Anzeige

Praxisführung: Patientenaufklärung in digitalen Zeiten

Beratungssituation Frau und Patientin

Gerade im digitalen Zeitalter scheint sich die Patientenaufklärung in rein digitaler Form der zum Goldstandard zu entwickeln, doch ist das wirklich so?

Juristische Grundlagen

Der Gesetzgeber hat die für die Aufklärung in der Arztpraxis wichtigen Punkte festgelegt. Auch die Bundeszahnärztekammer hat zum Thema Patientenrecht vielfältiges Informationsmaterial online bereitgestellt [2].

So wird definiert, dass die Aufklärungspflicht eine Hauptpflicht des Arztes aus dem Behandlungsvertrag ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufklärung aus dem elementaren Selbstbestimmungsrecht des Patienten herzuleiten ist. Der Patient muss somit frühzeitig vor der Behandlung wissen, welche medizinischen Vor- und Nachteile es gibt, wie die Behandlungsalternativen ausschauen, die in wissenschaftlichen Studien bezifferten Erfolgsaussichten müssen genannt und eine Kostentransparenz hergestellt werden.

Hier eine Auswahl medizinrechtlich relevanter Termini für den Behandler aus den Gesetzestexten in Zusammenhang mit der Patientenaufklärung in der Zahnarztpraxis:

  • Risikoaufklärung
  • Sicherungsaufklärung
  • Patientenrechtegesetz
  • Informationspflichten des Arztes (Paragraf 630 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB)
  • Anforderungen an die ordnungsgemäße Einwilligungserklärung
  • Regelungen, dass die Aufklärung nur von einem Arzt vorgenommen werden darf, der über eine für diesen Eingriff notwendige Ausbildung verfügt (Paragraf 630e Abs. 2 Satz 1 Nr.1 BGB)
  • Kostenaufklärung
  • Delegierung der Aufklärung an ärztliches und nicht-ärztliches Personal (Kontrollpflichten)
  • Einwilligungs- und Geschäftsfähigkeit der Aufzuklärenden
  • Regelungen bei Minderjährigen und Sorgerechtsaspekte
  • Aufklärung fremdsprachiger Patienten
  • Übergabe der Aufklärungs- und Einwilligungsunterlagen in Textform (Dokumentationspflichten)
  • Regularien für Aufklärung im Notdienst und in Notfällen
  • Aufklärung bei einwilligungsunfähigen Erwachsenen (Thema: bestellter Betreuer).

Aufklärungsstrategien: Die aufzuklärenden Patienten verfügen über unterschiedliche Anforderungen, auch abhängig vom Alter und der präferierten Art und Weise, Informationen zu konsumieren. So wird beispielsweise eine jüngere Zielgruppe (Alter 12 bis 40 Jahre) möglicherweise eine Aufklärung mittels eines iPads oder einer 3-D-Animation auf einem Flatscreen favorisieren, während Personen der „Silver Generation“ (ab 70 Jahre) eventuell mehr Modelle, Zeichnungen und Broschüren bevorzugen.

Mann und Röntgenbild

Das passende Medium: keine Frage des Alters

Die Wirklichkeit ist wesentlich differenzierter zu betrachten: So gibt es 80-Jährige, die zu den „jung Gebliebenen“ gehören und sehr wohl dem technologischen Fortschritt gefolgt sind. Diese Zielgruppe würde es geradezu als diskriminierend empfinden, würde man bei der Aufklärung keine digitalen Technologien einsetzen [4]. Und so werden auch 30-Jährige in den Praxen anzutreffen sein, die eine langsame und einfache Darlegung der für die Behandlung zugrundeliegenden Informationen wünschen.

Vorteile der unterschiedlichen Aufklärungsmedien

Die unterschiedlichen Medien – digital, Print und Modell – haben für sich genommen jeweils ganz eigene Vorzüge:

Vorteile von 3-D-Animationen

  • Zeitoptimierung: anschauliche, fokussierte Darstellung
  • Visuell ansprechend: Die Qualität der 3-D-Animation wird als Teil der Praxisdarstellung wahrgenommen.
  • Flexible Abrufbarkeit: auf Smartphones, Tablets und PCs mit der Möglichkeit der Wiederholung und temporären Unterbrechung der 3-D-Animation

Vorteile von Printbroschüren

  • können mitgenommen werden
  • sind unabhängig von Strom und elektronischen Geräten
  • können abgeheftet werden

Vorteile von Anschauungsmodellen

  • kann der Patient in die Hand nehmen und aus verschiedenen Winkeln anschauen
  • Implantatmodelle können das Zusammenschrauben verstehen helfen.
  • Kronen, Brücken und Prothesen können vom Modell abgehoben und wieder aufgelegt werden.

Es gibt somit, neben den medizinrechtlichen Aspekten, verschiedene Aufklärungs-, Visualisierungs- und Dokumentationsstrategien, insbesondere in Zusammenhang mit 3-D-Animationen und 3-D-bildgebenden Verfahren [5].

Zusätzlich können digitalisierte 2-D-Aufnahmen und 3-D-Aufnahmen, die vom Patienten erstellt oder mitgebracht wurden, auf einem großen Flatscreen gemeinsam besprochen werden. Ein Flatscreen ermöglicht eine deutlich größere Darstellung als mit einem Tablet und unterstützt gleichzeitig das Praxismarketing.

Um auf dem aktuellen Stand der Patientenaufklärung im digitalen Zeitalter zu bleiben, empfiehlt sich die Prüfung der eigenen Aufklärungsmedien und Website durch eine entsprechende Agentur für Praxismarketing. Auch der Besuch eines medizinrechtlichen Aufbauseminars scheint sinnvoll. Es gibt inzwischen eine Vielzahl an interessanten Angeboten am Markt, und sicher bietet die vom 21. bis 25. März 2017 in Köln stattfindende Internationale Dental-Schau Gelegenheit, mit den spezialisierten Dienstleistern ins Gespräch zu kommen und sich selbst „aufklären“ zu lassen.

Dr. Dr. Philipp Plugmann, Leverkusen

(Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der DZW 07/16, die am 15. Februar 2017 erscheint.)

Literatur

[1] Newell S, Jordan Z; The patient experience of patient-centered communication with nurses in the hospital setting: a qualitative systematic review protocol. JBI Database System Rev Implement Rep. 2015 Jan;13(1):76-87.
[2] https://www.bzaek.de/fuer-patienten/patientenrechte.html
[3] https://anwaltverein.de/de/mitgliedschaft/arbeitsgemeinschaften/medizinrecht
[4] Torp S, Hanson E, Hauge S, Ulstein I, Magnusson L.; A pilot study of how information and communication technology may contribute to health promotion among elderly spousal carers in Norway. Health Soc Care Community. 2008 Jan;16(1):75-85
[5] Barnes DG, Vidiassov M, Ruthensteiner B, Fluke CJ, Quayle MR, McHenry CR; (2013) Embedding and publishing interactive, 3 dimensional, scientific figures in Portable Document Format (PDF) files; PLoS One. 2013 Sep 25;8(9)