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„Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar“

In einem Brief an die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland findet Bundesgesundheitsminister Jens Spahn warme Worte.

In einem Brief an die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland findet Bundesgesundheitsminister Jens Spahn warme Worte.

In einem 2-seitigen Brief wendet sich der wieder genesene Bundesgesundheitminister Jens Spahn an die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte. Darin hebt er die verbesserte Mundgesundheit in Deutschland hervor und betont: „Die deutsche Zahnärzteschaft kann stolz auf ihre Leistungen sein.“ Die Pandemie stelle eine immense Herausforderung für das Gesundheitwesen dar, so Spahn, und die Zahnärzteschaft habe binnen kurzer Zeit ein funktionierendes und flächendeckendes Netz von Schwerpunktpraxen zur Behandlung von infizierten und unter Quarantäne gestellten Patientinnen und Patienten aufgebaut. „Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar“, schreibt Spahn.

"Die deutsche Zahnärzteschaft kann stolz auf ihre Leistungen sein"

Die Zusammenarbeit von BMG, KZBV und KZVen bei der von der Bundesregierung zentral beschafften Schutzausrüstungen, wie Mund-Nasen-Schutz, FFP-Masken und Einmalhandschuhen habe gut funktioniert, um die Versorgung der Schwerpunktpraxen zu sichern.
Ausdrücklich bezieht er die Praxisteams in sein Lob mit ein. Gerade sie gewährleisteten die Einhaltung der gestiegenen Hygienestandards.

"Ich kann Ihnen versichern, dass ich diese Kritik aufmerksam wahrnehme"

Dann thematisiert Spahn die spezielle Form des „Rettungsschirms“ für die Zahnärteschaft: „Um die Fallzahlrückgänge in den Praxen und damit verbundene Einnahmenausfälle zu überbrücken, hat das BMG im April 2020 eine Verordnung erlassen. Diese ermöglichte den KZVen, sich bis zum 2. Juni 2020 für die Auszahlung von 90 Prozent der für das Jahr 2019 mit den Krankenkassen vereinbarten Gesamtvergütungen zu entscheiden. Damit wird verhindert, dass Zahnarztpraxen infolge des pandemiebedingten Rückgangs der Fallzahlen in existenzbedrohende Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Die Verordnung ist in Teilen der Zahnärzteschaft auf Kritik gestoßen. Insbesondere die Regelung, dass Überzahlungen über die in 2020 tatsächlich abgerechneten Leistungen hinaus in den Jahren 2021 und 2022 vollständig an die Kassen zurückzuerstatten sind, hat zu Vorwürfen geführt, dass es sich um keinen echten Rettungsschirm handele.
Ich kann Ihnen versichern, dass ich diese Kritik aufmerksam wahrnehme. Gerne hätte ich die Regelung zur Rückerstattung anders ausgestaltet. Ich bitte Sie aber zu bedenken, dass die Pandemie zu enormen Belastungen für die öffentlichen Haushalte und die Sozialversicherungen führt. Der Bund und die Länder haben im letzten halben Jahr erhebliche Handlungsfähigkeit bewiesen. Diese muss auch für den weiteren Verlauf der Pandemie erhalten bleiben, um rechtzeitig eingreifen zu können, wenn wirtschaftliche Schieflagen eintreten, die Existenzen und Versorgungsstrukturen unmittelbar gefährden“, begründet Spahn die Regelung.
Spahn beendet seine Ausführungen mit der Versicherung, dass er alles dafür unternehmen werde, dieses zahnärztliche Versorgungssystem, das zu den weltweit besten zählt, zu erhalten.