiert – ein großes Projekt, das insgesamt 62 Empfehlungen herausgearbeitet hat. Gemeinsam mit der neuen und wissenschaftlich gut untermauerten Klassifikation soll eine individuellere und gezielte Therapie auf höchstem Evidenzniveau ermöglicht werden.

Das bedeutet eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der PAR-Behandlung für die Praxen und für die Patienten – ein Win-Win-Modell! Experten gehen davon aus, dass sich die Anzahl der PAR-Behandlungen verdreifachen wird.

Zusätzliche präventive Leistungen möglich

Eines jedoch ist in der neuen Behandlungsstrecke nicht integriert worden: die PZR im Rahmen der Vorbehandlung. Es ist also eine fast optimale Therapiestrecke. In manchen Fällen ist es allerdings sinnvoll, vor dem eigentlichen Beginn der PAR- Therapie eine PZR einzuplanen. Diese vorherige Reinigung der Zähne ermöglicht manchmal erst eine korrekte Befunderhebung und stützt auch die Motivation des Patienten, die Gewohnheiten zu ändern und mitzuarbeiten.

Jedoch ist das nicht in allen Fällen notwendig: Oft kann der Zahnarzt die Patienten individuell beraten und für den konkreten Einzelfall die beste Lösung empfehlen. Aber auch im Verlauf einer schon begonnen Behandlung kann sich Entscheidendes ändern. So könnte es sein, dass unser Patient möglicherweise zusätzliche privat zu berechnende präventive Behandlungen benötigt, da sich während der Therapiestrecke die Rahmenbedingungen des Patienten änderten.

Denn: die UPT Planung richtet sich nach dem Grad der Erkrankung, der am Anfang der Therapie mit der Planung im Antrag (Bema 4) festgestellt wurde. Erkrankt nun ein Patient während der zwei Jahre zum Beispiel an Diabetes, so ändert sich die UPT-Frequenz nicht: Es gilt die Frequenz, die im Antrag steht. In solchen Fällen ist dann sicher eine zusätzliche Betreuung notwendig, präventive Parodontal-Therapie-Sitzungen zwischen den UPT-Sitzungen einzuplanen, um das Risiko für diesen Patienten zu senken. Also doch eine private präventive Parodontitis-Nachsorge? Ja, in manchen Fällen bestimmt.

Möglicherweise wünscht auch der Patient eine engmaschigere Betreuung. Viele Patienten fühlen sich damit einfach besser und sicherer. Das ist auch erklärlich, da Entzündungen und „Problemstellen“ früher erkannt werden. Durch die großartige Präventionsarbeit in den deutschen Zahnarztpraxen haben viele Patienten diese Betreuung schätzen gelernt und investieren gerne in ihre Gesundheit.

Wir müssen also genau hinschauen, welche Leistungen unser Patient benötigt und welche Therapiestrecke im Einzelfall sinnvoll ist: die reine GKV PAR-Behandlungstrecke oder die Kombination mit präventiven Leistungen nach GOZ?

Der Schlüssel zu mehr PAR-Behandlungen: Die Befunderhebung

Natürlich schauen wir jetzt etwas in die Glaskugel, aber mit der neuen PAR-Therapiestrecke steht uns ein strukturiertes und sehr durchdachtes Konzept zur Verfügung, das auf Früherkennung und Befundevaluationen mit Vergleich der Befunde setzt.

Bereits durch die konsequente Eingangs-Befundung mit der Bema 4 setzen wir einen Startpunkt der Therapie. Hier sind in der Richtlinie nur zwei Messpunkte-Sondierungstiefen gefordert – allerdings könnte es sinnvoll sein, sechs Messpunkte rund um den Zahn routinemäßig zu erheben. Warum, das macht nur mehr Arbeit und ist nicht gefordert? Stimmt zum Teil, denn wenn wir den Ausgangsbefund sehr genau mit vielen Parametern erheben, werden wir auch kleinste vertikale Knocheneinbrüche sondieren und dokumentieren – das hat dann einen großen Einfluss auf die Einstufung in „Staging“ und „Grading“.

Im weiteren Verlauf der Behandlung werden dann mit der Befundevaluation BEVa /BEVb und den Befunden in der UPT d/g die Befunde evaluiert und mit den Ausgangsbefunden verglichen. Wir haben so einen sehr genauen Überblick, ob die festgelegte UPT-Frequenz der Richtlinie für diesen Patienten optimal ist oder ob noch zusätzliche präventive Betreuung notwendig ist.

Außerdem sollten wir auch daran denken, dass die Vergleiche der Befunde unseren Erfolg der Behandlung zeigen. Auch die Einstufung in die neue Klassifikation lohnt sich in einer BEVa/b oder auch UPTd/g – denn: die Einstufung wird anzeigen, dass der Patient von uns erfolgreich behandelt wurde. Das steigert die Motivation des Patienten und natürlich auch die Bindung zur Praxis. Zufriedene Patienten empfehlen uns weiter.

