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PAR-Richtlinie: Stadium, Grad und Sondierungstiefen

USA: Studien haben ergeben, dass durch Parodontitis-Therapie Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaften um 73,7 Prozent reduziert werden können

Die Änderungen der PAR-Richtlinie sollten in der Praxis zum Anlass genommen werden, das bestehende PAR-Konzept zu überprüfen und an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Unsere Abrechnungsexperten stellen im Rahmen ihrer ZMV+ Online Impuls Kurse immer wieder fest, dass Umsetzung der neuen PAR-Richtlinie noch viele Fragen aufwirft. Daher beantworten wir die gängigen Fragen kompakt und fundiert in einer FAQ-Artikelserie.


Klicken Sie hier, um zu Teil 1 der Serie mit Antworten auf Fragen zu Zugangsvoraussetzungen, der Übergangsregelung und der Berechnung des Knochenabbaus zu gelangen.


6. Wie wird das Stadium/Staging (Schweregrad der Erkrankung) festgelegt?

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Für die Festlegung des Stadiums werden die Schwere und die Komplexität der Erkrankung ermittelt. Die Einteilung richtet sich immer nach dem schlechtesten Wert. Das Ausmaß/Verteilung wird immer für das höchste Stadium angegeben.

7. Wie ermittelt man den Grad/Grading (Progression) der Erkrankung?

Die Progression der Erkrankung ist abhängig vom Knochenabbauindex und Risikofaktoren wie Diabetes und Rauchen. Der Grad gibt die Progression der Erkrankung an. Risikofaktoren wie Rauchen und Diabetes führen zu einer Höherstufung des Grades.

8. Wie sind die gemessenen Sondierungstiefen anzugeben?

Die Sondierungstiefen sind mindestens an zwei festgelegten Stellen (mesioapproximal und distoapproximal) zu messen und in ganzen Millimetern einzutragen. Liegt die Sondierungstiefe zwischen zwei Millimetermarkierungen, so wird der Wert auf den nächsten ganzen Millimeter aufgerundet. Wie bisher ist Messung an sechs Stellen möglich.

9. Was ist mit den Bema-Nummern 108 und 111?

Anders als bisher werden die Bema-Nummern 108 und 111 nicht mehr im Vorfeld mit beantragt, sondern nach tatsächlich angefallenem Behandlungsbedarf abgerechnet.

10. Ab welcher Sondierungstiefe können Zähne zu Lasten der GKV behandelt werden?

Zähne mit Sondierungstiefen von 4mm oder mehr können im Rahmen der systematischen PAR-Therapie zu Lasten der GKV behandelt werden.

Unsere Empfehlung

Die neue PAR-Richtlinie stellt ein komplexes Thema dar und erfordert die Mitwirkung des gesamten Teams. Bereits bei der Aufnahme des Erstbefundes im Behandlungszimmer sollte die Dokumentation in den Fokus rücken. Eine korrekte Einteilung in die neue Klassifizierung der PAR-Erkrankung lässt sich nur unter Beachtung aller Parameter vornehmen.

Wir werden dieses FAQ mit Antworten auf Fragen zu folgenden Themen fortsetzen

  • Versorgungsstrecke bis zur AIT
  • Fragen zu BEV und CPT
  • Die Nachsorge, Fragen rund um die UPTs
  • Was, wann, wie…? Fragen zur Abrechnung

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Die Autorin

Anke Ißle

ZMV+ Anke Ißle

Anke Ißle ist Gründerin und Inhaberin der Firma ZMV+. Mit ihrem Team betreut sie bundesweit Zahnarztpraxen in allen Belangen der gebührenkonformen zahnärztlichen Abrechnung. Als Leiterin der ZMV+ eigenen „Apollonia“ Akademie und Fachautorin ist ihr die fachbezogene Wissensvermittlung ein großes persönliches Anliegen.

 

Kontakt: www.zmvplus.de
e-mail: verwaltung@zmvplus.de
Telefon: 08034 90978 10

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