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November ist Wechselzeit

Kfz_Herbst

Was ist zu beachten beim Wechstel der Kfz-Versicherung?

Bis zum 30. November haben Autofahrer Zeit, ihre Kfz-Versicherung zu kündigen. Bis zum Jahresanfang muss das Auto neu versichert werden. Es lohnt sich, die Kfz-Versicherung regelmäßig überprüfen zu lassen.

So haben wir zum Beispiel den BMW i 8 eines Zahnarztes neu versichert und bei verbessertem Versicherungsschutz eine Prämienreduktion um 50 Prozent erzielen können, was eine Ersparnis von mehr als 1.500 Euro ausgemacht hat.

Ein sehr umfangreiches Vergleichsprogramm berücksichtigt sämtliche Tarife mit etlichen Merkmalen des Versicherungsnehmers und führt so zu optimalen Ergebnissen. Nun ist die Prämie nicht alles, es kommt genauso auf einen guten Versicherungsschutz an. Hierzu haben wir eine Checkliste der wichtigsten Punkte zusammengestellt:

  1. Ausreichende Versicherungssumme von 100 Millionen Euro: Die gesetzliche Mindestsumme liegt bei nur 7,5 Millionen für Personen- und 1,12 Millionen bei Sachschäden. Das ist viel zu wenig und kann sehr schnell unzureichend sein.
  2. Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Kaskoschäden: Man kann schnell mal ein Stoppschild oder eine rote Ampel übersehen oder zu schnell fahren. Damit es im Schadensfall zu keiner Kürzung der Leistung kommt, sollte der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gänzlich verzichten.
  3. Marderbiss und Folgeschaden: Jährlich kommt es zu 200.000 Schadensfällen, die Schläuche und Zündkabel im Motorraum betreffen. Im Schadensfall sollten nicht nur die Reparatur der Schläuche, sondern auch die Folgeschäden, wie zum Beispiel ein defekter Motor verursacht durch einen angenagten Kühlmittelschlauch, versichert sein. Diese Kosten sind häufig wesentlich höher als die Reparatur eines einfachen Schlauchs.
  4. Werkstattbindung: Durch die Werkstattbindung lassen sich schnell bis zu 20 Prozent der Kaskoprämie einsparen. Sie erklären sich dazu bereit, Kaskoschäden in einer Partnerwerkstatt Ihres Versicherers reparieren zu lassen. Zusätzlich erhalten Sie einen kostenlosen Leihwagen. Eigentlich eine feine Sache, oder? Bei Neu- und Leasingwagen muss aber aufgepasst werden: Gegebenenfalls geht die Neuwagengarantie verloren, wenn das Auto nicht in einer vom Hersteller autorisierten Werkstatt repariert wird.
  5. GAP-Deckung: Wenn bei einem Leasingfahrzeug eine Lücke (zum Beispiel bei einem Diebstahl) zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Ablösewert des Leasinggebers entsteht, wird diese durch die GAP-Deckung ausgeglichen.
  6. Fahrerschutz: Wenn Sie als Fahrer selbst einen Unfall verursachen und dadurch finanzielle Verluste haben, zum Beispiel wenn Sie Ihre Praxis nicht weiterführen können. Die Versicherung ersetzt den Verdienstausfall, die Kosten der Praxis, gegebenenfalls Witwen- und Waisenrenten etc. Insbesondere für niedergelassene Zahnärzte ist dies ein wichtiger Zusatzbaustein und dient als Ergänzung anderweitiger Versicherungen wie dem Krankentagegeld oder einer Betriebskostenversicherung.
  7. Neuwert: Für 12 Monate oder länger vereinbaren. Bei einem Totalschaden wird der Neuwert häufig nur für die ersten sechs Monate gezahlt, danach nur noch der Wiederbeschaffungswert, der häufig sehr viel geringer ist. Dadurch können finanzielle Verluste entstehen.
  8. Haarwild: Schutz nicht nur bei einem Zusammenstoß mit Haarwild (Kaskoversicherung), sondern auch für Schäden durch jegliche Tiere wie Nutztiere, Hunde oder Pferde.

Ralf Seidenstücker, Köln