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Präventionsorientierte Handlungskonzepte gesucht

Vorbildliche und nachahmenswerte Handlungskonzepte werden mit dem Praktiker-Preis ausgezeichnet.

Vorbildliche und nachahmenswerte Handlungskonzepte werden mit dem Praktiker-Preis ausgezeichnet.

Die Deutsche Gesellschaft für Präventivzahnmedizin (DGPZM) schreibt zum dritten Mal den DGPZM-Praktiker-Preis aus. Ausgezeichnet werden präventionsorientierte Handlungskonzepte in der zahnärztlichen Praxis.

Nach einem sehr erfolgreichen Wettbewerb 2018 schreibt die DGPZM ihren Praktiker-Preis auch für 2019 aus. „2018 hatten wir viele gute Bewerbungen, von denen wir die drei besten zur Endausscheidung zu unserer Jahrestagung nach Dortmund einladen konnten. Dort ist uns die Entscheidung so schwer gefallen, dass wir sogar ausnahmsweise zwei erste Plätze vergeben haben“, sagt Dr. Lutz Laurisch, der Vizepräsident der DGPZM. „Mit dem Praktiker-Preis wollen wir beispielhafte präventionsorientierte Handlungskonzepte in der zahnärztlichen Praxis auszeichnen“. Primär richtet sich der DGPZM-Praktiker-Preis an niedergelassene Kollegen, aber auch an in der Präventivzahnmedizin tätige Institutionen wie Gesundheitsbehörden, Kindergärten, und weitere. „Die Resonanz und die Qualität der Beiträge dieses Jahres zeigen, dass unser Preis gerne von einer interessierten Kollegenschaft genutzt wird, spannende und nachahmenswerte Konzepte der Fachöffentlichkeit vorzustellen“, so Laurisch.

Die Endausscheidung und Preisverleihung finden auf dem 1. Deutschen Präventionskongress statt, den die DGPZM am 17./18.Mai 2019 in Düsseldorf veranstaltet. Deshalb ist der diesjährige Einsendeschluss bereits der 31. März 2019. Der Preis ist mit einer Anerkennung von 1.000 € dotiert und wird von der Firma IvoclarVivadent gesponsert.
Zur Teilnahme ist eine Kurzdarstellung des Konzeptes in Form eines Abstracts per E-Mail als pdf-Datei bei der DGPZM (info@dgpzm.de) einzureichen. Im Abstract sind in einer Autorenzeile die am Konzept beteiligten Personen sowie eine Korrespondenzadresse anzugeben. Der Text des Abstracts sollte 2.000 Zeichen (ohne Überschrift, Autorenzeile und Korrespondenzadresse) nicht überschreiten. Das Format des Abstracts kann detailliert in den Autorenrichtlinien der DGZ eingesehen werden, die auf der Homepage der DGPZM bereitstehen.

Die Präsentation erfolgt auf dem 1. Deutschen Präventionskongress der DGPZM am 17./18. Mai 2019 in Düsseldorf als Kurzvortrag. Das beste Konzept wird noch auf derselben Tagung mit dem DGPZM-Praktikerpreis ausgezeichnet. Der Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 31. März 2019.