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ePa konkreter
Patientendaten-Schutzgesetz heißt das neueste Gesetzeswerk aus dem Hause Jens Spahn. Doch wen oder was soll das Gesetz schützen?

Patientendaten-Schutzgesetz heißt das neueste Gesetzeswerk aus dem Hause Jens Spahn. Doch wen oder was soll das Gesetz schützen?

Die üblichen Kritiker lassen auch nicht lange auf sich warten. Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender siegt "die Arztpraxen als ‚Lesestube‘ für elektronische Patientenakten" bedroht. Die Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft Dr. Silke Lüder warnt vor "unsortierten Datenbergen", die "eine der Hauptursachen für Burn-out bei Ärzten" sei.

Noch liegt das PDSG nur als Referentenentwurf vor. Auf dem Weg zu geltendem Recht ist noch reichlich Platz nach oben, wo die Daten im Sinne der Patienten geschütz werden und nicht im Sinne der Gesundheitswirtschaft.

Der Januar war noch nicht ganz vorüber, da lag schon der nächste Gesetzesentwurf aus dem Hause von Jens Spahn vor: das „Patientendaten-Schutzgesetz“ (PDSG). Wer oder was hier vor wem geschützt wird?

Im Wesentlichen ist das PDSG eine Ergänzung zum DVG und enthält auch weitere Spezifizierungen zur elektronischen Patientenakte (ePA)“. Die Nutzung ist für die Versicherten freiwillig“, heißt es im Referentenentwurf. Neben Befunden, Medikationsplan und Notfalldaten soll sie auch das Zahnbonusheft, den Mutterpass, das U-Heft für Kinder und den Impfpass enthalten können.

Vorgesehen ist, dass auch die Krankenkassendaten über vom Versicherten in Anspruch genommene Leistung hinterlegt werden, ebenso wie Bescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit.
(Zahn-)Ärzte werden dem Entwurf nach verpflichtet, bei ihren KZVen/KVen nachzuweisen, dass sie über alle notwendigen Komponenten verfügen, um auf die ePA zugreifen zu können. Ansonsten droht ab dem 1. Juli 2021 eine Honorarkürzung von einem Prozent. Ab dem 1. Januar 2022 sollen die Patienten dann die Zugriffsrechte individuell gestalten können. Spätestens ab 1. Januar 2023 soll dann auch die Datenspende zu wissenschaftlichen Forschungszwecken möglich sein.
Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten erhalten einen einmaligen „Vergütungszuschlag je Erstbefüllung in Höhe von zehn Euro.“ Nutzen 20 Prozent der Versicherten 2021 erstmalig ihre ePA, entstehen also zusätzliche Kosten in Höhe von rund 140 Millionen Euro.

Wie Patientendaten dann auf dem Weg zur Nutzung durch die Forschung vor Missbrauch geschützt werden, zeigt der PDSG-Entwurf nicht auf.

Dass der Spahn-Schützling und jungscher gesundheitspolitischer Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge (MdB), mit folgenden Aussagen in die Öffentlichkeit tritt: „Unser Gesundheitswesen ist kein Spielplatz und kein Versuchsgelände für Datenschützer", verheißt zumindest nichts Gutes.