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Weniger ist nicht mehr

Rettungsschirm, Rettungsschirmchen, Fallschirm? Plötzlich ist nur noch von Darlehen für Zahnärzte die Rede. Fallen sie durch das Rettungsraster?

Rettungsschirm, Rettungsschirmchen, Fallschirm? Plötzlich ist nur noch von Darlehen für Zahnärzte die Rede. Fallen sie durch das Rettungsraster?

In einem Brief an die Ärzteschaft bedankt sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für deren großes Engagement und ihren selbstlosen Einsatz. „Alle, die im Gesundheitswesen arbeiten, brauchen gerade jetzt unsere volle Unterstützung. Deswegen kompensieren wir Einnahmeausfälle“, kündig­te Spahn an. Es folgte flugs das „COVID19- Krankenhausentlastungsgesetz“ als finanzieller Rettungsschirm. Für alle, die im Gesundheitswesen arbeiten? Nicht so ganz: Das Gesetz umfasst eben nur die politisch als „systemrelevant“ eingeschätzten Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Vertragsärzte, Psychotherapeuten und Pflegeeinrichtungen.

Das Entsetzen der zahnärztlichen und zahntechnischen Standespolitiker war einigermaßen groß. BZÄK, KZBV und FVDZ forderten unisono, die Zahnärzteschaft doch auch unter Spahns finanzielle Fittiche zu nehmen. Doch der Bundesgesundheitsminister dachte gar nicht daran. Im Gegenteil. Es wird kolportiert, Spahn habe die Standesvertreter mit dem KZBV-Jahrbuch in der Hand empfangen und süffisant auf das zahnärztliche Einkommen verwiesen. Nach dem Motto: Was wollt Ihr eigentlich?

„Wie kann Herr Spahn in seinem jüngsten Gesetz die Zahnmedizin vergessen?“, fragt DGZMK-Präsident Prof. Dr. Roland Fran­kenberger, und auch „wo ist die sogenann­te „Systemrelevanz“ der Zahnmedizin?“ Dann analysiert er selbst: „Als im ersten Not­standsgesetz der Bundesregierung dann auch prompt die Zahnmedizin nicht erwähnt wurde, war ebendiese Frage extrem akut. Die Antwort ist: Wenn wir eine medizinische Disziplin sind, dürfen wir uns in dieser Krise nicht wegducken. Wir müssen für unsere Patienten da sein und mit Vernunft, Augenmaß sowie gesundem Menschenverstand agieren.“

Nun kündigt das BMG an, dass „auch die Einnahmeausfälle von Heilmittelerbringern wie Physiotherapeuten, Zahnärzten und Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren abgefedert werden sollen.“ Na endlich, mag manch einer gedacht haben. Pustekuchen. Was derzeit im politischen Berlin ersonnen wird, liegt bereits als Referentenentwurf vor. Es ist keine Gesetz, sondern eine Verordnung, die das BMG eigenmächtig erlassen kann – ohne lästige parlamentarische Debatte. Hierin heißt es: „Um die infolge der SARS-CoV-2-Epidemie stattfindenden Umsatzrückgänge in den Zahnarztpraxen zu begrenzen und zu erwartende Liquiditätsengpässe zu überbrücken, werden die für 2020 zu leistenden Gesamtvergütungen auf 90 Prozent der in 2019 erfolgten Zahlungen festgeschrieben.“ Was erst einmal gut klingt, wird dann zwei Sätze später wegen der erwarteten „Nachholeffekte“ zum größten Teil wieder einkassiert: „Vor diesem Hintergrund sind 70 Prozent der von den Krankenkassen im Jahr 2020 geleis­teten Überzahlungen von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Folge­jahren 2021 und 2022 auszugleichen.“ „Alternativen: keine.“

Von dem Erhofften ist den Plänen nach nur ein 30-Prozent-Schutzschirm light übrig geblieben. In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf begrüßt die KZBV die Li­quiditätssicherung ausdrücklich. Sie bewertet allerdings die zu erwartenden Nachholeffekte als viel geringer und sieht zudem aus Gründen des Erhalts der Versorgungsstruktur die Krankenkassen in der Pflicht: „Diese Lastenverteilung von 30:70 zugunsten der Krankenkassen wird seitens der KZBV für nicht sachgerecht erachtet. Die KZBV hält vielmehr eine paritätische Lastenverteilung (50:50) zwischen Zahnärzten und Krankenkassen (…) für angemessen und geboten.“

Währenddessen reagiert die FDP-Bundestagsfraktion auf den Verordnungsentwurf und fasst den Beschluss, einen Antrag in den Bundestag einzubringen, der den Gesetzgeber auffordert, Heilmittelerbringer, Hebammen und Zahnärzte finanziell auf gleichen Niveau zu unterstützen, wie es im COVID- 19-Krankenhausentlastungsgesetz für Krankenhäuser, Ärzte und Psychotherapeuten beschlossen wurde. Mitten in dieses Rettungsschirm-Wirrwarr bringt der CDU-Politiker Erwin Rüddel, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Bundestags, in einem „FAZ“-Interview noch mehr Bewegung: „Es gibt eine klare Anweisung der Bundesagentur für Arbeit, dass Praxen und Kliniken, die vom Schutzschirm profitieren, nicht gleichzeitig Kurzarbeitergeld bean­tragen können.“ Diese Haltung dürfte an der Lebensrealität vieler Niedergelassener zusätzlich vorbeigehen. Sinken doch in Corona-Zeiten auch die Gesundheitsausgaben der PKV und der pri­vaten Haushalte massiv. Bei den Zahnarztpraxen betrifft das knapp die Hälfte der Einnahmequellen. Die BZÄK erklärt, dass „es nach unserer Kenntnis keine Verhandlungen mit der PKV gibt.“

Am Montag setzte das Bundesfinanz­ministerium noch einen drauf. Statt der Lastenteilung zwischen Zahnärzteschaft und Krankenkassen sollen die kompletten Hilfszahlungen als Darlehen ausgestaltet werden. Die KZBV reagierte entsetzt. Ihr Vorstandsvorsitzender Dr. Wolfgang Eßer fordert, zumindest die 30:70 des Referenten­entwurfs beizubehalten. Er appelliert an die Bundesregierung, die zahnärztlichen Versorgungsstrukturen nicht zu gefährden. Es sei fünf vor zwölf.

Jetzt echt? Keine Kompensation? Nirgends?

Im nächsten COVID-19-Gesetzespaket sollen die Corona-Tests systematisch ausge­weitet werden. Tierärzte sollen mithelfen. Zahnärzte als Spezialisten für den Mund-Rachenraum auch? Nicht einmal hier sind sie bislang gefragt.