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TI: Grünes Licht für den Online-Produktivbetrieb

Die mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte betraute gematik hat die Architektur der Telematikinfrastruktur sowie Sicherheits- und Betriebskonzepte festgelegt, sämtliche Spezifikationen definiert und die notwendigen Zulassungsverfahren etabliert.

Die mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte betraute gematik hat die Architektur der Telematikinfrastruktur sowie Sicherheits- und Betriebskonzepte festgelegt, sämtliche Spezifikationen definiert und die notwendigen Zulassungsverfahren etabliert.

„Wir sind glücklich über diesen Meilenstein, der die Basis für den bundesweiten Rollout der Telematikinfrastruktur ist. Auf diesen Tag haben wir – gemeinsam mit allen Gesellschaftern und in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – hingearbeitet. Jetzt ist die Industrie am Zuge, ihre Produkte zur Zulassung einzureichen. Wir von der gematik stehen bereit“, so Alexander Beyer, Geschäftsführer der gematik.

Die mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte betraute gematik hat die Architektur der Telematikinfrastruktur sowie Sicherheits- und Betriebskonzepte festgelegt, sämtliche Spezifikationen definiert und die notwendigen Zulassungsverfahren für die zentral und dezentral betriebenen Produkte und Dienste etabliert.

Konnektoren und Terminals

Basierend darauf entwickelt die Industrie Produkte wie den Konnektor und das E-Health-Kartenterminal, die die sichere Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte gewährleisten. Bevor die Geräte eingesetzt werden dürfen, müssen diese vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert und anschließend von der gematik zugelassen werden. Voraussichtlich ab Herbst 2017 werden die ersten zugelassenen Produkte auf dem Markt verfügbar sein.

Damit geht’s los: Versichertenstammdatenmanagement

Die Einführung der Telematikinfrastruktur beginnt mit der Umsetzung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) inklusive eines sicheren Internetservices (SIS) sowie bereits bestehender Onlineanwendungen. Die Erfahrungen aus der Erprobung werden dabei einfließen. Beim VSDM werden die Versichertenstammdaten online überprüft und – wenn nötig – aktualisiert. Eine Eingabe per Hand ist nicht mehr nötig. Im zweiten Schritt kommen die Qualifizierte Elektronische Signatur, mit der Ärzte Dokumente rechtssicher unterzeichnen können, und die gesicherte elektronische Kommunikation zwischen den Leistungserbringern hinzu.

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