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Stationäres Angebot für schwere Fälle

Operation im Marien Hospital Witten.

Patienten mit Beeinträchtigungen können jetzt auch stationär behandelt werden.

Zum Zahnarzt geht niemand gerne – schon bei dem Gedanken an den Geruch oder das Geräusch von Bohrer und Sauger wird einigen flau im Magen. Häufig ist der Gang in die Praxis für Patienten mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung besonders schwer. Sie werden in einigen Zahnarztpraxen ambulant unter Vollnarkose behandelt. Bei schweren Fällen ist eine ambulante Narkose allerdings ein Risiko. Die Folge ist, dass diese Patienten nicht adäquat zahnärztlich behandelt werden. Das könne sich, wie einer Pressemitteilung zu entnehmen ist, durch die Kooperation des Marien-Hospitals Witten mit der Zahnklinik am Marien-Hospital ändern. Dort werden Patienten mit Beeinträchtigungen nun unter stationären Bedingungen zahnmedizinisch versorgt.
„Wir führen zweimal im Monat mehrere Behandlungen unter Vollnarkose in unserer Praxis durch. Dabei arbeiten wir viel mit Heimen für Menschen mit Behinderungen zusammen“, erklärt Torsten Schudlich, Leiter der Zahnklinik am Marien-Hospital. „Eine ambulante Behandlung heißt aber immer, dass es keine medizinische Nachsorge zu Hause gibt. In einigen Fällen ist es daher einfach zu gefährlich, eine ambulante Behandlung unter Vollnarkose durchzuführen. Diesen Patienten mussten wir dann leider absagen.“ Ob ein Patient ambulant behandelt werden kann oder nicht, hängt vom Schweregrad der Grunderkrankung beziehungsweise vom Grad der Behinderung ab. „Bei einem Pflegegrad ab drei aufwärts, bei Schwerst- und Mehrfachbehinderungen sowie bei Grunderkrankungen wie schweren Herzleiden ist ein stationärer Aufenthalt ratsam. Bei einer ambulanten Versorgung sind bei Eintreten eines Notfalls einfach nicht die erforderliche Struktur und das speziell geschulte Personal gegeben, wie sie im Krankenhaus zu finden sind“, erklärt Schud­lich. Wenn eine ambulante Vollnarkose nicht möglich ist, bleibt den Patienten entweder gar keine oder eine Behandlung in einer mund-, kiefer- und gesichtschirurgischen Spezialklinik. Dort kann der betroffene Zahn laut Pressemitteilung aber nur gezogen statt anderweitig behandelt werden.

Von der Kooperation mit dem Marien-Hospital Witten soll genau diese Patientengruppe nun profitieren. „Die betroffenen Patienten werden bei uns unter stationären Bedingungen zahnmedizinisch behandelt. Wir stellen dabei die Versorgung vor und nach der Narkose sowie während der Eingriffs sicher und sorgen dafür, dass der Patient gut aufgehoben ist“, erläutert Sebastian Schulz, Mitglied der Geschäftsleitung der St.-Elisabeth-­Gruppe, zu der auch das Marien-­Hospital Witten gehört. Die zahnärztliche Behandlung wird dabei von Torsten Schudlich und seinem Team der Zahnklinik durchgeführt. Dafür wurde eine spezielle mobile Einheit entwickelt, die im Marien-Hospital Witten verbleibt und von OP zu OP bewegt werden kann. „Wir brauchen nur eine Steckdose. Die mobile Einheit beinhaltet alles, was wir für die Behandlung benötigen – wie eine Zahnarztpraxis im Kleinen“, so Schudlich. Unterstützt wird das Zahnarztteam dabei von einem Anästhesisten sowie zwei Anästhesiepflegekräften aus dem Marien-Hospital Witten.
Diese Kooperation, die einmalig in Nordrhein-Westfalen ist, besteht seit August 2018. „Wir haben bereits einen elfjährigen Jungen, der schwerstbehindert ist, im Rollstuhl sitzt und an Epilepsie und Asthma leidet, auf diese Weise behandeln können. Das wäre in der Praxis nicht möglich gewesen. Ein zweiter Patient litt unter Alzheimer in einem stark fortgeschrittenen Stadium. Seine Frau konnte als Begleitperson mit dem Patienten im Krankenzimmer übernachten. Dies gab ihm die nötige Sicherheit“, erinnert sich Schudlich. „Ohne die Kooperation hätten beide Patienten nicht behandelt und die Zähne nicht erhalten werden können“, so der Zahnarzt.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.marien-hospital-witten.de.