Umsetzung in der Praxis mit digitaler Unterstützung

Vieles ist nun für die Praxen neu und stellt das Team vor Herausforderungen. Neue Klassifikation? Den klinischen Attachmentverlust dokumentieren? Den Knochenabbau-Index in Beziehung zum Alter des Patienten dokumentieren? Viel Neues, das jetzt in die Abläufe integriert werden muss. Das ruft ein wenig nach Digitalisierung.

Um wirtschaftlich effektive Abläufe für die Praxis zu garantieren, sollte eine digitale Unterstützung in Anspruch genommen werden. Denn die ist ganz nebenbei auch ein Marketingtool - wenn man dem Patient seine Befunde zum Beispiel auf dem iPad zeigt.

Ein praxistaugliches und weit verbreitetes Programm ist der ParoStatus.de. Das Programm wurde von Fachleuten entwickelt: Dentalhygienikerinnen, Zahnärzten, Zahnmedizinischen Prophylaxe-Assistentinnen, Fachgesellschaften und Professoren haben zusammengearbeitet, um alle wissenschaftlichen Erkenntnisse stets aktuell einfließen zu lassen, ohne dabei den Nutzen für Patient und Praxis aus dem Blick zu verlieren.

Alle Befunde und Indices werden vom Behandler ohne Assistenz erhoben und auf einem einzigen Befundblatt sehr übersichtlich dargestellt.

Ganz neu ist die Integration der neuen PAR-Therapiestrecke, um den Praxen die größtmögliche Unterstützung in dieser Situation zu bieten. Die Software enthält eine Vielzahl von Tools und Vergleichsmodulen, leicht verständliche Grafiken und Schaubilder, die mit einer integrierten Vergrößerungsfunktion bei vielen Patienten ein „Aha-Erlebnis“ auslösen.

Kleine Erklärvideos binden den Patienten fast schon zwangsläufig in die Kommunikation mit ein und bieten eine gute Unterstützung für die neue Leistung ATG (Aufklärungs- und Therapiegespräch). Alle Befunde und Indices werden vom Behandler ohne Assistenz erhoben und auf einem einzigen Befundblatt sehr übersichtlich dargestellt.

Ist der Befund erhoben, kann dieser in die Neue Klassifikation eingestuft werden. Mit nur einem Mausklick wird der Patient auf Grundlage der erhobenen Befunde entsprechend der Neuen Klassifikation eingestuft. Das Programm erkennt auch Trennunschärfen, die dann durch gezielte Fragen durch den Behandler mit einem Mausklick beantwortet werden und so die Einstufung durch den Zahnarzt finalisiert wird. Ein enormer Zeitgewinn.

Die abrechnungsrelevanten Daten können mühelos in die Verwaltungssoftware übertragen werden. Das aufwendige Ausfüllen von Behandlungsblättern und das Berechnen prozentualer Ergebnisse gehören damit der Vergangenheit an. Auch die neuen Planungsformulare sind ab sofort im ParoStatus implementiert. Ein Ablauf aus einem Guss ist für die Praxen gewährleistet.

Die PA - Befunde und Indices haben in diesem Zusammenhang eine Doppelwirkung: Einerseits zur Dokumentation und Behandlungsplanung – andererseits zur ständigen Motivierung der Patienten, dem Präventions- und PA-Konzept in der Praxis treu zu bleiben.

Für die Praxis sind die Grafiken zur Einstufung des Patienten und die Vergleichsmodule wichtig und sinnvoll, denn die alte Weisheit, dass Bilder mehr sagen als tausend Worte, hat immer noch Gültigkeit. Es ist toll für die Patienten und auch für Behandler, wenn bei der Reevaluation der Patient im ParoStatus als „erfolgreich behandelt“ eingestuft wird – eine bessere Motivation das folgende Recall für die UPT einzuhalten gibt es nicht.

Mit der kostenlosen Prophylaxe-App von ParoStatus hat der Patient die Möglichkeit, seine wichtigsten Befunde sowie die erhaltenen Mundhygieneempfehlungen auf seinem Smartphone abzurufen. Diese ist sowohl für IOS als auch für Android über den AppStore, bzw. den PlayStore kostenlos erhältlich.

So hat der Patient seine „Praxis“ jeden Tag in der Tasche und seine Einkaufsliste der empfohlenen Mundhygieneprodukte immer dabei. Kleine Anleitungsvideos zum Zähneputzen und zur Technik der Zwischenraumreinigung mit Interdentalbürstchen runden die häusliche Unterstützung ab. Perfekt um Gewohnheitsänderungen zu etablieren.

Fazit

Die neue Richtlinie wird die Anzahl der PAR-Behandlungen steigen lassen und so zum Nutzen der Patienten für mehr Mundgesundheit sorgen. Die Integration der neuen Abläufe ist für jede Praxis machbar. Hier bieten sich Fortbildungen an, um die neuen Leistungen kennenzulernen. Eine digitale Unterstützung ist sinnvoll, um die Herausforderungen zu meistern und die wirtschaftliche Komponente zu optimieren. Alles in allen ist diese neue PAR-Richtlinie der richtige Weg – ein großer Erfolg für die KZBV. Und ein Gewinn für Praxis und Patient.