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e-Health und TI: Ausstattung, Finanzierung, Zeitplan
Telematikinfrastruktur in der Praxis

Telematikinfrastruktur in der Praxis

Die Digitalisierung soll im Gesundheitswesen auch bei Kommunikation und Anwendungen Einzug erhalten – so sieht es das E-Health-Gesetz mit konkreten Maßnahmen und Zeitplänen vor. Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Akteure im Gesundheitswesen sollen sektorenübergreifend besser miteinander vernetzt werden. Die sichere Basis dazu bietet die Telematikinfrastruktur. Sie ist eine Art Internet exklusiv für das Gesundheitswesen. Zugang erhalten nur Personen, die ihr Identität elektronisch nachgewiesen haben. Über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) erfolgt dann das Versichertenstammdatenmanagement. Die TI ist die Basis für den Online-Datenabgleich von persönlichen Daten und dem Versichertenstatus. Weitere bereits vorgesehene Anwendungen der eGK sind der elektronische Arztbrief, das Notfalldatenmanagement sowie der elektronische Medikationsplan.

Die gematik

Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte wird kurz als gematik bezeichnet. Sie ist für den Aufbau, den Betrieb und die Weiterentwicklung der TI verantwortlich. Als Gesellschafter hinter der gematik stehen der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer und die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Deutsche Apothekerverband. Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur.

Die Zulassung und Zertifizierung

Alle TI-Komponenten sowie Lieferkette, Verschlüsselungsverfahren und weitere Prozesse werden durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert und durch die gematik zugelassen. Seit November 2017 gibt es einen Anbieter für alle TI-Komponenten. Drei weitere Anbietergruppen befinden sich noch im Zulassungsprozess. Die Installation darf nur durch zertifizierte Unternehmen und Techniker durchgeführt werden.

Die erforderlichen TI-Komponenten

Jede Praxis und jeder Praxisstandort benötigen:

  • einen Konnektor, eine Art hochsicherer Router, über den die Praxis an die Telematikinfrastruktur angebunden wird.
  • mindestens ein stationäres Kartenterminal zum Einlesen eGK, der SMC-B und des eHBA
  • einen SMC-B Praxisausweis (Security Module Card Typ B-Karte) zur Authentifizierung und Anmeldung. Hier gibt es derzeit zwei zugelassene Anbieter, das sind die Bundesdruckerei und die T-Systems International. Die SMC-B muss zur Inbetriebnahme des TI-Anschlusses vorliegen und rechtzeitig beantragt werden.
  • einen VPN-Zugangsdienst zur TI
  • entsprechende Software-Updates des Praxisverwaltungssystems (PVS)
  • optional ist der elektronische Heilberufeausweis (eHBA), er ist zum Zugang zur TI keine Pflicht. Der eHBA wird aber für spätere Anwendungen benötigt. Er wird von einigen Landeszahnärztekammern bereits angeboten.

Die Finanzierung

Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für die Erstausstattung der Praxen in voller Höhe zu übernehmen. Die Erstattungspauschale für Konnektor und Terminal sind nach Quartal gestaffelt. Die derzeit geltenden Pauschalen:

1/2018: 2.557,- Euro

2/2018: 2.345,- Euro

ab 3/2018: 1.155,- Euro

Für die Höhe der Pauschale ist aber nicht das Quartal der Bestellung der TI-Komponenten relevant, sondern das Quartal der erstmaligen Nutzung in der Praxis, wenn der erste Online-Abgleich der Versichertenstammdaten erfolgt. Hinzu kommt die TI-Startpauschale 900,- Euro, die auch die PVS-Update-Kosten abdecken soll. Mobile Kartenlesegeräte können bei Zahnärzten bei nachgewiesenen 30 Besuchsfällen im Jahr oder bei einem angeschlossenen Kooperationsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung mit 350,- Euro finanziert werden.

Die Preise

Die CompuGroup bietet momentan noch das einzige zugelassene Gesamtpaket mit Konnektor und Kartenterminal an. Preislich liegt es derzeit bei 3.465,28 Euro (inklusive Mehrwertsteuer). Die Telekom preist ihr „Rundum-Sorglos-Paket: das Medical Access Port-Bundle“, das noch keine Gematik-Zulassung hat, mit 3.207,20 Euro inklusive MwSt. ein. Ein weiteres Anbieterkonsortium aus Arvato, Secunet und eHealth Experts wird nach Zulassung der Komponenten als „MeinZugangsdienst“ ein Gesamtpaket aller erforderlichen technischen und organisatorischen TI-Komponenten anbieten, das nach DZW-Informationen 3.009,51 Euro kosten wird. Ein weiteres Gesamtpaket rund um den RISE Konnektor wartet ebenfalls noch auf die Zulassung seiner Komponenten und wird wohl ebenfalls im bisherigen Preisspektrum liegen.

Der Zeitplan

Nach derzeitigem Stand sind alle Praxen bis zum 31. Dezember 2018 gesetzlich verpflichtet, sich an die TI anzubinden. Praxen, die danach nicht an dem Versichertenstammdatenmanagement teilnehmen, müssen mit einem Honorarabzug von einem Prozent rechnen. Aber langsam sind Zweifel erlaubt, ob sich der Zeitrahmen einhalten lässt. Wir berichteten in DZW-Ausgabe 13-14/18, Seite 3.

KZBV und KBV haben bereits Nachverhandlungen mit der GKV angekündigt. „Angesichts der aktuellen Situation sehen wir uns gezwungen, die Fristen sowie die Finanzierung der Praxisausstattung für die TI neu zu definieren. Wir können nicht hinnehmen, dass die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten die Probleme ausbaden müssen, die der Markt verursacht. Hier muss der Gesetzgeber den Tatsachen ins Auge sehen“, fordert Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dort zuständig für den Bereich Telematik und Digitalisierung. Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Martin Litsch bezeichnete die elektronische Gesundheitskarte sogar als „gescheitert“ und hofft „dass der neue Gesundheitsminister die Zeichen der Zeit erkennt und die Digitalisierung im Gesundheitswesen auf neue Füße stellt.“

Die Auszahlung

Die Förderpauschalen werden ab dem Zeitpunkt ausgezahlt, wenn die Praxis die TI-Komponenten und Dienste nutzt. Die Auszahlungen erfolgen dann über die KZVen, die auf ihren Websites entsprechende elektronische Formulare zur Verfügung stellen.