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PKV: Jetzt mehr und später weniger zahlen

Diese Varianten gibt es auch bei den Zahnärztetarifen – sie haben unterschiedliche Bezeichnungen, so etwa BEA, garantierte Beitragsentlastung, KVoptimal, Beitragssenkungskomponente, MbZflex oder BSA. Sollten Interessenten beim Vergleich von Policen auf diese Begriffe stoßen, so befinden sie sich im Bereich der Beitragsentlastung für das Alter.

Trotz der unterschiedlichen Bezeichnungen und konkreten versicherungstechnischen Ausgestaltung ist das Ziel immer gleich: Zum vertraglich vereinbarten Rentenalter wird mithilfe der vorher geleisteten Zahlungen der Monatstarif um einen bestimmten Betrag entlastet.

Diese ‚Entlastungsbeiträge‘ werden in erster Linie anhand des Eintrittstalters und der Lebenserwartung kalkuliert. Vorstellen kann man sich dies wie einen großen Spartopf, in dem der Versicherte quasi Kapital als Puffer für das Alter ansammelt beziehungsweise zur Seite legt.

Anbieter muss Leistungsaspekt zur Verfügung stellen

Voraussetzung für die Beitragsentlastung ist, dass der Anbieter einen solchen Leistungsaspekt in seinem Portfolio überhaupt zur Verfügung stellt. Auf jeden Fall muss ein solcher Baustein in der bestehenden Versicherung und nicht bei einem anderen Anbieter abgeschlossen werden.

Die maximale Höhe der Beitragsentlastung kann je nach privatem Krankenversicherer sehr unterschiedlich ausfallen. Viele sehen eine Beschränkung auf 75 Prozent vor, zum Teil können sogar 100 Prozent des heutigen Beitrags abgesichert werden, wobei individuelle Handlungsspielräume bestehen.

Natürlich bedeutet eine solche Absicherung für das Alter – so sinnvoll und beruhigend sie auch sein mag – höhere Kosten im Hier und Jetzt. Insofern ist jeder selbst gut beraten, seine eigene Lebenssituation zu prüfen. Sofern eine private Krankenversicherungspolice beendet wird, treten unterschiedliche Regelungen in Kraft.

Also: Durch einen Zusatzbeitrag spart man zusätzliches Kapital an. Ab 65 oder 67 Jahren kommt dann die Entlastung in der Prämie zum Tragen. Es wird keinerlei Risiko gedeckt, daher fließt der Beitrag, abzüglich Verwaltungskosten, in die Rücklagen des Versicherers. Es ist genaugenommen ein Sparvertrag. Nur: Versicherer dürfen keine Bankgeschäfte machen, daher ist man auf diese Idee gekommen.

Diese Modelle wurden in den neunziger Jahren eingeführt und auch gleich beim Erstvertrag mitverkauft. In den Medien gab es damals ein gemischtes Echo. „Jetzt will die PKV mit ihren hohen Prämien zusätzliches Geschäft machen“ – titelte eine Zeitung.

An sich ist die Überlegung schon sinnvoll. Es ist ein Weg, um die Beitragsspirale vor allem im Alter zu durchbrechen. Mittlerweile gibt es mehrere Varianten am Markt: Man kann monatlich oder mit einem Einmalbeitrag zahlen oder eine eventuelle Beitragsrückerstattung verwenden. Zudem ist es möglich, Dynamik zu wählen. Dann wird in festgelegten Zeitintervallen der Zusatzbeitrag weiter erhöht. So sollen Inflation und Kostensteigerung ausgeglichen werden. Auch steuerlich gibt es Vorteile. Bei normalen Sparverträgen schlägt die Abgeltungssteuer zu, hier eben nicht. Und die Mehrkosten für Beitragsentlastungstarife sind anteilig als Sonderausgaben absetzbar.

Rechnungszins auf breiter Front gesenkt

Nun die Haken: Kalkuliert wird mit dem Rechnungszins, der bei vielen nicht mehr 3,5 Prozent beträgt und Richtung 2 Prozent tendiert. Ferner muss der Mehrbeitrag bis zum Vertragsende gezahlt werden. Das wird so natürlich nicht gesagt. Der Normalkunde nimmt an, dass er zum Rentenbeginn aufhört. Der Kunde muss sich also bis zum Lebensende an die Gesellschaft binden. Bei einer Kündigung sind die Gelder weg, können nicht auf einen anderen Versicherer übertragen werden. Darüber hinaus sind die eingezahlten Beiträge auch im Todesfall verloren.

Lohnt sich die Sache überhaupt? Die Allianz nennt ein Beispiel: Würde ein 35-jähriger Arzt monatlich zusätzlich 57 Euro aufbringen, könnte er mit 65 Jahren mit einer garantierten Beitragsreduzierung von 1.714 Euro jährlich rechnen. Da es sich praktisch um eine Geldanlage handelt, muss man sich die Frage stellen: Kann ich in diesem langen Zeitraum mit alternativen Anlagen (Investmentfonds, Banksparplan, Aktien etc.) mehr erwirtschaften? Eine Frage, die jeder für sich selbst beantworten muss. Dazu passt die Information, dass etwa die ARAG-Krankenversicherung den kürzlich eingeführten Beitragsentlastungstarif nicht mehr anbietet. Warum? Dazu gibt es keine Informationen. Die Frage: Kann man die gegebene Zusage nicht einhalten?

 

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