Anzeige
Ratenzahlung beim Zahnarzt: "Serviceleistungen fördern die Patientenbindung"

Bei den meisten Konsumgütern werden Verbrauchern Ratenzahlungen angeboten. Doch wie ist das beim Zahnarzt? Fakt ist: Diese Serviceleistung fördert nicht nur die Patientenbindung

Zahnarzt mit Patient bei Beratung

Ratenzahlungen sind auch beim Zahnarzt möglich. Sowohl der Patient ais auch der Zahnarzt profitieren davon. Die Patientenbindung wird gefördert.

Anette Fischer ist beim ladies dental talk (ldt) Ansprechpartnerin beim Strategiepartner PVS dental. Ihre Expertise zum Thema Ratenzahlung hat der ldt genutzt, um ihr drei Fragen zu stellen.

ldt: Viele Patienten wünschen sich beim Thema Zähne mehr als eine Standardlösung. Wie kann ich hier als Zahnarzt beziehungsweise Zahnärztin unterstützen?

Anette Fischer: Oft gehen hochwertige Privatleistungen mit erheblichen Mehrkosten gegenüber einer Regelversorgung einher. In anderen Bereichen, in denen größere Investitionen notwendig sind, ist Ratenzahlung selbstverständlich. Etwa beim Autokauf oder bei der Anschaffung von anspruchsvollen technischen Geräten.

Und genauso selbstverständlich soll es auch bei der Zahngesundheit sein, sich für eine anspruchsvolle Lösung zu entscheiden und diese in Teilzahlung finanzieren zu können. Unsere Zahnarztpraxen möchten Ihren Patienten eine optimale Versorgung ermöglichen und ihnen die Entscheidung dafür erleichtern. Über uns können Zahnärztinnen und Zahnärzte ihren Patienten die Möglichkeit der Ratenzahlung bei privaten Leistungen bieten.

Anette Fischer

Anette Fischer.

Bild: privat

ldt: Wie sieht das konkret aus – gerne mit einem Kostenbeispiel?

Fischer: Unsere Zahnarztpraxen informieren Patienten mit unserem Flyer darüber, dass sie den Service der Ratenzahlung über uns als Abrechnungsdienstleister der Praxis in Anspruch nehmen können. Im zweiten Schritt nehmen die Patienten direkt zu unseren Mitarbeitern Kontakt auf oder beantragen ihre Ratenzahlung einfach online über unsere Website. Die Abwicklung von der Antragstellung bis zur Zahlung erfolgt zwischen den Patienten und uns – die Praxis hat keinen Aufwand damit.

Die Patienten können die Höhe der Teilbeträge sowie die Laufzeit ihrer persönlichen Situation entsprechend festlegen. Eine einmalige Bearbeitungsgebühr wird fällig, abhängig von der Anzahl der Raten und davon, ob die Abwicklung online oder über andere Wege erfolgt. Bei bis zu sechs Monatsraten fallen bei uns keine Zinsen auf den gewählten Teilbetrag an. Zwischen Monatsrate 7 und 24 berechnen wir 0,55 Prozent monatliche Zinsen. Ein Rechenbeispiel: Wer etwa eine Rechnung über eine zahnärztliche Versorgung in Höhe von 1.400 Euro über sechs Monate teilfinanzieren möchte, zahlt zinsfrei 234 Euro monatlich und einmalig 4 Euro Bearbeitung bei Online-Abwicklung.

ldt: Worin sehen Sie die Hürden und Vorteile der Ratenzahlung für Patient(inn)en und Zahnarztpraxen?

Fischer: Eine Hürde ist, dass sich Patienten gelegentlich nicht trauen, von sich aus nach der Möglichkeit einer Ratenzahlung zu fragen. Deshalb ist es so wichtig, dass Zahnarztpraxen grundsätzlich und unabhängig vom Einzelfall über diese Möglichkeit aufklären.

Vorteil ist ganz klar, dass Patienten die Investition in die eigene Gesundheit und Lebensqualität mit Teilzahlung leichter gelingt. Und dass Patienten sich dann oftmals für eine hochwertigere Versorgung entscheiden. Solche Serviceleistungen fördern die Patientenbindung, und die Zahnarztpraxis kann sich auf ihr Kerngeschäft fokussieren. Die Praxen gehen kein Risiko ein, denn Abrechnungsspezialisten wie die PVS dental übernehmen den kompletten Verwaltungsaufwand und die Abwicklung mit den Patienten.